FKZ 3722 34 304 0 - Entwicklung eines bundeseinheitlichen Softwaretools zur Erfassung und Verwaltung der Verwendung von Ersatzbaustoffen
Auftraggeber: Umweltbundesamt, Referat Z 1.5 · Dessau-Roßlau
Umweltbundesamt, Referat Z 1.5 hat einen Auftrag für „FKZ 3722 34 304 0 - Entwicklung eines bundeseinheitlichen Softwaretools zur Erfassung und Verwaltung der Verwendung von Ersatzbaustoffen“ in Dessau-Roßlau ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 27.04.2023. Bisher kein Ergebnis gefunden.
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Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- FKZ 3722 34 304 0 - Entwicklung eines bundeseinheitlichen Softwaretools zur Erfassung und Verwaltung der Verwendung von Ersatzbaustoffen
- Wo
- Dessau-Roßlau, Sachsen-Anhalt
- Bis wann
- Angebotsfrist 27.04.2023, 10:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 17.04.2023, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungReFoPlan Titel: „Entwicklung eines bundeseinheitlichen Softwaretools zur Erfassung und Verwaltung der Verwendung von Ersatzbaustoffen“ Die Ersatzbaustoffverordnung regelt Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke. Nach § 22 EBV ist der Einbau der EBV-relevanten mineralischen Ersatzbaustoffe oder ihrer Gemische anzeigepflichtig („Voranzeige“, „Abschlussanzeige“). Für beide Anzeigen sind nach § 22 EBV definierte Angaben nach den Mustern in Anlage 8 der EBV zu machen. Die Verwendungen anzeigepflichtiger mineralischer Ersatzbaustoffe sollen elektronisch in ein bundeseinheitliches, geodatenbasiertes und von den Bundesländern dezentral geführtes Kataster eingespeist und dort dokumentiert werden. Ziel des Katasters ist die Bereitstellung aller technisch und umweltbezogen relevanten Daten im Falle eines Rückbaus des technischen Bauwerks, um eine …
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ReFoPlan Titel: „Entwicklung eines bundeseinheitlichen Softwaretools zur Erfassung und Verwaltung der Verwendung von Ersatzbaustoffen“ Die Ersatzbaustoffverordnung regelt Anforderungen an den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke. Nach § 22 EBV ist der Einbau der EBV-relevanten mineralischen Ersatzbaustoffe oder ihrer Gemische anzeigepflichtig („Voranzeige“, „Abschlussanzeige“). Für beide Anzeigen sind nach § 22 EBV definierte Angaben nach den Mustern in Anlage 8 der EBV zu machen. Die Verwendungen anzeigepflichtiger mineralischer Ersatzbaustoffe sollen elektronisch in ein bundeseinheitliches, geodatenbasiertes und von den Bundesländern dezentral geführtes Kataster eingespeist und dort dokumentiert werden. Ziel des Katasters ist die Bereitstellung aller technisch und umweltbezogen relevanten Daten im Falle eines Rückbaus des technischen Bauwerks, um eine schadlose und ordnungsgemäße Verwertung oder Entsorgung zu gewährleisten. Das Kataster soll eine geodatenbasierte Oberfläche (GIS-basierte Datenzuordnung) besitzen, aus der neben den o.g. definierten Angaben wie z.B. Masse und Volumen der eingebauten Ersatzbaustoffe, des Bauherrn oder die Angabe zum höchsten erwartbaren Grundwasserstand auch die Lage der Baumaßnahme über eine hinterlegte Karte zu entnehmen ist. Sämtliche Verwaltungsleistungen im Kataster sollen dabei OZG-konform abgebildet werden. Hierfür ist eine Machbarkeitsstudie anzufertigen und ein IT-Konzept zu entwickeln. Es sind je nach Bundesland funktionale Schnittstellen zu ermitteln (unterschiedliche Zuständigkeiten und systemische Anknüpfungspunkte für die elektronische Dateneinspeisung) und im IT-Konzept darzustellen. Die Bundesländer betreiben das Kataster dezentral, dafür ist das IT-Konzept durch die Programmierung eines Prototyps (Anzeigenportal, Datenbank) umzusetzen und zu testen.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Dessau-Roßlau (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
Verlauf
- 17.03.2023 Ausschreibung veröffentlicht
- 17.04.2023 Bekanntmachung geändert · Das Vergabeverfahren wurde eingestellt