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Abgelaufen Teilnahmewettbewerb Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (national) · veröffentlicht am 14.05.2024

Evaluation des Persönlichen Budgets

Auftraggeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales · Bonn

Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat einen Auftrag für Forschung und Studien in Bonn ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 01.08.2024. Bisher kein Ergebnis gefunden.

Die Angebotsfrist endete am 01.08.2024, 23:59 Uhr. Frist abgelaufen

Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.

Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Forschung und Studien: Evaluation des Persönlichen Budgets
Wo
Bonn, Nordrhein-Westfalen
Bis wann
Angebotsfrist 01.08.2024, 23:59 Uhr
Wer kann anbieten
Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 02.07.2024, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Menschen mit Behinderungen sowie pflegebedürftige und chronisch kranke Menschen (im Folgenden: „Menschen mit Beeinträchtigungen“) sind dabei zu unterstützen, ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen. Ein wichtiges Mittel, um Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen zu unterstützen, stellt die Leistungsform des Persönlichen Budgets dar, welche auch trägerübergreifend und für alle in Betracht kommenden Leistungen bewilligt werden kann. Das Persönliche Budget wurde mit dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX zum 1. Juli 2001 eingeführt (§ 29 SGB IX). Dabei werden Menschen mit Beeinträchtigungen auf Antrag anstelle von Sachleistungen regelmäßige oder einmalige Geldzahlungen zur Verfügung gestellt, mit denen sie benötigte Leistungen selbst organisieren und mit ihrem Persönlichen Budget bezahlen können. Seit dem 1. Januar 2008 besteht ein …

