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Zuschlag erteilt Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit) · veröffentlicht am 12.05.2021

Evaluation nach § 8 des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch)

Auftraggeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales · Bonn

Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Auftrag für Forschung und Studien in Bonn am 19.11.2021 vergeben, Zuschlag an InterVal GmbH. Eingegangen: 4 Angebote.

Zuschlag an

InterVal GmbH Berlin

Summe
nicht plausibel
Angebote
4
Zuschlag
19.11.2021

Quelle: Bekanntmachung auf TED (© Europäische Union), veröffentlicht am 21.12.2021.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Forschung und Studien: Evaluation nach § 8 des Gesetzes zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch)
Wo
Bonn, Nordrhein-Westfalen
Wer kann anbieten
Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab.
Laufzeit
18 Monate

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 21.12.2021, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Das Forschungsvorhaben besteht in einer wissenschaftlichen Evaluation der Neuregelungen im Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch). Die Neuregelungen im GSA Fleisch wurden 2020 mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz eingeführt. Sie beschränken u. a. den Einsatz von Fremdpersonal in der Fleischindustrie und sollen so zu Verbesserungen in einer seit vielen Jahren insbesondere wegen ihrer Arbeitsbedingungen kritisierten Branche führen. Gemäß § 8 GSA Fleisch soll das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Regelung zur Einschränkung des Einsatzes von Fremdpersonal einschließlich der Ausnahme für das Fleischerhandwerk evaluieren. Zudem soll geprüft werden, ob die Ausnahme vom Verbot des Einsatzes der Leiharbeit im Bereich Fleischverarbeitung auch über den 31. März 2024 hinaus nötig ist, bzw. ob sie bei Fortführung angepasst werden soll. Die …

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Das Forschungsvorhaben besteht in einer wissenschaftlichen Evaluation der Neuregelungen im Gesetz zur Sicherung von Arbeitnehmerrechten in der Fleischwirtschaft (GSA Fleisch). Die Neuregelungen im GSA Fleisch wurden 2020 mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz eingeführt. Sie beschränken u. a. den Einsatz von Fremdpersonal in der Fleischindustrie und sollen so zu Verbesserungen in einer seit vielen Jahren insbesondere wegen ihrer Arbeitsbedingungen kritisierten Branche führen. Gemäß § 8 GSA Fleisch soll das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Regelung zur Einschränkung des Einsatzes von Fremdpersonal einschließlich der Ausnahme für das Fleischerhandwerk evaluieren. Zudem soll geprüft werden, ob die Ausnahme vom Verbot des Einsatzes der Leiharbeit im Bereich Fleischverarbeitung auch über den 31. März 2024 hinaus nötig ist, bzw. ob sie bei Fortführung angepasst werden soll. Die Evaluation soll dem Deutschen Bundestag im Jahr 2023 vorgelegt werden. Die Gegenstände der durchzuführenden Evaluation sind, 1. die Überprüfung der allgemeinen Zielerreichung und die Untersuchung von evtl. nicht intendierten Nebenfolgen der Neureglungen im GSA Fleisch, 2. die Analyse des Verbots von Werkverträgen und Leiharbeit, 3. die Untersuchung der Handwerksausnahme, und 4. die Schaffung einer Grundlage zur Beurteilung der Fortführungsnotwendigkeit und evtl. Anpassungsbedarf bei der Ausnahme in der Fleischverarbeitung. Das Forschungsvorhaben besteht aus 3 Teilen und wird als Gesamtprojekt vergeben. In Teil 1 sollen die Evaluationsaufträge auf Basis vorliegender amtlicher Daten analysiert und ein Branchenbild erstellt werden. Das Branchenbild soll u. a. einen aktuellen, interdisziplinären Forschungsstand enthalten und strukturelle regionale Besonderheiten in der Fleischwirtschaft herausarbeiten. In Teil 2 sollen die Evaluationsaufträge exemplarisch für Nordrhein-Westfalen untersucht werden. Dabei sollen Auswertungen von vorhandenen amtlichen Daten sowie qualitative Methoden zum Einsatz kommen. Über die Durchführung eines optionalen Teils 3 wird entschieden, sobald anhand der Arbeiten an Teilen 1 und 2 absehbar ist, inwiefern Daten und Erfahrungen aus Nordrhein-Westfalen geeignet sind, zu allen Evaluationsaufträgen für die Branche im Ganzen generalisierbar Erkenntnisse zu generieren bzw. zu welchen Aspekten und in welchen Ländern weitere Analysen sinnvoll wären. Im Rahmen der bis zum 30. Juni 2022 zu ziehenden Option sollen dann ggf. Untersuchungen in weiteren Ländern durchgeführt werden. Das Forschungsvorhaben wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben. Mit der Vorlage des Schlussberichts zum 30. Juni 2023 endet das Projekt. Zum 16. Mai 2022, zum 17. Oktober 2022 und zum 1. Februar 2023 sind jeweils inhaltliche Zwischenberichte vorzulegen. Zusätzlich stehen Auftragnehmer:innen für 5 Präsentationen ihrer Ergebnisse zur Verfügung. Nach Einschätzung der Auftraggeberin liegt der Bearbeitungsaufwand für die Teile 1 und 2 bei ca. 600 bis 750 Personentagen. Der mit der Option (Teil 3) verbundene Aufwand wird auf zusätzliche 100 bis 250 Personentage geschätzt.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Bonn
NUTS
DEA22

Verlauf

  1. 12.05.2021 Ausschreibung veröffentlicht
  2. 24.11.2021 Ergebnis veröffentlicht
  3. 21.12.2021 Ergebnis veröffentlicht

Häufige Fragen

Wer hat den Auftrag bekommen?

Den Zuschlag hat InterVal GmbH erhalten.

Quellen Bekanntmachung auf TED ↗ Daten: TED – Tenders Electronic Daily, © Europäische Union, Weiterverwendung mit Quellenangabe. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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