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Zuschlag erteilt Vergabe ohne Teilnahmewettbewerb (EU-weit) · veröffentlicht am 05.07.2024

Erweiterung des Vollservice für die Wertstofftonne im Stadtgebiet Karlsruhe

Auftraggeber: Stadt Karlsruhe Hauptamt · Karlsruhe

Stadt Karlsruhe Hauptamt hat den Auftrag für Dienstleistungen in Karlsruhe am 05.07.2024 vergeben, Zuschlag an Knettenbrech und Gurdulic Service GmbH & Co.KG.

Summe
nicht veröffentlicht
Angebote
nicht veröffentlicht
Zuschlag
05.07.2024

Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 05.07.2024.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Erweiterung des Vollservice für die Wertstofftonne im Stadtgebiet Karlsruhe
Wo
Karlsruhe, Baden-Württemberg
Wer kann anbieten
Der Auftraggeber verhandelt direkt mit ausgewählten Unternehmen.
Laufzeit
17.07.2024 bis 31.12.2026

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 05.07.2024, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Vollservice beschreibt das Befördern von Abfallbehältern vom Standplatz des Behälters zum Sammelfahrzeug des zuständigen Sammlers unmittelbar vor Leerung, sowie das Zurückstellen der Behälter an den Standplatz unmittelbar nach der Leerung. Falls notwendig sind hierfür Hilfsmittel wie Klingel, Schlüssel oder Aufzug zu benutzen. Der erweiterte Vollservice hat entsprechend der Abfallentsorgungssatzung § 12 Abs. 1 durch den AN am Entleerungstag zu erfolgen. Darüber hinaus macht die Abfallentsorgungssatzung das Zurückstellen der Behälter nach der Leerung „unverzüglich“ notwendig (§ 12 Abs. 1 S. 4 Abfallentsorgungssatzung). Hieraus ergibt sich die Vorgabe der Erbringung der Leistung explizit unmittelbar vor, während und nach dem durch den zuständigen Sammler durchgeführten Leerungsprozess am jeweiligen Objekt. Insbesondere auch aus Gründen des bestehenden Servicelevels, des Stadtbilds und der …

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Vollservice beschreibt das Befördern von Abfallbehältern vom Standplatz des Behälters zum Sammelfahrzeug des zuständigen Sammlers unmittelbar vor Leerung, sowie das Zurückstellen der Behälter an den Standplatz unmittelbar nach der Leerung. Falls notwendig sind hierfür Hilfsmittel wie Klingel, Schlüssel oder Aufzug zu benutzen. Der erweiterte Vollservice hat entsprechend der Abfallentsorgungssatzung § 12 Abs. 1 durch den AN am Entleerungstag zu erfolgen. Darüber hinaus macht die Abfallentsorgungssatzung das Zurückstellen der Behälter nach der Leerung „unverzüglich“ notwendig (§ 12 Abs. 1 S. 4 Abfallentsorgungssatzung). Hieraus ergibt sich die Vorgabe der Erbringung der Leistung explizit unmittelbar vor, während und nach dem durch den zuständigen Sammler durchgeführten Leerungsprozess am jeweiligen Objekt. Insbesondere auch aus Gründen des bestehenden Servicelevels, des Stadtbilds und der Verkehrssicherheit ist dies unabdingbar. Die durch den AN zu erbringende Leistung ist durch folgende drei Merkmale charakterisiert: 1. Transportstrecke der Behälter: Bei Wertstoffbehältern an einem Standplatz mit einer maximalen Distanz von 27 Metern vom Ladeort des Abfallsammelfahrzeugs zum Standplatz des Behälters ist Satzungskonformität herzustellen. Die Behälter müssen somit maximal 15 Meter vom Ladeort entfernt, frei zugänglich und stufenfrei erreichbar sein. Nach erfolgter Leerung ist unverzüglich der Rücktransport des Wertstoffbehälters über die zusätzliche Wegstrecke zurück zum Standplatz durchzuführen. 2. Stufenüberwindung: Bei Wertstoffbehältern an einem Standplatz, welcher nur, aber auch maximal über eine Stufe zu erreichen ist, ist Satzungskonformität herzustellen bzw. der Behälter über die Stufe zu heben. Die Behälter müssen somit maximal 15 Meter vom Ladeort entfernt, frei zugänglich und stufenfrei erreichbar sein. Nach erfolgter Leerung ist unverzüglich der Transport des Wertstoffbehälters über die Stufe erneut durchzuführen. 3. Freizugänglichkeit der Abfallbehälter: Bei Wertstoffbehältern, welche sich auf einem nicht frei zugänglichen Standplatz befinden, muss während des Leerungsprozesses die freie Zugänglichkeit hergestellt werden. Dies erfolgt in der Regel über Klingeln an der Haustür inklusive des Wartens einer angemessenen Zeit von maximal 30 Sekunden. Durchschnittlich benötigt der Klingelvorgang ca. 15 Sekunden. Nach erfolgter Leerung ist die entsprechende Barriere, in der Regel die Tür, wieder zu schließen. Der Leerungsturnus der Wertstofftonne ist zweiwöchentlich. Der Vertrag soll mit Zuschlagserteilung, frühestens ab 17. Juli 2024 beginnen und endet automatisch am 31. Dezember 2026.

Erfüllungsort

Ort
Karlsruhe
Kreis
Karlsruhe
NUTS
DE122

Verlauf

  1. 05.07.2024 Direktvergabe angekündigt

Häufige Fragen

Wer hat den Auftrag bekommen?

Den Zuschlag hat Knettenbrech und Gurdulic Service GmbH & Co.KG erhalten.

Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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