Evaluation des Beteiligungsprozesses zum Aktionsplan „Queer leben“ und Handlungsempfehlungen für die Weiterführung des Prozesses
Auftraggeber: Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben · Köln
Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben hat einen Auftrag für „Evaluation des Beteiligungsprozesses zum Aktionsplan „Queer leben“ und Handlungsempfehlungen für die Weiterführung des Prozesses“ in Köln ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 23.10.2024. Bisher kein Ergebnis gefunden.
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Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Evaluation des Beteiligungsprozesses zum Aktionsplan „Queer leben“ und Handlungsempfehlungen für die Weiterführung des Prozesses
- Wo
- Köln, Nordrhein-Westfalen
- Bis wann
- Angebotsfrist 23.10.2024, 10:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 25.09.2024, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungAm 18. November 2022 hat die Bundesregierung den bundesweiten Aktionsplan für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt „Queer leben“ verabschiedet. Die Umsetzung geschieht sowohl in Eigenverantwortung der für die einzelnen Maßnahmen zuständigen Ressorts als auch in einem ressortübergreifenden Beteiligungsprozess, unter Einbezug der Bundesländer und der Zivilgesellschaft. Ende 2024 legt die Bundesregierung dem Bundestag einen Bericht über den Umsetzungsstand vor. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), nachfolgend als Auftraggeber bezeichnet, beabsichtigt eine Auftragnehmerin bzw. einen Auftragnehmer mit der Evaluation des Beteiligungsprozesses zum Aktionsplan und der Erarbeitung von Handlungsempfehlungen zur Weiterführung des Prozesses zu beauftragen. Die wissenschaftliche Evaluation des Beteiligungsprozesses bildet die Grundlage für …
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Am 18. November 2022 hat die Bundesregierung den bundesweiten Aktionsplan für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt „Queer leben“ verabschiedet. Die Umsetzung geschieht sowohl in Eigenverantwortung der für die einzelnen Maßnahmen zuständigen Ressorts als auch in einem ressortübergreifenden Beteiligungsprozess, unter Einbezug der Bundesländer und der Zivilgesellschaft. Ende 2024 legt die Bundesregierung dem Bundestag einen Bericht über den Umsetzungsstand vor. Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), nachfolgend als Auftraggeber bezeichnet, beabsichtigt eine Auftragnehmerin bzw. einen Auftragnehmer mit der Evaluation des Beteiligungsprozesses zum Aktionsplan und der Erarbeitung von Handlungsempfehlungen zur Weiterführung des Prozesses zu beauftragen. Die wissenschaftliche Evaluation des Beteiligungsprozesses bildet die Grundlage für weiterführende Maßnahmen und eine mögliche Verstetigung in der nächsten Legislaturperiode. Die Evaluation soll am 01.01.2025 beginnen und am 31.07.2025 enden. Um Queerfeindlichkeit entgegenzuwirken und die Strategie der Kommission "Eine Union für Gleichstellung: Strategie zur Gleichstellung von LGBT 2020-2025" umzusetzen, hat die Bundesregierung am 18.11.2022 den bundesweiten Aktionsplan für Akzeptanz und Schutz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt „Queer leben“ verabschiedet und erfüllt damit ein zentrales Vorhaben des Koalitionsvertrags der 20. Legislaturperiode (2021-2025). Der Aktionsplan enthält Empfehlungen für Maßnahmen in den sechs Handlungsfeldern: Rechtliche Anerkennung, Teilhabe, Sicherheit, Gesundheit, Stärkung von Beratungs- und Communitystrukturen und Internationales. Weiterhin umfasst der Aktionsplan Maßnahmen u. a. zur Reform des Abstammungs- und Familienrechts, zum Ausbau der Forschung und Datenerhebung zur Lebenssituation von LSBTIQ*, zum Gewaltschutz und zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung. Am 20. März 2023 startete ein ressortübergreifender Beteiligungsprozess für die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen. Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Parlamentarischer Staatssekretär Sven Lehmann, koordiniert diesen Arbeitsprozess. Die Ziele des Aktionsplans „Queer leben“ sind: - rechtliche Anerkennung und die Akzeptanz von LSBTIQ* in allen gesellschaftlichen Bereichen - gleichberechtigte, freie, sichere und selbstbestimmte Teilhabe - Schutz von LSBTIQ* vor Gewalt, Übergriffen und Anfeindungen - Queerfeindlichkeit entgegenwirken - Verbesserung der gesundheitlichen Situation von LSBTIQ* - Stärkung von Beratungs- und Communitystrukturen - konsequente Berücksichtigung der Menschenrechte von LSBTIQ* in der Außenpolitik und Entwicklungszusammenarbeit
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Köln (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
Verlauf
- 25.09.2024 Ausschreibung veröffentlicht