Erweiterung des Vollservice für die Wertstofftonne im Stadtgebiet Karlsruhe
Auftraggeber: Stadt Karlsruhe Hauptamt · Karlsruhe
Stadt Karlsruhe Hauptamt hat den Auftrag für Dienstleistungen in Karlsruhe am 05.07.2024 vergeben, Zuschlag an Knettenbrech und Gurdulic Service GmbH & Co.KG.
Knettenbrech und Gurdulic Service GmbH & Co.KG Wiesbaden
- Summe
- nicht veröffentlicht
- Angebote
- nicht veröffentlicht
- Zuschlag
- 05.07.2024
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 05.07.2024.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Erweiterung des Vollservice für die Wertstofftonne im Stadtgebiet Karlsruhe
- Wo
- Karlsruhe, Baden-Württemberg
- Wer kann anbieten
- Der Auftraggeber verhandelt direkt mit ausgewählten Unternehmen.
- Laufzeit
- 17.07.2024 bis 31.12.2026
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Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungVollservice beschreibt das Befördern von Abfallbehältern vom Standplatz des Behälters zum Sammelfahrzeug des zuständigen Sammlers unmittelbar vor Leerung, sowie das Zurückstellen der Behälter an den Standplatz unmittelbar nach der Leerung. Falls notwendig sind hierfür Hilfsmittel wie Klingel, Schlüssel oder Aufzug zu benutzen. Der erweiterte Vollservice hat entsprechend der Abfallentsorgungssatzung § 12 Abs. 1 durch den AN am Entleerungstag zu erfolgen. Darüber hinaus macht die Abfallentsorgungssatzung das Zurückstellen der Behälter nach der Leerung „unverzüglich“ notwendig (§ 12 Abs. 1 S. 4 Abfallentsorgungssatzung). Hieraus ergibt sich die Vorgabe der Erbringung der Leistung explizit unmittelbar vor, während und nach dem durch den zuständigen Sammler durchgeführten Leerungsprozess am jeweiligen Objekt. Insbesondere auch aus Gründen des bestehenden Servicelevels, des Stadtbilds und der …
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Vollservice beschreibt das Befördern von Abfallbehältern vom Standplatz des Behälters zum Sammelfahrzeug des zuständigen Sammlers unmittelbar vor Leerung, sowie das Zurückstellen der Behälter an den Standplatz unmittelbar nach der Leerung. Falls notwendig sind hierfür Hilfsmittel wie Klingel, Schlüssel oder Aufzug zu benutzen. Der erweiterte Vollservice hat entsprechend der Abfallentsorgungssatzung § 12 Abs. 1 durch den AN am Entleerungstag zu erfolgen. Darüber hinaus macht die Abfallentsorgungssatzung das Zurückstellen der Behälter nach der Leerung „unverzüglich“ notwendig (§ 12 Abs. 1 S. 4 Abfallentsorgungssatzung). Hieraus ergibt sich die Vorgabe der Erbringung der Leistung explizit unmittelbar vor, während und nach dem durch den zuständigen Sammler durchgeführten Leerungsprozess am jeweiligen Objekt. Insbesondere auch aus Gründen des bestehenden Servicelevels, des Stadtbilds und der Verkehrssicherheit ist dies unabdingbar. Die durch den AN zu erbringende Leistung ist durch folgende drei Merkmale charakterisiert: 1. Transportstrecke der Behälter: Bei Wertstoffbehältern an einem Standplatz mit einer maximalen Distanz von 27 Metern vom Ladeort des Abfallsammelfahrzeugs zum Standplatz des Behälters ist Satzungskonformität herzustellen. Die Behälter müssen somit maximal 15 Meter vom Ladeort entfernt, frei zugänglich und stufenfrei erreichbar sein. Nach erfolgter Leerung ist unverzüglich der Rücktransport des Wertstoffbehälters über die zusätzliche Wegstrecke zurück zum Standplatz durchzuführen. 2. Stufenüberwindung: Bei Wertstoffbehältern an einem Standplatz, welcher nur, aber auch maximal über eine Stufe zu erreichen ist, ist Satzungskonformität herzustellen bzw. der Behälter über die Stufe zu heben. Die Behälter müssen somit maximal 15 Meter vom Ladeort entfernt, frei zugänglich und stufenfrei erreichbar sein. Nach erfolgter Leerung ist unverzüglich der Transport des Wertstoffbehälters über die Stufe erneut durchzuführen. 3. Freizugänglichkeit der Abfallbehälter: Bei Wertstoffbehältern, welche sich auf einem nicht frei zugänglichen Standplatz befinden, muss während des Leerungsprozesses die freie Zugänglichkeit hergestellt werden. Dies erfolgt in der Regel über Klingeln an der Haustür inklusive des Wartens einer angemessenen Zeit von maximal 30 Sekunden. Durchschnittlich benötigt der Klingelvorgang ca. 15 Sekunden. Nach erfolgter Leerung ist die entsprechende Barriere, in der Regel die Tür, wieder zu schließen. Der Leerungsturnus der Wertstofftonne ist zweiwöchentlich. Der Vertrag soll mit Zuschlagserteilung, frühestens ab 17. Juli 2024 beginnen und endet automatisch am 31. Dezember 2026.
Erfüllungsort
- Ort
- Karlsruhe
- Kreis
- Karlsruhe
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- NUTS
- DE122
Verlauf
- 05.07.2024 Direktvergabe angekündigt
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat Knettenbrech und Gurdulic Service GmbH & Co.KG erhalten.
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