Erwerb von Emissionsminderungsgutschriften nach den Regeln zu Artikel 6, Paragraph 4 des ÜvP aus besonders qualifizierten Klimaschutzprojekten
Auftraggeber: Umweltbundesamt, Z 1.5, Zentrale Vergabestelle · Dessau-Roßlau
Umweltbundesamt, Z 1.5, Zentrale Vergabestelle hat einen Auftrag für „Erwerb von Emissionsminderungsgutschriften nach den Regeln zu Artikel 6, Paragraph 4 des ÜvP aus besonders qualifizierten Klimaschutzprojekten“ in Dessau-Roßlau ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 04.11.2025. Bisher kein Ergebnis gefunden.
Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.
Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Erwerb von Emissionsminderungsgutschriften nach den Regeln zu Artikel 6, Paragraph 4 des ÜvP aus besonders qualifizierten Klimaschutzprojekten
- Wo
- Dessau-Roßlau, Sachsen-Anhalt
- Bis wann
- Angebotsfrist 04.11.2025, 11:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 13.10.2025, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungSeit der 18. Legislaturperiode (2014-2017) neutralisiert die deutsche Bundesregierung mit der Maßnahme Klimaneutralisierung von Dienstreisen und -fahrten sowie Veranstal-tungen der Bundesregierung und der Bundesverwaltung die Klimawirkungen der notwendigen Dienstreisen und -fahrten ihrer Beschäftigten. Informationen dazu finden Sie u.a. in unserem Hintergrundpapier. Die Kompensation bezieht sich auf die Klimawirkung (einschließlich der Nicht-CO2-Effekte) aller Dienstreisen und -fahrten, die von Beschäftigen der obersten und der oberen Bundesbehörden sowie weiteren unmittelbar nachgeordneten Behörden per Flugzeug oder Dienstkraftfahrzeug vorgenommen wurden. Ziel der Kompensation ist es, die Klimawirkung der betreffenden Emissionen durch Emissionsein-sparungen an anderer Stelle auszugleichen. Die Bundesregierung leistet mit dieser Maß-nahme einen zusätzlichen Beitrag zum Klimaschutz, …
Ganze Beschreibung lesen
Seit der 18. Legislaturperiode (2014-2017) neutralisiert die deutsche Bundesregierung mit der Maßnahme Klimaneutralisierung von Dienstreisen und -fahrten sowie Veranstal-tungen der Bundesregierung und der Bundesverwaltung die Klimawirkungen der notwendigen Dienstreisen und -fahrten ihrer Beschäftigten. Informationen dazu finden Sie u.a. in unserem Hintergrundpapier. Die Kompensation bezieht sich auf die Klimawirkung (einschließlich der Nicht-CO2-Effekte) aller Dienstreisen und -fahrten, die von Beschäftigen der obersten und der oberen Bundesbehörden sowie weiteren unmittelbar nachgeordneten Behörden per Flugzeug oder Dienstkraftfahrzeug vorgenommen wurden. Ziel der Kompensation ist es, die Klimawirkung der betreffenden Emissionen durch Emissionsein-sparungen an anderer Stelle auszugleichen. Die Bundesregierung leistet mit dieser Maß-nahme einen zusätzlichen Beitrag zum Klimaschutz, kommt ihrer Vorbildfunktion für einen aktiven Klimaschutz nach und setzt damit wichtige Zeichen für den Markt der frei-willigen Kompensation von Treibhausgasemissionen. Für Emissionen ab dem Jahr 2021 erwirbt die Bundesregierung keine Kyoto-Zertifikate mehr, da diese nicht die qualitativen Anforderungen des Artikel 6 des Übereinkommens von Paris (ÜvP) erfüllen und somit aus klimapolitischer Sicht nicht unterstützenswert sind. Im Jahr 2022 erfolgte die erste Ausschreibung für den Erwerb von Gutschriften aus Klimaschutzprojekten, die kompatibel mit den Regeln aus Artikel 6 des ÜvP sind. Die diesjährige Ausschreibung erfolgt nach dem gleichen Ansatz. Neben den Emissionen der Dienstreisen und -fahrten hat sich die Bundesregierung darauf geeinigt, dass Veranstaltungen der Bundesverwaltung, einschließlich solcher im Rahmen europäischer oder internationaler Präsidentschaften und Vorsitze, nachhaltig und möglichst klimaneutral organisiert und durchgeführt werden sollen. Unvermeidbare Emissionen aus Flugreisen der Teilnehmenden sind dabei zu kompensieren. Weiterer Be-standteil dieses Beschaffungsvorgangs ist es somit, die für die Kompensation erforderlichen Emissionsgutschriften für Veranstaltungen des Bundes zu erwerben. Zusätzlich sollen für weitere Vorhaben der Bundesverwaltung die für die Kompensation erforderlichen Emissionsminderungsgutschriften beschafft werden. . Gutschriften sollen für folgende Einzelmaßnahmen erworben werden: I. Klimaneutralisierung von Dienstreisen und -fahrten der Bundesregierung und der Bundesverwaltung inkl. Veranstaltungen des Bundes II. Klimaneutrales BMUKN III. Klimaneutrales BMZ IV. Klimaneutrale Dienstreisen des Deutschen Bundestags V. Klimaneutrale Dienstreisen der Deutschen Bundesbank VI. Klimaneutrales BASE VII. Klimaneutrales BfS VIII. Klimaneutrales BfN IX. Klimaneutrales BMVg X. Klimaneutrales AA . Zur Kompensation aller Vorhaben beabsichtigt das UBA, bis zu 795.408 Minderungsgutschriften zu erwerben. . Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte der beigefügten Leistungsbeschreibung.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Dessau-Roßlau (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
Verlauf
- 13.10.2025 Ausschreibung veröffentlicht
- 13.10.2025 Bekanntmachung geändert · Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben