FFH-Monitoring Libellen – Berichtsperiode 2019-2024
Auftraggeber: Landesamt für Umwelt · Mainz
Landesamt für Umwelt hat den Auftrag für Ingenieur- und Planungsleistungen in Mainz am 07.09.2021 vergeben, Zuschlag an biodata GmbH und Einzelunternehmen aus Mainz. Eingegangen: 1–4 Angebote je Los.
- Summe
- nicht plausibel
- Angebote
- 1–4 je Los
- Zuschlag
- 07.09.2021
Quelle: Bekanntmachung auf TED (© Europäische Union), veröffentlicht am 27.09.2021.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Ingenieur- und Planungsleistungen: FFH-Monitoring Libellen – Berichtsperiode 2019-2024
- Wo
- Mainz, Rheinland-Pfalz
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit
- bis 30.11.2023
- Lose
- 7 Lose, einzeln anzubieten laut Bekanntmachung
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 27.09.2021, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungGemäß Artikel 17 der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) verpflichtet alle 6 Jahre der EU Kommission einen nationalen Bericht zum Stand der Umsetzung der Richtlinie zu übermitteln und darin die Erhaltungszustände aller auf den Anhängen verzeichneten Lebensraumtypen und Arten zu bewerten. Darüber hinaus verpflichtet Artikel 11 der FFH-Richtlinie die Mitgliedstaaten der EU zur Überwachung des Erhaltungszustandes der in den Anhängen (I, II, IV, V) der Richtlinie gelisteten Schutzgüter (Lebensraumtypen und Arten). Dieses Vergabeverfahren dient zur Umsetzung dieser EU-Vorgaben durch die FFH-Richtlinien bezogen auf die in Rheinland-Pfalz vorkommenden Libellenarten der Anhänge I, II, IV, V der FFH-Richtlinie: — Coenagrion mercuriale, — Helm-Azurjungfer, Coenagrion ornatum, — Vogel-Azurjungfer, Gomphus flavipes, — Asiatische Keiljungfer, …
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Gemäß Artikel 17 der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU) verpflichtet alle 6 Jahre der EU Kommission einen nationalen Bericht zum Stand der Umsetzung der Richtlinie zu übermitteln und darin die Erhaltungszustände aller auf den Anhängen verzeichneten Lebensraumtypen und Arten zu bewerten. Darüber hinaus verpflichtet Artikel 11 der FFH-Richtlinie die Mitgliedstaaten der EU zur Überwachung des Erhaltungszustandes der in den Anhängen (I, II, IV, V) der Richtlinie gelisteten Schutzgüter (Lebensraumtypen und Arten). Dieses Vergabeverfahren dient zur Umsetzung dieser EU-Vorgaben durch die FFH-Richtlinien bezogen auf die in Rheinland-Pfalz vorkommenden Libellenarten der Anhänge I, II, IV, V der FFH-Richtlinie: — Coenagrion mercuriale, — Helm-Azurjungfer, Coenagrion ornatum, — Vogel-Azurjungfer, Gomphus flavipes, — Asiatische Keiljungfer, Leucorrhinia caudalis, — Zierliche Moosjungfer, Leucorrhinia pectoralis, — Große Moosjungfer, Ophiogomphus cecilia, — Grüne Flussjungfer und Oxygastra curtisii, — Gekielter Flussfalke. Durch dieses Vergabeverfahren werden das Verbreitungsbild, die Überprüfung von Stichprobenflächen, als auch das vom Bund vorgegebene Monitoring dieser Stichprobenflächen gewährleistet.
7 Lose
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Mainz
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- NUTS
- DEB35
Verlauf
- 30.06.2021 Ausschreibung veröffentlicht
- 27.09.2021 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat biodata GmbH und Einzelunternehmen aus Mainz erhalten.
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