Erwerb von Emissionsminderungsgutschriften nach den Regeln zu Artikel 6, Par. 4 ÜvP aus besonders qualifizierten Klimaschutzprojekten zur Treibhausgaskompensation
Auftraggeber: Umweltbundesamt, Z 1.5, Zentrale Vergabestelle · Dessau-Roßlau
Umweltbundesamt, Z 1.5, Zentrale Vergabestelle hat einen Auftrag für „Erwerb von Emissionsminderungsgutschriften nach den Regeln zu Artikel 6, Par. 4 ÜvP aus besonders qualifizierten Klimaschutzprojekten zur Treibhausgaskompensation“ in Dessau-Roßlau ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 22.10.2024. Bisher kein Ergebnis gefunden.
Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.
Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Erwerb von Emissionsminderungsgutschriften nach den Regeln zu Artikel 6, Par. 4 ÜvP aus besonders qualifizierten Klimaschutzprojekten zur Treibhausgaskompensation
- Wo
- Dessau-Roßlau, Sachsen-Anhalt
- Bis wann
- Angebotsfrist 22.10.2024, 11:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 26.09.2024, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungSeit der 18. Legislaturperiode (2014-2017) neutralisiert die deutsche Bundesregierung mit der Maßnahme Klimaneutralisierung von Dienstreisen und -fahrten sowie Veranstaltungen der Bundesregierung und der Bundesverwaltung die Klimawirkungen der notwendigen Dienstreisen und -fahrten ihrer Beschäftigten. Informationen dazu finden Sie u.a. in unserem Hintergrundpapier. Die Kompensation bezieht sich auf die Klimawirkung (einschließlich der Nicht-CO2-Effekte) aller Dienstreisen und -fahrten, die von Beschäftigen der obersten und der oberen Bundesbehörden sowie weiteren unmittelbar nachgeordneten Behörden per Flugzeug oder Dienstkraftfahrzeug vorgenommen wurden. Ziel der Kompensation ist es, die Klimawirkung der betreffenden Emissionen durch Emissionseinsparungen an anderer Stelle auszugleichen. Die Bundesregierung leistet mit dieser Maßnahme einen zusätzlichen Beitrag zum Klimaschutz, kommt …
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Seit der 18. Legislaturperiode (2014-2017) neutralisiert die deutsche Bundesregierung mit der Maßnahme Klimaneutralisierung von Dienstreisen und -fahrten sowie Veranstaltungen der Bundesregierung und der Bundesverwaltung die Klimawirkungen der notwendigen Dienstreisen und -fahrten ihrer Beschäftigten. Informationen dazu finden Sie u.a. in unserem Hintergrundpapier. Die Kompensation bezieht sich auf die Klimawirkung (einschließlich der Nicht-CO2-Effekte) aller Dienstreisen und -fahrten, die von Beschäftigen der obersten und der oberen Bundesbehörden sowie weiteren unmittelbar nachgeordneten Behörden per Flugzeug oder Dienstkraftfahrzeug vorgenommen wurden. Ziel der Kompensation ist es, die Klimawirkung der betreffenden Emissionen durch Emissionseinsparungen an anderer Stelle auszugleichen. Die Bundesregierung leistet mit dieser Maßnahme einen zusätzlichen Beitrag zum Klimaschutz, kommt ihrer Vorbildfunktion für einen aktiven Klimaschutz nach und setzt damit wichtige Zeichen für den Markt der freiwilligen Kompensation von Treibhausgasemissionen. . Für Emissionen ab dem Jahr 2021 wird die Bundesregierung keine Kyoto-Zertifikate mehr erwerben, da diese nicht die qualitativen Anforderungen des Artikel 6 des Übereinkom-mens von Paris (ÜvP) erfüllen und somit aus klimapolitischer Sicht nicht unterstützenswert sind. Im Jahr 2022 erfolgte die erste Ausschreibung für den Erwerb von Gutschriften aus Klimaschutzprojekten, die kompatibel mit den Regeln aus Artikel 6 des ÜvP sind. Die diesjährige Ausschreibung erfolgt nach dem gleichen Ansatz. . Neben den Emissionen der Dienstreisen und -fahrten hat sich die Bundesregierung darauf geeinigt, dass Veranstaltungen der Bundesverwaltung, einschließlich solcher im Rahmen europäischer oder internationaler Präsidentschaften und Vorsitze, nachhaltig und möglichst klimaneutral organisiert und durchgeführt werden sollen. Unvermeidbare Emissionen aus Flugreisen der Teilnehmenden sind dabei zu kompensieren. Weiterer Bestandteil dieses Beschaffungsvorgangs ist es somit, die für die Kompensation erforderlichen Emissionsgutschriften für Veranstaltungen des Bundes zu erwerben. Zusätzlich sollen für weitere Vorhaben der Bundesverwaltung die für die Kompensation erforderlichen Emissionsgutschriften beschafft werden. . Gutschriften sollen für folgende Einzelmaßnahmen erworben werden: I. Klimaneutralisierung von Dienstreisen und -fahrten der Bundesregierung und der Bundesverwaltung inkl. Veranstaltungen des Bundes II. Klimaneutrales BMUV III. Klimaneutrales BMZ IV. Klimaneutrale Dienstreisen des Deutschen Bundestags V. Klimaneutrale Dienstreisen der Deutschen Bundesbank VI. Treibhausgasneutrales UBA VII. BASE VIII. Klimaneutrales BfS IX. Klimaneutrales BfN X. Klimaneutrales BMVg . Zur Kompensation aller Vorhaben beabsichtigt das UBA, bis zu 616.145 Minderungsgutschriften zu erwerben. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte der beigefügten Leistungsbeschreibung.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Dessau-Roßlau (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
- Bundesland
- Sachsen-Anhalt
Verlauf
- 26.09.2024 Ausschreibung veröffentlicht