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Abgelaufen Öffentliche Ausschreibung (national) · veröffentlicht am 24.04.2024

Erstellen eines Prüfschemas über die Anrechnungsvoraussetzungen von Strom aus erneuerbarer Energie zur Anrechnung auf die Treibhausgasminderungsquote (38. BImSchV)

Auftraggeber: Umweltbundesamt, Referat Z 1.5, Zentrale Vergabestelle · Dessau-Roßlau

Umweltbundesamt, Referat Z 1.5, Zentrale Vergabestelle hat einen Auftrag für „Erstellen eines Prüfschemas über die Anrechnungsvoraussetzungen von Strom aus erneuerbarer Energie zur Anrechnung auf die Treibhausgasminderungsquote (38. BImSchV)“ in Dessau-Roßlau ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 23.05.2024. Bisher kein Ergebnis gefunden.

Die Angebotsfrist endete am 23.05.2024, 14:00 Uhr. Frist abgelaufen

Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.

Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Erstellen eines Prüfschemas über die Anrechnungsvoraussetzungen von Strom aus erneuerbarer Energie zur Anrechnung auf die Treibhausgasminderungsquote (38. BImSchV)
Wo
Dessau-Roßlau, Sachsen-Anhalt
Bis wann
Angebotsfrist 23.05.2024, 14:00 Uhr
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 24.04.2024, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Für die Möglichkeit der Stromanrechnung auf die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) regelt § 5 Absatz 5 der 38. BImSchV die Voraussetzungen, unter welchen anstelle des üblicherweise verwendeten Wertes (der durchschnittlichen Treibhausgasemissionen (THG-Werts) des deutschen Strommix) der THG-Wert der eingesetzten erneuerbaren Ener-gie (Wind oder Sonne) zur Berechnung der Emissionen herangezogen werden kann. Unter definierten Voraussetzungen besteht für Anträge ab dem Verpflichtungsjahr 2024 bei öffentlichen Ladepunkten die Möglichkeit, den niedrigeren THG-Emissionswert der eingesetzten erneuerbaren Energie zu verwenden. Für Ladepunktbetreiber ergeben sich daraus verstärkte finanzielle Anreize. Das Umweltbundesamt (UBA) ist mit dem Vollzug der beschriebenen Regelung beauftragt. Aufgrund der finanziellen Anreize ist die Anrechnung von lokal erzeugtem EE-Strom verstärkt im Interesse der …

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Für die Möglichkeit der Stromanrechnung auf die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) regelt § 5 Absatz 5 der 38. BImSchV die Voraussetzungen, unter welchen anstelle des üblicherweise verwendeten Wertes (der durchschnittlichen Treibhausgasemissionen (THG-Werts) des deutschen Strommix) der THG-Wert der eingesetzten erneuerbaren Ener-gie (Wind oder Sonne) zur Berechnung der Emissionen herangezogen werden kann. Unter definierten Voraussetzungen besteht für Anträge ab dem Verpflichtungsjahr 2024 bei öffentlichen Ladepunkten die Möglichkeit, den niedrigeren THG-Emissionswert der eingesetzten erneuerbaren Energie zu verwenden. Für Ladepunktbetreiber ergeben sich daraus verstärkte finanzielle Anreize. Das Umweltbundesamt (UBA) ist mit dem Vollzug der beschriebenen Regelung beauftragt. Aufgrund der finanziellen Anreize ist die Anrechnung von lokal erzeugtem EE-Strom verstärkt im Interesse der beteiligten Akteure. Jedoch sind die Voraussetzungen zur Anrechnung in der genannten Verordnung nicht hinreichend bestimmt beschrieben. Aufgrund einer Vielzahl von technischen Umsetzungsop-tionen sowie der möglichen Nachweise, um die Bedingungen für die Anrechnung zu erfüllen, sind zunächst Fragestellungen für einen rechtssicheren Vollzug zu beantworten. Sie betreffen die Art der anwendbaren Messkonzepte sowie die entsprechende Nachweisführung. Mit diesem Projekt soll ein rechtssicheres sowie anwender- und praxisorientiertes Prüfschema für die Bescheinigung der Strommengen im Umweltbundesamt erarbeitet werden, nach dem die eingehenden Anträge auf die Einhaltung der in § 5 Absatz 5 der 38. BImSchV geregelten Voraussetzungen geprüft werden können. Das Prüfschema ist für die UBA-interne Antragsbearbeitung zu verwenden und in deutscher Sprache zu verfassen. Des Weiteren soll ein Anwenderleitfaden zur Antragsstellung erarbeitet sowie ein vorhandenes Hinweisblatt (siehe https://www.umweltbundesamt.de/themen/verkehr/kraftstoffe-antriebe/vollzug-38-bimschv-anrechnung-von-strom-fuer) mit häufig gestellten Fragen (FAQ) zu den notwendigen Voraussetzungen für die Anrechnung von Strom aus erneuerbarer Energie überarbeitet werden. Alle Ergebnisdokumente dieses Vorhabens sollen in deutscher Sprache erstellt werden. Die näheren fachlichen Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Dessau-Roßlau (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
Bundesland
Sachsen-Anhalt

Verlauf

  1. 24.04.2024 Ausschreibung veröffentlicht
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Vergabeunterlagen auf evergabe-online.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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