Erstellung eines Rechtsgutachtens zum Thema „Teilverkäufe von Immobilien“
Auftraggeber: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz · Bonn
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit… hat einen Auftrag für „Erstellung eines Rechtsgutachtens zum Thema „Teilverkäufe von Immobilien““ in Bonn ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 02.07.2024. Bisher kein Ergebnis gefunden.
Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.
Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Erstellung eines Rechtsgutachtens zum Thema „Teilverkäufe von Immobilien“
- Wo
- Bonn, Nordrhein-Westfalen
- Bis wann
- Angebotsfrist 02.07.2024, 10:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 17.06.2024, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungTeilverkäufe von Immobilien mit eigenem Wohnrecht der Verkäufer bieten eine vermeintlich attraktive Alternative zu Immobilienkrediten. Vor allem ältere Kunden werden derzeit von Anbietern adressiert, auch die jüngere Bevölkerung könnte aber zunehmend auf derartige Institute zurückkommen, z. B. weil die ursprünglich zu günstigen Konditionen eingegangenen Immobiliendarlehensverträge umgeschuldet werden müssen. Verschiedene Anbieter wie Immobilienmakler und Banken bewerben den Teilverkauf mit "Wohnen wie immer - leben wie neu". Die Konditionen eines solchen Teilverkaufs können sich aber schnell als nachteilig für den Immobilieneigentümer erweisen. Denn für den teilverkauften Bereich der Immobilie ist ein Nutzungsentgelt zu zahlen und zusätzlich werden teils hohe Abzüge und Entgelte beim späteren kompletten Verkauf der Immobilie fällig. Häufig ist die Immobilie zwingend an den Erwerber der …
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Teilverkäufe von Immobilien mit eigenem Wohnrecht der Verkäufer bieten eine vermeintlich attraktive Alternative zu Immobilienkrediten. Vor allem ältere Kunden werden derzeit von Anbietern adressiert, auch die jüngere Bevölkerung könnte aber zunehmend auf derartige Institute zurückkommen, z. B. weil die ursprünglich zu günstigen Konditionen eingegangenen Immobiliendarlehensverträge umgeschuldet werden müssen. Verschiedene Anbieter wie Immobilienmakler und Banken bewerben den Teilverkauf mit "Wohnen wie immer - leben wie neu". Die Konditionen eines solchen Teilverkaufs können sich aber schnell als nachteilig für den Immobilieneigentümer erweisen. Denn für den teilverkauften Bereich der Immobilie ist ein Nutzungsentgelt zu zahlen und zusätzlich werden teils hohe Abzüge und Entgelte beim späteren kompletten Verkauf der Immobilie fällig. Häufig ist die Immobilie zwingend an den Erwerber der Teileinheit zu einem vorgegebenen Preis zu verkaufen. Die Kosten für die Instandhaltung muss der Kunde, je nach Anbieter, z.T. komplett allein zahlen. Das BMUV möchte mit dem geplanten Rechtsgutachten unter Federführung von Prof. Christoph Busch und Tatjana Halm, Mitgleider des Sachverständigenrat Verbraucherschutz (SVRV), einen Beitrag zur Diskussion „Teilverkäufe von Immobilien“ leisten - und zwar explizit aus Sicht der Verbraucher*innen.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Bonn (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
Verlauf
- 17.06.2024 Ausschreibung veröffentlicht
Zuschläge dieses Auftraggebers
- 2. Auftragsänderung Projektmanagement Pilotierung, Entwicklung und Bau im Sofortprogramm Munitionsaltlasten in Nord- und OstseeZuschlag 22.02.2024 an Seascape GmbH