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Abgelaufen Offenes Verfahren (EU-weit) · veröffentlicht am 04.03.2022

Flüchtlingssozialarbeit in der vorläufigen Unterbringung der Gemeinschaftsunterkünfte des Landkreises Rastatt

Auftraggeber: Landratsamt Rastatt · Rastatt

Landratsamt Rastatt hat einen Auftrag für Gesundheits- und Sozialdienste im Landkreis Rastatt ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 01.04.2022. Bisher kein Ergebnis gefunden.

Die Angebotsfrist endete am 01.04.2022, 09:00 Uhr. Frist abgelaufen

Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Auskunft gibt die Vergabestelle.

Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Gesundheits- und Sozialdienste: Flüchtlingssozialarbeit in der vorläufigen Unterbringung der Gemeinschaftsunterkünfte des Landkreises Rastatt
Wo
Landkreis Rastatt, Baden-Württemberg
Bis wann
Angebotsfrist 01.04.2022, 09:00 Uhr
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Laufzeit
01.07.2022 bis 30.06.2026

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 04.03.2022, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Das Landratsamt Rastatt ist als untere Aufnahmebehörde nach § 7 Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen (Flüchtlingsaufnahmegesetz-FlüAG) verpflichtet, die ihm nach § 6 Abs. 4 FlüAG zugeteilten Personen aufzunehmen und in Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung unterzubringen. Zu diesen Personen gehören Asylbewerber und sonstige Flüchtlinge (nachfolgend „Flüchtlinge“ genannt), zu deren Aufnahme sich das Land verpflichtet hat. Zur Vermeidung von Konflikten aller Art ist eine soziale Betreuung der unterzubringenden Personen erforderlich. Die Flüchtlingssozialarbeit soll den untergebrachten Personen durch eine psychosoziale Begleitung und Beratung ermöglichen, ein menschenwürdiges, selbstverantwortliches Leben in Deutschland zu führen und ihre Integrationsfähigkeit zu erhalten. Das Landratsamt Rastatt beauftragt nach § 12 FlüAG für die Aufgaben der sozialen Betreuung geeignete …

Ganze Beschreibung lesen

Das Landratsamt Rastatt ist als untere Aufnahmebehörde nach § 7 Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen (Flüchtlingsaufnahmegesetz-FlüAG) verpflichtet, die ihm nach § 6 Abs. 4 FlüAG zugeteilten Personen aufzunehmen und in Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung unterzubringen. Zu diesen Personen gehören Asylbewerber und sonstige Flüchtlinge (nachfolgend „Flüchtlinge“ genannt), zu deren Aufnahme sich das Land verpflichtet hat. Zur Vermeidung von Konflikten aller Art ist eine soziale Betreuung der unterzubringenden Personen erforderlich. Die Flüchtlingssozialarbeit soll den untergebrachten Personen durch eine psychosoziale Begleitung und Beratung ermöglichen, ein menschenwürdiges, selbstverantwortliches Leben in Deutschland zu führen und ihre Integrationsfähigkeit zu erhalten. Das Landratsamt Rastatt beauftragt nach § 12 FlüAG für die Aufgaben der sozialen Betreuung geeignete nichtstaatliche Träger der Flüchtlingssozialarbeit. Die Übertragung erfolgt unter Berücksichtigung, der sich aus der aktuellen Fassung der „Anlage zu § 6 zur Verordnung des Integrationsministeriums über die Durchführung des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (DVO FlüAG)“ ergebenden Ziele und inhaltlichen Schwerpunkte der Flüchtlingssozialarbeit sowie der darin für diese Tätigkeit beschriebenen notwendigen Qualifikationen.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
NUTS
DE124

Verlauf

  1. 04.03.2022 Ausschreibung veröffentlicht
Quellen Bekanntmachung auf TED ↗ Vergabeunterlagen auf subreport.de ↗ Daten: TED – Tenders Electronic Daily, © Europäische Union, Weiterverwendung mit Quellenangabe. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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