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Abgelaufen Öffentliche Ausschreibung (national) · veröffentlicht am 26.02.2025

Folgenabschätzung zu zusätzlich zu ergreifenden natürlichen Klimaschutzmaßnahmen im LULUCF-Sektor (UMANK946)

Auftraggeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz · Bonn

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit… hat einen Auftrag für Ingenieur- und Planungsleistungen in Bonn ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 03.04.2025. Bisher kein Ergebnis gefunden.

Die Angebotsfrist endete am 03.04.2025, 10:00 Uhr. Frist abgelaufen

Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.

Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Ingenieur- und Planungsleistungen: Folgenabschätzung zu zusätzlich zu ergreifenden natürlichen Klimaschutzmaßnahmen im LULUCF-Sektor (UMANK946)
Wo
Bonn, Nordrhein-Westfalen
Bis wann
Angebotsfrist 03.04.2025, 10:00 Uhr
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 26.02.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Im Jahr 2021 wurden mit der Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) erstmals konkrete Ziele für den Klimaschutzbeitrag der Landökosysteme festgelegt, der über die Emissionsbilanz des Sektors Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (Land Use, Land Use Change and Forestry; LULUCF) erfasst wird, vgl. § 3a KSG. Im Mittel der Jahre 2027 bis 2030 soll die Emissionsbilanz in diesem Sektor minus 25 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr betragen. Es sollen also jedes Jahr 25 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente mehr aus der Atmosphäre entnommen und dauerhaft in Form von Biomasse gespeichert werden, als Treibhausgase in diesem Sektor emittiert werden. Für die Jahre 2037 bis 2040 ist als Ziel eine Emissionsbilanz von minus 35 Mio. Tonnen CO2-Äquivalenten vorgesehen, für die Jahre 2042 bis 2045 beträgt das Ziel minus 40 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente. Dem Beitrag dieses Sektors wird seit der …

