FKZ 3724 55 703 0 - Lärmwirkungen von nächtlichen Freizeitaktivitäten im Freien
Auftraggeber: Umweltbundesamt, Referat Z 1.5 · Dessau-Roßlau
Umweltbundesamt, Referat Z 1.5 hat einen Auftrag für „FKZ 3724 55 703 0 - Lärmwirkungen von nächtlichen Freizeitaktivitäten im Freien“ in Dessau-Roßlau ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 05.03.2026. Bisher kein Ergebnis gefunden.
Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.
Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- FKZ 3724 55 703 0 - Lärmwirkungen von nächtlichen Freizeitaktivitäten im Freien
- Wo
- Dessau-Roßlau, Sachsen-Anhalt
- Bis wann
- Angebotsfrist 05.03.2026, 10:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 19.01.2026, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungReFoPlan: „Lärmwirkungen von nächtlichen Freizeitaktivitäten im Freien“ Die Lärm- und Belästigungswirkung von nächtlichen Freizeitaktivitäten im Freien ist unbekannt. Öffentliche Fernsehdarbietungen im Freien, Clubs/Diskotheken, Open-Air-Konzerte und Festivals können vor allem nachts in Ballungszentren zu Beschwerden führen. Teilweise wurden Verordnungen („Public-Viewing-Verordnungen“) erlassen, teilweise erlauben es Ausnahmegenehmigungen („seltene Ereignisse“), um Freizeitaktivitäten zu betreiben, auch wenn Lärmschutzanforderungen in der Nacht nicht eingehalten werden können. Bund, Länder und Gemeinden sind bestrebt, nächtliche Freizeitaktivitäten im Freien zu ermöglichen und gleichzeitig deren Lärmwirkungen auf Anwohnerinnen und Anwohner möglichst zu vermeiden. Oft fehlen einfache Lösungen, wie die Bedürfnisse nach nächtlichen Freizeitaktivitäten im Freien und nach Ruhe gleichzeitig …
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ReFoPlan: „Lärmwirkungen von nächtlichen Freizeitaktivitäten im Freien“ Die Lärm- und Belästigungswirkung von nächtlichen Freizeitaktivitäten im Freien ist unbekannt. Öffentliche Fernsehdarbietungen im Freien, Clubs/Diskotheken, Open-Air-Konzerte und Festivals können vor allem nachts in Ballungszentren zu Beschwerden führen. Teilweise wurden Verordnungen („Public-Viewing-Verordnungen“) erlassen, teilweise erlauben es Ausnahmegenehmigungen („seltene Ereignisse“), um Freizeitaktivitäten zu betreiben, auch wenn Lärmschutzanforderungen in der Nacht nicht eingehalten werden können. Bund, Länder und Gemeinden sind bestrebt, nächtliche Freizeitaktivitäten im Freien zu ermöglichen und gleichzeitig deren Lärmwirkungen auf Anwohnerinnen und Anwohner möglichst zu vermeiden. Oft fehlen einfache Lösungen, wie die Bedürfnisse nach nächtlichen Freizeitaktivitäten im Freien und nach Ruhe gleichzeitig erfüllt werden können. Das Forschungsvorhaben identifiziert und bewertet die Lärmkonflikte durch nächtliche Freizeitaktivitäten im Freien. Die Erfahrungen im Vollzug sowie die Auswirkungen auf Betroffene sollen evaluiert werden. Darauf aufbauend, sollen Handlungsempfehlungen entwickelt werden. Kriterien für künftige Regelungsoptionen sollen geprüft werden.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Dessau-Roßlau (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
Verlauf
- 19.01.2026 Ausschreibung veröffentlicht