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Abgelaufen Öffentliche Ausschreibung (national) · veröffentlicht am 17.08.2023

Expertise Diskriminierungsrisiken und Diskriminierungsschutz im Bereich Justiz Wissensstand und Forschungsbedarfe für die Antidiskriminierungsforschung

Auftraggeber: Antidiskriminierungsstelle des Bundes · Berlin

Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat einen Auftrag für Architektur in Berlin ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 18.09.2023. Bisher kein Ergebnis gefunden.

Die Angebotsfrist endete am 18.09.2023, 10:00 Uhr. Frist abgelaufen

Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.

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Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Architektur: Expertise Diskriminierungsrisiken und Diskriminierungsschutz im Bereich Justiz Wissensstand und Forschungsbedarfe für die Antidiskriminierungsforschung
Wo
Berlin
Bis wann
Angebotsfrist 18.09.2023, 10:00 Uhr
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 17.08.2023, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Mit dem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) am 18. August 2006 wurde die Antidiskriminierungsstelle des Bundes eingerichtet. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes unterstützt auf unabhängige Weise Personen, die Benachteiligungen aus rassistischen Gründen oder wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, ihres Alters oder der sexuellen Identität („Diskriminierungsgründe“) erfahren haben. Die wichtigsten Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle sind Beratung, Öffentlichkeitsarbeit und Forschung. Staatlichen Behörden, die einseitig gegenüber Bürger*innen handeln können, kommt eine besondere Verantwortung im Hinblick auf eine diskriminierungsfreie Ausübung ihrer hoheitlichen Aufgaben und Befugnisse zu. Das gilt auch für Gerichte, Staatsanwaltschaften, den Justizvollzug, die sozialen Dienste der …

