Evaluation der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB®)
Auftraggeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales · Bonn
Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Auftrag für Forschung und Studien in Berlin am 25.08.2025 vergeben, Zuschlag an Prognos AG. Eingegangen: 3 Angebote.
Prognos AG Berlin
- Summe
- nicht plausibel
- Angebote
- 3
- Zuschlag
- 25.08.2025
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 26.08.2025.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Forschung und Studien: Evaluation der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB®)
- Wo
- Berlin
- Wer kann anbieten
- Zuerst Teilnahmeantrag. Es werden 3 bis 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
- Laufzeit
- 01.08.2025 bis 31.07.2027
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 26.08.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungZur nachhaltigen Etablierung der EUTB® stellte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zum 1. Januar 2023 deren Finanzierung von der zuwendungsrechtlichen Förderung auf einen Rechtsanspruch auf einen Zuschuss um. Zuschussfähig ist die Finanzierung von ausgewählten Personal- und Sachkosten. Das Antrags- und Bewilligungsverfahren sowie die weitere Ausgestaltung der Zuschussfinanzierung sind in der Teilhabeberatungsverordnung (EUTBV) geregelt. Durch das Forschungsvorhaben sollen Erkenntnisse darüber gewonnen werden, wie sich die Umstellung der bis Dezember 2022 bestehenden Projektförderung auf eine dauerhafte Zuschussfinanzierung auswirkt. Dabei soll im Rahmen einer Prozess- und Umsetzungsanalyse untersucht werden, ob und inwieweit die quantitativen und qualitativen Ziele, die mit dem gesetzlichen Auftrag verbunden sind, erreicht werden. Insbesondere sind die mit der EUTBV …
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Zur nachhaltigen Etablierung der EUTB® stellte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zum 1. Januar 2023 deren Finanzierung von der zuwendungsrechtlichen Förderung auf einen Rechtsanspruch auf einen Zuschuss um. Zuschussfähig ist die Finanzierung von ausgewählten Personal- und Sachkosten. Das Antrags- und Bewilligungsverfahren sowie die weitere Ausgestaltung der Zuschussfinanzierung sind in der Teilhabeberatungsverordnung (EUTBV) geregelt. Durch das Forschungsvorhaben sollen Erkenntnisse darüber gewonnen werden, wie sich die Umstellung der bis Dezember 2022 bestehenden Projektförderung auf eine dauerhafte Zuschussfinanzierung auswirkt. Dabei soll im Rahmen einer Prozess- und Umsetzungsanalyse untersucht werden, ob und inwieweit die quantitativen und qualitativen Ziele, die mit dem gesetzlichen Auftrag verbunden sind, erreicht werden. Insbesondere sind die mit der EUTBV eingeführten strukturellen Änderungen der EUTB® zu beleuchten und das zugrundeliegende Konzept einer flächende-ckenden wohnortnahen Verteilung der Angebote. Daneben sind die Produkte der Fachstelle Teilhabeberatung (Fachstelle) sowie die Zusammenarbeit der Akteure der EUTB® zu analysieren. Neben dem funktionellen Aufbau der Fachstelle und der Administration, (beide ausgeführt durch die Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH - gsub), der Kommunikation zwischen BMAS und gsub sowie der gsub intern und der regionalen Verteilung der EUTB® sind als weitere Forschungsfelder die Rolle der Träger von EUTB®-Angeboten und die Reflexion der „erweiterten“ Peer-Beratung im Kontext der EUTB® vorgesehen. Die EUTB® folgt dem Leitprinzip „Eine(s) für alle“. Eine Befragung der EUTB®-Beratenden im Hinblick auf ihre beruflichen Vorerfahrungen und Qualifikationen soll Aufschluss über die Qualität der Beratungen und mögliche Ressourcen der Beratenden geben. Eine Befragung der Ratsuchenden soll darauf gerichtet sein, ob die EUTB® den Bedürfnissen der Ratsuchenden gerecht wird bzw. ob und ggf. welche Anpassungsbedarfe bestehen. Weiter soll untersucht werden, ob die EUTB® vor dem Hintergrund sich wandelnder Rahmenbedingungen wie beispielsweise Veränderungen in der Beratungslandschaft (u. a. Verfahrenslote gem. § 10b Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII), Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA)) sowie mit Blick auf die gesellschaftlichen Megatrends (Migration, Klimawandel, Digitalisierung, Wirtschaftliche Unsicherheit, Fachkräfteengpass) zukunftssicher und anpassungsfähig aufgestellt ist. Ziel ist es, am Ende des Beobachtungszeitraums (12/2027) Erkenntnisse und Handlungsoptionen zu erhalten, die es ermöglichen, Anpassungen in die Verordnungsermächtigung und/oder EUTBV sowie in die (Neu-)Ausschreibungen der Einrichtung und des Betriebs der Administration und der Fachstelle Teilhabeberatung frühestmöglich einfließen zu lassen. Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Berlin
- Bundesland
- Berlin
- NUTS
- DE300
Verlauf
- 17.12.2024 Ausschreibung veröffentlicht
- 16.01.2025 Ausschreibung veröffentlicht
- 26.08.2025 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat Prognos AG erhalten.
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