Expertise Diskriminierungsrisiken und Diskriminierungsschutz im Bereich Justiz - Wissensstand und Forschungsbedarfe für die Antidiskriminierungsforschung
Auftraggeber: Antidiskriminierungsstelle des Bundes · Berlin
Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat einen Auftrag für „Expertise Diskriminierungsrisiken und Diskriminierungsschutz im Bereich Justiz - Wissensstand und Forschungsbedarfe für die Antidiskriminierungsforschung“ in Berlin ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 11.05.2023. Bisher kein Ergebnis gefunden.
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Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Expertise Diskriminierungsrisiken und Diskriminierungsschutz im Bereich Justiz - Wissensstand und Forschungsbedarfe für die Antidiskriminierungsforschung
- Wo
- Berlin
- Bis wann
- Angebotsfrist 11.05.2023, 10:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 15.08.2023, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungMit dem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) am 18. August 2006 wurde die Antidiskriminierungsstelle des Bundes eingerichtet. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes unterstützt auf unabhängige Weise Personen, die Benachteiligungen aus rassistischen Gründen oder wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, ihres Alters oder der sexuellen Identität (Diskriminierungsgründe) erfahren haben. Die wichtigsten Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle sind Beratung, Öffentlichkeitsarbeit und Forschung. Staatlichen Behörden, die einseitig gegenüber Bürger*innen handeln können, kommt eine besondere Verantwortung im Hinblick auf eine diskriminierungsfreie Ausübung ihrer hoheitlichen Aufgaben und Befugnisse zu. Das gilt auch für Gerichte, Staatsanwaltschaften, den Justizvollzug, die sozialen Dienste der …
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Mit dem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) am 18. August 2006 wurde die Antidiskriminierungsstelle des Bundes eingerichtet. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes unterstützt auf unabhängige Weise Personen, die Benachteiligungen aus rassistischen Gründen oder wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, ihres Alters oder der sexuellen Identität (Diskriminierungsgründe) erfahren haben. Die wichtigsten Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle sind Beratung, Öffentlichkeitsarbeit und Forschung. Staatlichen Behörden, die einseitig gegenüber Bürger*innen handeln können, kommt eine besondere Verantwortung im Hinblick auf eine diskriminierungsfreie Ausübung ihrer hoheitlichen Aufgaben und Befugnisse zu. Das gilt auch für Gerichte, Staatsanwaltschaften, den Justizvollzug, die sozialen Dienste der Strafrechtspflege und die Justizverwaltung. Justizbehörden und die Rechtsprechung sind - wie alle staatlichen Behörden - an die verfassungsrechtlichen Diskriminierungsverbote (z. B. Art. 3 Abs. 3 GG) und an den allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG gebunden. Gleichwohl ist der Bereich Justiz auch immer wieder Gegenstand von Diskriminierungsbeschwerden. Obwohl das AGG keinen Schutz vor Benachteiligungen durch staatliche Stellen bietet, hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes im Zeitraum August 2007 bis Dezember 2022 Beratungsanfragen von 656 Personen erhalten, weil sie Diskriminierung durch die Justizbehörden und Gerichte erlebt haben. Diskriminierungsrisiken betreffen dabei unterschiedliche Diskriminierungsmerkmale. Am häufigsten betrafen die Anfragen Diskriminierungserfahrungen anhand von Behinderung, des Geschlechts und der ethnischen Herkunft bzw. rassistische Diskriminierung. Zu geringeren Anteilen waren Diskriminierungserfahrungen wegen der Religion und Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Identität betroffen. In welchen Formen und Konstellationen sich Benachteiligungen im Bereich Justiz zeigen und welche Gruppen besonders betroffen sind, ist bisher im Hinblick auf alle AGG-Merkmale nicht systematisch untersucht worden. Die Justiz ist zugleich für die wirksame Bekämpfung von Diskriminierung von zentraler Bedeutung. Bislang gibt es allerdings keine wissenschaftlichen Analysen dazu, wie die Justiz mit Diskriminierungsrisiken umgeht und welchen Schwierigkeiten sie dabei gegenübersteht. Mit der hier ausgeschriebenen Expertise möchte die Antidiskriminierungsstelle des Bundes den sozial- und rechtswissenschaftlichen Wissensstand zu Diskriminierungsrisiken und Diskriminierungsschutz im Lebensbereich Justiz systematisch aufbereiten und zentrale Forschungslücken und Forschungsbedarfe für die Antidiskriminierungsforschung ermitteln. Dabei sollen sowohl Gerichte, Staatsanwaltschaften, der Justizvollzug, die sozialen Dienste der Strafrechtspflege und die Justizverwaltung einbezogen werden. Justizbehörden und die Rechtsprechung stehen wie viele staatliche Organisationen insgesamt vor der Herausforderung, ihr Handeln stärker als in der Vergangenheit an der Vielfalt der Gesellschaft auszurichten. Denn Diskriminierungen entstehen nicht allein auf individueller Ebene. Auch interne Regeln, Gewohnheiten und Abläufe einer Institution können Diskriminierungsrisiken beinhalten. Darüber hinaus kann die Organisationskultur Einfluss auf das Ausmaß von Diskriminierung haben. Die Expertise soll deshalb gezielt auch vorhandene Wissensbestände zu Diskriminierungsrisiken und Arbeitsroutinen berücksichtigen und damit den Forschungsstand zu institutioneller und struktureller Diskriminierung im Bereich Justiz umfassen.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Berlin (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
- Bundesland
- Berlin
Verlauf
- 06.04.2023 Ausschreibung veröffentlicht
- 15.08.2023 Bekanntmachung geändert · Das Vergabeverfahren wurde eingestellt