Expertise Rechtliche Überprüfung und Anpassung des Entgeltgleichheits-Check (eg-check.de) an die Vorgaben der Entgelttransparenzrichtlinie (RL [EU] 2023/970)
Auftraggeber: Antidiskriminierungsstelle des Bundes · Berlin
Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat einen Auftrag für „Expertise Rechtliche Überprüfung und Anpassung des Entgeltgleichheits-Check (eg-check.de) an die Vorgaben der Entgelttransparenzrichtlinie (RL [EU] 2023/970)“ in Berlin ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 17.07.2024. Bisher kein Ergebnis gefunden.
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Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Expertise Rechtliche Überprüfung und Anpassung des Entgeltgleichheits-Check (eg-check.de) an die Vorgaben der Entgelttransparenzrichtlinie (RL [EU] 2023/970)
- Wo
- Berlin
- Bis wann
- Angebotsfrist 17.07.2024, 10:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 05.06.2024, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungWer der Ansicht ist, wegen eines in § 1 AGG genannten Diskriminierungsgrundes benachteiligt worden zu sein, kann sich an die ADS wenden (§ 27 Abs. 1 AGG). Die ADS berät ratsuchende Personen dabei auch in Fällen von Entgeltdiskriminierung. Das Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (EntgTranspG) vom 30. Juni 2017 soll das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durchsetzen und verpflichtet private Arbeitgeber/ Arbeitgeberinnen mit mehr als 500 Beschäftigten, mithilfe betrieblicher Prüfverfahren ihre Entgeltregelungen und die verschiedenen gezahlten Entgeltbestandteile sowie deren Anwendung regelmäßig auf die Einhaltung des Entgeltgleichheitsgebots zu überprüfen, § 17 EntgTranspG. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes förderte vor diesem Hintergrund von 2013 bis 2020 den Entgeltgleichheits-Check, …
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Wer der Ansicht ist, wegen eines in § 1 AGG genannten Diskriminierungsgrundes benachteiligt worden zu sein, kann sich an die ADS wenden (§ 27 Abs. 1 AGG). Die ADS berät ratsuchende Personen dabei auch in Fällen von Entgeltdiskriminierung. Das Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (EntgTranspG) vom 30. Juni 2017 soll das Gebot des gleichen Entgelts für Frauen und Männer bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durchsetzen und verpflichtet private Arbeitgeber/ Arbeitgeberinnen mit mehr als 500 Beschäftigten, mithilfe betrieblicher Prüfverfahren ihre Entgeltregelungen und die verschiedenen gezahlten Entgeltbestandteile sowie deren Anwendung regelmäßig auf die Einhaltung des Entgeltgleichheitsgebots zu überprüfen, § 17 EntgTranspG. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes förderte vor diesem Hintergrund von 2013 bis 2020 den Entgeltgleichheits-Check, eg-check.de. Der eg-check.de ist ein Analyseinstrumentarium zur Prüfung der Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern auf betrieblicher sowie tariflicher Ebene. Dabei untersucht eg-check.de jeden Entgeltbestandteil einzeln auf Grundgehalt, Stufensteigerungen beim Grundgehalt, Leistungsvergütung, Überstundenvergütung und Erschwerniszuschläge. Die Durchsetzung des Verbots der Geschlechtsdiskriminierung und das Gebot der Gleichbehandlung von Männern und Frauen (Art. 21 und 23 EU Grundrechte Charta) stellen nach Art. 8 AEUV eine Querschnittsaufgabe der EU dar. Gemäß Art. 157 Abs. 3 AUEV beschließt die EU u.a. Maßnahmen zur Gewährleistung des Grundsatzes des gleichen Entgelts bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit. Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat auch trans Menschen in den Schutzbereich dieser Norm mit einbezogen (EuGH, Urteil vom 7.1.2004 C-117/01 Rn. 34). Das Bundesverfassungsgericht hat zudem klargestellt, dass sich der Diskriminierungsschutz wegen des Geschlechts auch auf Menschen erstreckt, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen (BVerfG, Beschluss vom 10.10.2017 - 1 BvR 2019/16). Am 6. Juni 2023 ist die Richtlinie (EU) 2023/970 zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Lohntransparenz und Durchsetzungsmechanismen, kurz Entgelttransparenzrichtlinie, in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten müssen die Entgelttransparenzrichtlinie gemäß Art. 34 Abs. 1 der Entgelttransparenzrichtlinie innerhalb der dreijährigen Frist umsetzen, die am 7. Juni 2026 endet. Diese Richtlinie enthält (neue) Mindestanforderungen zur Stärkung des Grundsatz des gleichen Entgelts nach Art. 157 AEUV und des Diskriminierungsverbots nach Art. 4 der Richtlinie 2006/54/EG, insbesondere zu Entgelttransparenz sowie verstärkte Durchsetzungsmechanismen. Im Bereich der Entgelttransparenz sollen Mitgliedstaaten gemäß Art. 10 Abs. 1 der Entgeltstransparenzrichtlinie geeignete Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Arbeitgeber/ Arbeitgeberinnen, die Berichterstattungspflichten nach Art. 9 der Entgelttransparenzrichtlinie unterliegen, in Zusammenarbeit mit ihren Arbeitnehmer/ Arbeitnehmerinnenvertretungen eine gemeinsame Entgeltbewertung vornehmen, wenn alle der folgenden Bedingungen erfüllt sind: - Aus der Berichterstattung über das Entgelt ergibt sich ein Unterschied bei der durchschnittlichen Entgelthöhe von Arbeitnehmer/ Arbeitnehmerinnen in Höhe von mindestens 5 Prozent in einer Gruppe von Arbeitnehmenden; - der/ die Arbeitgeber/ Arbeitgeberin hat einen solchen Unterschied bei der durchschnittlichen Entgelthöhe nicht auf der Grundlage objektiver, geschlechtsneutraler Kriterien gerechtfertigt; und - der/ die Arbeitgeber/ Arbeitsgeberin hat einen solchen ungerechtfertigten Unterschied bei der durchschnittlichen Entgelthöhe innerhalb von sechs Monaten nach dem Tag der Berichterstattung über das Entgelt nicht korrigiert. Die in Auftrag gegebene Expertise soll das Entgeltbewertungstool Entgeltgleichheits Check (eg-check.de) an die veränderten rechtlichen Vorgaben anpassen, die sich insbesondere aus Entgelttransparenzrichtlinie (RL EU 2023/970) und der Rechtsprechung des EuGH sowie nationaler Gerichte ergeben. Bestehende europäische Leitlinien in Bezug auf Entgeltbewertung (insb. des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen, EIGE) sowie Vorgaben der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) sollen ebenfalls Berücksichtigung finden. Im Ergebnis sollen alle Instrumente des eg-check.de sowie das Praxishandbuch Entgeltgleichheit prüfen mit eg-check.de in einer aktualisierten, an die aktuelle Rechtslage angepassten Form vorliegen.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Berlin (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
- Bundesland
- Berlin
Verlauf
- 05.06.2024 Ausschreibung veröffentlicht