Ganze Beschreibung lesen

Im Jahr 2021 wurden mit der Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG) erstmals konkrete Ziele für den Klimaschutzbeitrag der Landökosysteme festgelegt, der über die Emissionsbilanz des Sektors Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (Land Use, Land Use Change and Forestry; LULUCF) erfasst wird, vgl. § 3a KSG. Im Mittel der Jahre 2027 bis 2030 soll die Emissionsbilanz in diesem Sektor minus 25 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente pro Jahr betragen. Es sollen also jedes Jahr 25 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente mehr aus der Atmosphäre entnommen und dauerhaft in Form von Biomasse gespeichert werden, als Treibhausgase in diesem Sektor emittiert werden. Für die Jahre 2037 bis 2040 ist als Ziel eine Emissionsbilanz von minus 35 Mio. Tonnen CO2-Äquivalenten vorgesehen, für die Jahre 2042 bis 2045 beträgt das Ziel minus 40 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente. Dem Beitrag dieses Sektors wird seit der jüngsten Novelle des KSG eine besondere Bedeutung eingeräumt. Zur Zielerreichung hat die Bundesregierung zuletzt das Klimaschutzprogramm 2023 (KSPr2023) beschlossen, welches die Klimaschutzmaßnahmen für die einzelnen Sektoren beinhaltet. Für den LULUCF-Sektor werden darin insbesondere die Maßnahmen des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK) referenziert. Das ANK ist das zentrale Instrument der Bundesregierung, um die Ziele nach § 3a KSG zu erreichen und gleichzeitig den allgemeinen Zustand der Ökosysteme in Deutschland deutlich zu verbessern. Bisher umfasst es 69 Maßnahmen in 10 Handlungsfeldern (Moore, Gewässer und Auen, Meere und Küsten, Wildnis und Schutzgebiete, Waldökosysteme, Böden, Siedlungs- und Verkehrsflächen, Datenerhebung, Monitoring, Modellierung und Berichterstattung, Forschung und Kompetenzaufbau, Zusammenarbeit in der EU und international). Das rechtskräftige Urteil des OVG Berlin-Brandenburg (Az.: 11 A 31.22, 16.05.2024) zum Klimaschutz im LULUCF-Sektor verpflichtet die Bundesregierung dazu, zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen für diesen Sektor zu ergreifen, um die Ziele des § 3a KSG einzuhalten. Zugleich ist die Bundesregierung nach der Bundestagswahl 2025 nach § 9 KSG verpflichtet, bis zum Frühjahr 2026 ein neues Klimaschutzprogramm zu beschließen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, BMUV (Referat N III 2), ist als federführendes Ressort für den LULUCFSektor verantwortlich. Für die Entwicklung der entsprechenden Maßnahmen gelten die Maßgaben des § 9 KSG. Nach § 9 Abs. 2 KSG müssen die Maßnahmenvorschläge „neben wissenschaftlichen Abschätzungen zu den voraussichtlichen Treibhausgasminderungswirkungen auch wissenschaftliche Abschätzungen zu möglichen ökonomischen, sozialen und weiteren ökologischen Folgen“ enthalten. Die erforderliche wissenschaftliche Folgenabschätzung zu den Maßnahmenvorschlägen soll extern vergeben werden. Der/Die Auftragnehmende (AN) erstellt eine wissenschaftliche Abschätzung zu den sozialen, ökologischen und ökonomischen Folgen (inkl. Wirtschaftlichkeitsbetrachtung) der geplanten zusätzlich zu ergreifenden natürlichen Klimaschutzmaßnahmen im LULUCF-Sektor nach den Maßstäben des § 9 Absatz 2 KSG für die Auftraggeberin (AG‘in). Die Folgenabschätzung soll sicherstellen, dass die von BMUV als federführendem Ressort zu entwickelnden Klimaschutzmaßnahmen für den LULUCF-Sektor den Anforderungen des § 9 Absatz 2 KSG genügen. Außerdem kann sie Hinweise für die Auswahl der festzulegenden Maßnahmen unter mehreren vorgeschlagenen Maßnahmen liefern. Die Leistung dient somit der Unterstützung des BMUV im Rahmen seiner ressortspezifischen Aufgabenwahrnehmung. Für alle Arbeitsschritte hat die/der AN eine enge Abstimmung mit dem BMUV als AG‘in vorzusehen. Für die gesamte Laufzeit des Vertrages ist eine Projektleitung als ständige Ansprechperson und eine Vertretung zu benennen. § 9 Absatz 2 Satz 2 und 3 KSG geben den Rahmen der Folgenabschätzung vor. Der Leistungsumfang bestimmt sich nach Nr. 3 der Leistungsbeschreibung (Dokument 03.01 der Leistungsbeschreibung). Danach sind im Einzelnen unter Berücksichtigung der weiteren Ausführungen in der Leistungsbeschreibung folgende Leistungen zu erbringen: > Arbeitspaket 1: Abschätzung jeder vorgelegten Einzelmaßnahme nach den einzelnen unter 3.1 der Leistungsbeschreibung genannten Kriterien (in Textform). Dabei sind die einzelnen, o.g. Kriterien separat darzustellen. Auf AP 1 sollen ca. 60% des Gesamtumfangs entfallen. > Arbeitspaket 2: Alternativbetrachtung verschiedener abstrakter Herangehensweisen/Ambitionsniveau. In Absprache mit der AG‘in sollen zu den vorgelegten Einzelmaßnahmen alternative Herangehensweisen (z.B. förderrechtlicher Ansatz, Setzung von Marktanreizen, ordnungsrechtliches Instrument, etc.) betrachtet werden. Alternativ kann in einigen Fällen auch das Ambitionsniveau für verschiedene Bereiche im Rahmen einer Alternativenprüfung gegeneinander abgewogen werden. Hierfür ist ein auf die zu untersuchenden Einzelmaßnahmen angepasster Bearbeitungsvorschlag zu entwickeln und mit der AG‘in abzustimmen. Auf das AP 2 sollen ca. 25% des Gesamtumfangs entfallen. > Arbeitspaket 3: Entwicklung von an die vorgelegten Einzelmaßnahmen angepassten Vorschläge für Anpassungen an den Maßnahmen, um die negativen Folgen zu reduzieren. Die Lösungsansätze sollen die identifizierten Belastungen effektiv adressieren. Es ist dabei darauf zu achten, dass durch die Lösungsansätze keine neuen negativen Folgen im Sinne der oben aufgeführten Dimensionen entstehen. Auf das AP 3 sollen ca. 15% des Gesamtumfangs entfallen. Der geschätzte Arbeitsaufwand beläuft sich auf 248 Stunden.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Bonn (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)

Verlauf

  1. 26.02.2025 Ausschreibung veröffentlicht
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Vergabeunterlagen auf evergabe-online.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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