Fensterreinigungsvertrag Standort Nienburg
Auftraggeber: Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Wunstorf · Wunstorf
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Wunstorf hat einen Auftrag für Gebäudereinigung in der Region Hannover ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 13.03.2024. Bisher kein Ergebnis gefunden.
Originaltitel 8/2010/S0590 - Fensterreinigungsvertrag Standort Nienburg
Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.
Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Gebäudereinigung: Fensterreinigungsvertrag Standort Nienburg
- Wo
- Region Hannover, Niedersachsen
- Bis wann
- Angebotsfrist 13.03.2024, 13:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 14.02.2024, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungFensterreinigungsvertrag Standort Nienburg Leistungsbeschreibung (Fensterreinigung) Allgemeines Die Reinigungsleistung gem. § 1 des Fensterreinigungsvertrages umfasst die in der Nr. 3 dieser Leistungs- beschreibung aufgeführten Leistungsarten. Umfang und Lage der zu reinigenden Flächen sind im Fens- terverzeichnis (Anlage 2 zum Fensterreinigungsvertrag) festgelegt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen durch eingewiesenes Personal, nach dem aktuellen Stand der Technik und entsprechend der gültigen Arbeitssicherheitsvorschriften auszufüh- ren. Insbesondere trägt der Auftragnehmer die alleinige Verantwortung zur Erfüllung aller rechtlichen Vorgaben für und durch sein Personal, insbesondere der Arbeitssicherheits-, Arbeitsschutzvorschriften, der Unfallverhütungsvorschriften sowie des Mindestlohnes. Der Auftragnehmer und das von ihm eingesetzte Personal ist zur …
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Fensterreinigungsvertrag Standort Nienburg Leistungsbeschreibung (Fensterreinigung) Allgemeines Die Reinigungsleistung gem. § 1 des Fensterreinigungsvertrages umfasst die in der Nr. 3 dieser Leistungs- beschreibung aufgeführten Leistungsarten. Umfang und Lage der zu reinigenden Flächen sind im Fens- terverzeichnis (Anlage 2 zum Fensterreinigungsvertrag) festgelegt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen durch eingewiesenes Personal, nach dem aktuellen Stand der Technik und entsprechend der gültigen Arbeitssicherheitsvorschriften auszufüh- ren. Insbesondere trägt der Auftragnehmer die alleinige Verantwortung zur Erfüllung aller rechtlichen Vorgaben für und durch sein Personal, insbesondere der Arbeitssicherheits-, Arbeitsschutzvorschriften, der Unfallverhütungsvorschriften sowie des Mindestlohnes. Der Auftragnehmer und das von ihm eingesetzte Personal ist zur Verschwiegenheit über den Reinigungs- auftrag und dessen Durchführung, sowie erlangte Erkenntnisse über das zu reinigende Bundeswehrobjekt und militärische Angelegenheiten, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses verpflichtet. Alle Wahrnehmungen und Vorkommnisse, die eine Gefährdung der militärischen Sicherheit erkennen oder vermuten lassen, sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Der Auftraggeber wird für jede Person des Auftragnehmers einen Besucherausweis zum Betreten der zu reinigenden Liegenschaft ausstellen lassen. Die dazu erforderlichen Angaben sind durch den Auftragneh- mer rechtzeitig dem Objektmanagement mitzuteilen. Die Zutrittsberechtigung ist widerruflich. Mitarbei- ter mit einer Staatsangehörigkeit gemäß beigefügter Staatenliste haben keinen Zutritt für Arbeiten in Lie- genschaften der Bundeswehr. Die eingesetzten Arbeitskräfte müssen über ausreichend deutsche Sprachkenntnisse verfügen, um inner- halb des gesamten Arbeitsumfelds eine elementare Sprachanwendung (vergleichbar Stufe A 1 gem. Ge- meinsamer Europäischer Referenzrahmen) zu gewährleisten. Name und telefonische Erreichbarkeit einer Aufsichtsführenden Person des Auftragnehmers sind dem Auftraggeber vor Aufnahme der Arbeitsleistung mitzuteilen. Diese muss befugt sein, über die von der Auftraggeberseite vorgebrachten Beanstandungen oder Mängel Entscheidungen zu treffen oder diese durch Rücksprache mit dem Auftragnehmer unverzüglich abzustellen. In jedem Fall verwendet der Auftragnehmer nur einwandfreie, im Hinblick auf Arbeitssicherheit, Umwelt- verträglichkeit und Oberflächenschonung geeignete Materialien, die dem aktuellen Stand der Technik entsprechen. Diese dürfen die zu reinigenden Flächen nicht angreifen und deren Zustand nicht negativ verändern. Die zur Reinigung eingesetzten Maschinen, Geräte und Utensilien müssen dem aktuellen Stand der Tech- nik entsprechen und sind stets funktionsfähig, sauber und hygienisch einwandfrei zu halten. Sämtliche elektrische Maschinen und Geräte sind in regelmäßigen Abständen gemäß DGUV Vorschrift 3 zu über- prüfen. Nach Ausführung der Reinigungsarbeiten hat das Reinigungspersonal Fenster und Türen zu schließen so- wie Beleuchtungskörper abzuschalten; benutzte Wasserentnahmestellen sind auf ordnungsgemäßen Ver- schluss zu überprüfen. Das Putzwasser ist über die Abwasserkanalisation zu entsorgen und nicht im Ge- lände (insbesondere nicht auf Straßen oder in Regenwasserabläufe)! Verschmutzungen, die bei der Glas- reinigung auf Fensterbänken, Büromöbeln oder Bodenbelägen entstehen, sind durch den Auftragnehmer zu seinen Lasten zu entfernen. Weitere Leistungsbeschriebung in der Anlage 2 zum Fensterreinigungsvertrag
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Region Hannover (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
- Bundesland
- Niedersachsen
Verlauf
- 14.02.2024 Ausschreibung veröffentlicht
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