Ganze Beschreibung lesen

Mit dem Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) am 18. August 2006 wurde die Antidiskriminierungsstelle des Bundes eingerichtet. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes unterstützt auf unabhängige Weise Personen, die Benachteiligungen aus rassistischen Gründen oder wegen ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, ihres Alters oder der sexuellen Identität („Diskriminierungsgründe“) erfahren haben. Die wichtigsten Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle sind Beratung, Öffentlichkeitsarbeit und Forschung. Staatlichen Behörden, die einseitig gegenüber Bürger*innen handeln können, kommt eine besondere Verantwortung im Hinblick auf eine diskriminierungsfreie Ausübung ihrer hoheitlichen Aufgaben und Befugnisse zu. Das gilt auch für Gerichte, Staatsanwaltschaften, den Justizvollzug, die sozialen Dienste der Strafrechtspflege und die Justizverwaltung. Justizbehörden und die Rechtsprechung sind, wie alle staatlichen Behörden, an die verfassungsrechtlichen Diskriminierungsverbote (z. B. Art. 3 Abs. 3 GG) und an den allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG gebunden. Gleichwohl ist der Bereich Justiz auch immer wieder Gegenstand von Diskriminierungsbeschwerden. Obwohl das AGG keinen Schutz vor Benachteiligungen durch staatliche Stellen bietet, hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes im Zeitraum August 2007 bis Dezember 2022 Beratungsanfragen von 656 Personen erhalten, weil sie Diskriminierung durch die Justizbehörden und Gerichte erlebt haben. Diskriminierungsrisiken betreffen dabei unterschiedliche Diskriminierungsmerkmale. Am häufigsten betrafen die Anfragen Diskriminierungserfahrungen anhand von Behinderung, des Geschlechts und der ethnischen Herkunft bzw. rassistische Diskriminierung. Zu geringeren Anteilen waren Diskriminierungserfahrungen wegen der Religion und Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Identität betroffen (vgl. auch Gemeinsamer Bericht 2021, S. 184 ff.). In welchen Formen und Konstellationen sich Benachteiligungen im Bereich Justiz zeigen und welche Gruppen besonders betroffen sind, ist bisher im Hinblick auf alle AGG-Merkmale nicht systematisch untersucht worden (vgl. u. a. Stiftung Mercator, 2021 S. 133 ff. m.w.N.). Die Justiz ist zugleich für die wirksame Bekämpfung von Diskriminierung von zentraler Bedeutung. Bislang gibt es allerdings keine wissenschaftlichen Analysen dazu, wie die Justiz mit Diskriminierungsrisiken umgeht und welchen Schwierigkeiten sie dabei gegenübersteht. Mit der hier ausgeschriebenen Expertise möchte die Antidiskriminierungsstelle des Bundes den sozial- und rechtswissenschaftlichen Wissensstand zu Diskriminierungsrisiken und Diskriminierungsschutz im Lebensbereich Justiz systematisch aufbereiten und zentrale Forschungslücken und Forschungsbedarfe für die Antidiskriminierungsforschung ermitteln. Dabei sollen sowohl Gerichte, Staatsanwaltschaften, der Justizvollzug, die sozialen Dienste der Strafrechtspflege und die Justizverwaltung einbezogen werden. Justizbehörden und die Rechtsprechung stehen wie viele staatliche Organisationen insgesamt vor der Herausforderung, ihr Handeln stärker als in der Vergangenheit an der Vielfalt der Gesellschaft auszurichten. Denn Diskriminierungen entstehen nicht allein auf individueller Ebene. Auch interne Regeln, Gewohnheiten und Abläufe einer Institution können Diskriminierungsrisiken beinhalten. Darüber hinaus kann die Organisationskultur Einfluss auf das Ausmaß von Diskriminierung haben. Die Expertise soll deshalb gezielt auch vorhandene Wissensbestände zu Diskriminierungsrisiken und Arbeitsroutinen berücksichtigen und damit den Forschungsstand zu institutioneller und struktureller Diskriminierung im Bereich Justiz umfassen. In Auftrag gegeben wird die Erstellung einer Expertise zum Thema „Diskriminierungsrisiken und Diskriminierungsschutz im Bereich Justiz, Wissensstand und Forschungsbedarfe für die Antidiskriminierungsforschung“ Die Expertise soll herausarbeiten, welcher Wissensstand und welche relevanten Lücken im Lebensbereich Justiz für die Antidiskriminierungsforschung bestehen und mithilfe welcher methodischen Ansätze diese Forschungslücken geschlossen werden können. Das Forschungsinteresse der Expertise liegt insbesondere in: der systematischen Aufbereitung des sozial- und rechtswissenschaftlichen Wissensstands zu Diskriminierungsrisiken und Diskriminierungsschutz im Bereich Justiz, der Identifikation von Lücken und Bedarfen der Antidiskriminierungsforschung im Bereich Justiz, der Entwicklung von geeigneten Forschungszugängen (inkl. Forschungsdesign) der Antidiskriminierungsforschung zu Justizbehörden und Gerichten, inklusive der Erstellung von 3 konkreten Forschungsskizzen. Die Expertise soll Diskriminierungsrisiken beim Zugang zur Justiz, im Kontakt mit Richter*innen, Staatsanwält*innen und Justizbehörden (z. B. Gerichts- und Bewährungshilfe, Justizverwaltung) sowie Formen von institutioneller und struktureller Diskriminierung in der Justiz (z. B. Wissensbestände, Arbeitsroutinen, Vorgaben zur Arbeit) einbeziehen. Weiterhin soll der Forschungsstand zu Diskriminierungsrisiken auch im Justizvollzug ermittelt werden. Darüber hinaus sollen ebenfalls Diskriminierungsrisiken für Bedienstete beim Zugang zur Justiz und innerhalb der Justiz betrachtet werden. Die Expertise soll alle Formen von Diskriminierungen, d.h. unmittelbare und mittelbare Diskriminierung; Belästigung, inklusive sexueller Belästigung; Anweisung zur Benachteiligung berücksichtigen Die Expertise soll horizontal ausgerichtet sein und Diskriminierung im Bereich Justiz im Hinblick auf alle durch das AGG geschützten Kategorien sowie weiterer zentraler Diskriminierungsgründe, insbesondere die soziale Herkunft, aber auch mehrfach- oder mehrdimensionale Diskriminierung und intersektionale Diskriminierungen, berücksichtigen. Schließlich sollen auch Maßnahmen des Diskriminierungsschutzes innerhalb der Justizbehörden und Gerichte erfasst werden. Maßnahmen zum Schutz vor Diskriminierung können ggf. auch Teil von behördlichen Strategien zur Förderung von Diversität und diversitätssensiblen Organisationsentwicklungsprozessen sein. Überblick über die zu erbringenden Leistungsbausteine: C.1 Auftaktgespräch und Zwischengespräche mit der Auftraggeberin C.2 Literatur- und Dokumentenanalyse zu Diskriminierungsrisiken/-schutz im Bereich Justiz C.3 Konsultation von / Interviews mit Expert*innen C.4 Darstellung von Forschungszugängen zum Lebensbereich C.5 Erstellung eines Gesamtberichts C.6 Aufbereitung konkreter Forschungsskizzen für mögliche Forschungsvorhaben im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes C.7 Mündliche Präsentation der Ergebnisse bei der Auftraggeberin Eine enge Kooperation und Abstimmung mit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes bezüglich der einzelnen Leistungen wird erwartet. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes steht ihrerseits als Ansprechpartnerin und für Rückfragen während der Projektlaufzeit zur Verfügung. Die Expertise ist interdisziplinär angelegt. Für die Erbringung der Leistung sind sowohl sozialwissenschaftliche als auch rechtswissenschaftliche Kenntnisse unabdingbar. Darüber hinaus sind Erfahrungen im Bereich der Antidiskriminierungsforschung notwendig. Im Angebot ist die entsprechende Eignung der Auftragnehmer*innen darzustellen. Darüber hinaus ist die zeitliche Planung für die Umsetzung der einzelnen Leistungsbausteine darzustellen, insbesondere hinsichtlich der Leistungsbausteine C.2, C.3 und C.4.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Berlin (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
Bundesland
Berlin

Verlauf

  1. 17.08.2023 Ausschreibung veröffentlicht
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Vergabeunterlagen auf evergabe-online.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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