Zum Inhalt springen
Abgelaufen Öffentliche Ausschreibung (national) · veröffentlicht am 13.05.2026

FKZ 37K2 64 301 0 - „Entwicklung und Bewertung von Vorschlägen zur vollständigen Einbeziehung der Nicht-CO2-Effekte des Luftverkehrs in den Europäischen Emissionshandel ab 2028“

Auftraggeber: Umweltbundesamt · Dessau-Roßlau

Umweltbundesamt hat einen Auftrag für „FKZ 37K2 64 301 0 - „Entwicklung und Bewertung von Vorschlägen zur vollständigen Einbeziehung der Nicht-CO2-Effekte des Luftverkehrs in den Europäischen Emissionshandel ab 2028““ in Dessau-Roßlau ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 24.06.2026. Bisher kein Ergebnis gefunden.

Die Angebotsfrist endete am 24.06.2026, 10:00 Uhr. Frist abgelaufen

Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.

Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
FKZ 37K2 64 301 0 - „Entwicklung und Bewertung von Vorschlägen zur vollständigen Einbeziehung der Nicht-CO2-Effekte des Luftverkehrs in den Europäischen Emissionshandel ab 2028“
Wo
Dessau-Roßlau, Sachsen-Anhalt
Bis wann
Angebotsfrist 24.06.2026, 10:00 Uhr
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 13.05.2026, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Klifoplan: „Entwicklung und Bewertung von Vorschlägen zur vollständigen Einbeziehung der Nicht-CO2-Effekte des Luftverkehrs in den Europäischen Emissionshandel ab 2028“ Seit 2025 sind die Nicht-CO2-Effekte des Luftverkehrs über ein Überwachungs-, Berichterstattungs- und Verifizierungssystem (MRV-System) in den EU-ETS 1 einbezogen, d.h. Luftfahrzeugbetreiber müssen die Klimawirkung dieser Effekte ermitteln und berichten, ohne dass bisher eine Abgabepflicht für sie besteht. Bis Ende 2027 soll die Europäische Kommission jedoch einen Vorschlag zur vollständigen Einbeziehung der Nicht-CO2-Effekte in den EU-ETS 1 vorlegen. Primäres Ziel des Vorhabens ist es, im Vorfeld der Veröffentlichung dieses Vorschlags Konzepte zu erarbeiten, ob und wie eine vollständige Einbeziehung sinnvoll erfolgen kann. Hierfür sollten verschiedene Einbeziehungskonzepte erarbeitet werden, z.B. eine schrittweise …

Ganze Beschreibung lesen

Klifoplan: „Entwicklung und Bewertung von Vorschlägen zur vollständigen Einbeziehung der Nicht-CO2-Effekte des Luftverkehrs in den Europäischen Emissionshandel ab 2028“ Seit 2025 sind die Nicht-CO2-Effekte des Luftverkehrs über ein Überwachungs-, Berichterstattungs- und Verifizierungssystem (MRV-System) in den EU-ETS 1 einbezogen, d.h. Luftfahrzeugbetreiber müssen die Klimawirkung dieser Effekte ermitteln und berichten, ohne dass bisher eine Abgabepflicht für sie besteht. Bis Ende 2027 soll die Europäische Kommission jedoch einen Vorschlag zur vollständigen Einbeziehung der Nicht-CO2-Effekte in den EU-ETS 1 vorlegen. Primäres Ziel des Vorhabens ist es, im Vorfeld der Veröffentlichung dieses Vorschlags Konzepte zu erarbeiten, ob und wie eine vollständige Einbeziehung sinnvoll erfolgen kann. Hierfür sollten verschiedene Einbeziehungskonzepte erarbeitet werden, z.B. eine schrittweise Einführung ab 2028 oder eine Einbeziehung anhand einer Unsicherheitsbetrachtung der Berechnung der Klimawirkung verschiedener Nicht-CO2-Effekte. Zudem sollten Vorschläge erarbeitet werden, welche Maßnahmen sinnvoll sein können, um den EU-ETS 1 sinnvoll zu flankieren. Eine Abgabepflicht für die Klimawirkung der Nicht-CO2-Effekte könnte dazu führen, dass dem EU-ETS 1 unterliegende Flüge zwar durch z.B. andere Flugrouten weniger klimaschädlich durchgeführt werden, der dadurch freiwerdende Luftraum aber von Luftfahrzeugbetreibern genutzt wird, deren Flüge nicht dem EU-ETS 1 unterfallen. Sobald der Vorschlag der Europäischen Kommission vorliegt, soll dieser bewertet und ggf. sollen Verbesserungsvorschläge erarbeitet werden. Als weiteres Ziel soll der Einfluss von Primär- und Sekundärdaten auf die Berechnung der Klimawirkung der einzelnen Flüge analysiert werden, um damit die Monitoring-Verordnung zielgerichtet weiterentwickeln zu können. Das Hauptaugenmerk soll auf einer Kosten-Nutzen-Analyse des Aufwandes bei der Erhebung von Primär- oder der Erhöhung der Genauigkeit verschiedener Sekundärdaten im Vergleich zur daraus resultierenden Verbesserung der Genauigkeit der Berechnung der Klimawirkung liegen, um das MRV-System möglichst effizient weiterzuentwickeln.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Dessau-Roßlau (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
Bundesland
Sachsen-Anhalt

Verlauf

  1. 13.05.2026 Ausschreibung veröffentlicht
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Vergabeunterlagen auf evergabe-online.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

Zuschläge dieses Auftraggebers

Von hier aus weiter