Ganze Beschreibung lesen

Menschen mit Behinderungen sowie pflegebedürftige und chronisch kranke Menschen (im Folgenden: „Menschen mit Beeinträchtigungen“) sind dabei zu unterstützen, ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu führen. Ein wichtiges Mittel, um Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen zu unterstützen, stellt die Leistungsform des Persönlichen Budgets dar, welche auch trägerübergreifend und für alle in Betracht kommenden Leistungen bewilligt werden kann. Das Persönliche Budget wurde mit dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX zum 1. Juli 2001 eingeführt (§ 29 SGB IX). Dabei werden Menschen mit Beeinträchtigungen auf Antrag anstelle von Sachleistungen regelmäßige oder einmalige Geldzahlungen zur Verfügung gestellt, mit denen sie benötigte Leistungen selbst organisieren und mit ihrem Persönlichen Budget bezahlen können. Seit dem 1. Januar 2008 besteht ein Rechtsanspruch auf diese Form der Leistungserbringung, d. h. alle Rehabilitationsträger und weitere Sozialleistungsträger müssen auf Antrag die erforderlichen Leistungen grundsätzlich in Form eines Persönlichen Budgets zur Verfügung stellen. Mit dieser Leistungsform wird das klassische Leistungsdreieck zwischen Leistungsträger, Leistungsberechtigten und Leistungserbringer aufgelöst; Sachleistungen werden durch Geldleistungen oder Gutscheine ersetzt. Zielvereinbarungen, die gemeinsam mit dem Menschen mit Beeinträchtigungen festgelegt werden, bestimmen die Einzelheiten der Budgetverwendung. So wird u. a. die Qualität der Leistung gesichert. Obwohl seit mehr als 15 Jahren Verpflichtungen zur Information, Beratung und Prüfung von Persönlichen Budgets bestehen und seitens der Politik, Verwaltung und Verbänden verschiedene Maßnahmen zur Aufklärung, Stärkung und Öffentlichkeitsarbeit für das Persönliche Budget geleistet wurden, stagnieren die Antrags- und Bewilligungszahlen im Vergleich zu den Antragszahlen auf sehr niedrigen Niveau. Im Jahr 2022 wurden bei einer Gesamtzahl von 3 Mio. Anträgen nur 4.714 trägerspezifische und 321 trägerübergreifende Persönliche Budgets bewilligt (Teilhabeverfahrensbericht 2023, S. 142 ff., 151 ff.). II. Ziele der Evaluation: Das BMAS beabsichtigt das Persönliche Budget zu evaluieren. Der Auftrag zur Evaluation ist im Lichte des aktuellen Koalitionsvertrags zu sehen, in dem die Regierungsparteien Folgendes vereinbart haben: „Wir werden Hürden, die einer Etablierung und Nutzung des Persönlichen Budgets entgegenstehen oder das Wunsch- und Wahlrecht unzulässig einschränken, abbauen.“ Die Evaluation soll mithin verlässliche Erkenntnisse liefern, 1. ob bzw. auf welcher Ebene und in welcher Art Umsetzungshemmnisse bestehen; 2. welche Verbesserungs- und Weiterentwicklungsansätze vorliegen. Um dem Evaluationsauftrag gerecht zu werden, sollen mit Blick auf die Ziele der Evaluation die einzelnen Ebenen beleuchtet werden: a) Ausgestaltung der gesetzlichen Vorschrift, b) übergreifende Handlungsempfehlungen, c) operative Umsetzung durch die Verwaltungen bzw. einzelne Reha-Träger. Um die Ziele der Evaluation zu erreichen sind die verschiedenen Perspektiven auf das Persönliche Budget von besonderer Bedeutung. Vorteile, Nachteile, Hemmnisse oder Verbesserungsvorschläge werden ggf. von den einzelnen Akteuren (z. B. Menschen mit Beeinträchtigungen und ausführenden Verwaltungen) unterschiedlich bewertet. Die unterschiedlichen Perspektiven auf das Persönliche Budget sollen im Rahmen der Evaluation herausgearbeitet und prononciert dargestellt werden. III. Gegenstand der Evaluation: Zu diesem Zweck sollen folgende forschungsleitende Fragen beantwortet werden: 1.Was sind die größten Vorteile des Persönlichen Budgets? Welche Teilhabegewinne lassen sich mit Persönlichen Budgets erzielen? 2.Was sind die größten Nachteile des Persönlichen Budgets? Welche Teilhabegewinnen lassen sich (noch) nicht mit Persönlichen Budgets erzielen und warum? 3.Welche Umsetzungshemmnisse bestehen beim Persönlichen Budget a.mit Blick auf § 29 SGB IX (Zweckmäßigkeit, Zielsetzung, Klarheit und Anwendungsbereich der Vorschrift) b.im Bereich übergreifender Handlungsempfehlungen (z.B. Handlungsempfehlungen BAR, Empfehlungen Spitzenverbände) c.im Bereich der operativen Umsetzung durch die Verwaltung 4.Bestehen aus Sicht der Menschen mit Beeinträchtigungen ausreichend Möglichkeiten, sich über das Persönliche Budget zu informieren (Information)? 5.Sind die Verwaltungsbeschäftigten ausreichend über das Persönliche Budget aufgeklärt und können entsprechend informieren und beraten (Beratung)? 6.Was sind die größten Vorbehalte gegen das Persönliche Budget und auf welcher Haltung beruhen diese Vorbehalte? 7.Welche Aufklärung- und Beratungsmöglichkeiten werden/wurden seitens der Betroffenen genutzt, die ein Budget beziehen bzw. sich bewusst dagegen entschieden haben? 8.Wie groß ist der Bekanntheitsgrad des Persönlichen Budgets? 9.Welche Best-Practice-Beispiele sind mit Blick auf das Persönliche Budget zu konstatieren? a.im Bereich übergreifender Handlungsempfehlungen b.im Bereich der operativen Umsetzung durch die Verwaltung 10.Welche Leistungen eignen sich besonders gut zum Budgetieren? Welche Leistungen eignen sich ggf. nicht zum Budgetieren? 11.Ist das Potenzial an Budgetnutzer*innen bereits ausgefüllt oder gibt es Personengruppen mit Behinderungen, die bislang noch unterrepräsentiert sind? 12.Welche Verbesserungs- und Weiterentwicklungsansätze lassen sich konstatieren, insbesondere zu den unter 2. genannten Nachteilen? Zur Beantwortung der vorab aufgeführten Fragestellungen erscheint unter Beachtung des Untersuchungsgegenstands der schwerpunktmäßige Einsatz qualitativer Methoden (z.B. teilstrukturierte (Leitfaden-)Interviews mit Verwaltungsfachkräften, die operativ bei den Reha- und Leistungsträgern das Persönliche Budget ausführen (z. B. Reha-Berater, Reha-Manager, Sachbearbeiter, Teamleiter) sowie Einzelinterviews mit Menschen mit Beeinträchtigungen (bzw. ihren Verbänden)) unter Einbeziehung bereits vorliegender Berichte, Studien und Daten angemessen. Bitte beachten Sie die ausführliche Leistungsbeschreibung in den Teilnahmeunterlagen unter P1 02.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Bonn (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)

Verlauf

  1. 14.05.2024 Ausschreibung veröffentlicht
  2. 02.07.2024 Bekanntmachung geändert · Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Vergabeunterlagen auf evergabe-online.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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