Erschließung und Vermarktung Baugebiet Abendstall
Auftraggeber: Kreisstadt St. Wendel · St. Wendel
Kreisstadt St. Wendel hat einen Auftrag für Hochbau und Rohbau im Landkreis St. Wendel ausgeschrieben. Teilnahmeanträge waren bis 02.03.2022 möglich. Bisher kein Ergebnis gefunden.
Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Auskunft gibt die Vergabestelle.
Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Hochbau und Rohbau: Erschließung und Vermarktung Baugebiet Abendstall
- Wo
- Landkreis St. Wendel, Saarland
- Bis wann
- Teilnahmeantrag bis 02.03.2022, 10:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab.
- Laufzeit
- 60 Monate
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 04.02.2022, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDie Kreisstadt St. Wendel will ihre Attraktivität als Wohnstandort stärken und hat für eine Fläche von rd. 19.000 m² in der Kernstadt (sog. Abendstall) einen Bebauungsplan aufgestellt, der die folgende Bebauung vorsieht: - Bauflächen für Mehrfamilienhäuser - Bauflächen für Reihenhäuser und - Bauflächen für Einfamilienhäuser. Das Areal mit rd. 2 ha befindet sich an der Urweilerstraße gegenüber dem Finanzamt St. Wendel. Die Stadt St. Wendel möchte die Erschließung und Vermarktung des Baugebietes an einen leistungsfähigen Erschließungsträger/Investor vergeben. Das Baugebiet soll in einem wettbewerblichen Bieterverfahren nach den Vorschriften des 2. Abschnitts der VOB/A veräußert werden. Ziel dieses Verfahrens ist es, das bestmögliche wohnungspolitische, architektonische und energetische Konzept für die Bebauung des Baugebiets zu finden. Interessenten müssen die im Bebauungsplan gelegenen …
Ganze Beschreibung lesen
Die Kreisstadt St. Wendel will ihre Attraktivität als Wohnstandort stärken und hat für eine Fläche von rd. 19.000 m² in der Kernstadt (sog. Abendstall) einen Bebauungsplan aufgestellt, der die folgende Bebauung vorsieht: - Bauflächen für Mehrfamilienhäuser - Bauflächen für Reihenhäuser und - Bauflächen für Einfamilienhäuser. Das Areal mit rd. 2 ha befindet sich an der Urweilerstraße gegenüber dem Finanzamt St. Wendel. Die Stadt St. Wendel möchte die Erschließung und Vermarktung des Baugebietes an einen leistungsfähigen Erschließungsträger/Investor vergeben. Das Baugebiet soll in einem wettbewerblichen Bieterverfahren nach den Vorschriften des 2. Abschnitts der VOB/A veräußert werden. Ziel dieses Verfahrens ist es, das bestmögliche wohnungspolitische, architektonische und energetische Konzept für die Bebauung des Baugebiets zu finden. Interessenten müssen die im Bebauungsplan gelegenen Flächen von der Stadt erwerben und mit der Stadt einen städtebaulichen Vertrag zur vollständigen Erschließung der Bauflächen schließen. Sie sollen gemäß den einschlägigen technischen und sonstigen Rahmen- bzw. Rechtsbedingungen die Erschließungsanlagen herstellen und sie nach Abschluss der Erschließung in öffentliches Eigentum übertragen. Die Refinanzierung der Erschließungskosten erfolgt durch eine Umlage an die künftigen Grundstückseigentümer. Weiter sollen die für Mehrfamilienhausbebauung und Reihenhausbebauung vorgesehenen Flächen maximal nach den Festsetzungen des Bebauungsplan bebaut werden. Dabei hat der Erschließungsträger/Investor die Planung, Errichtung und Finanzierung der zu errichtenden Wohnungen auf eigenes wirtschaftliches Risiko zu realisieren. Die für die Bebauung mit Einfamilienhäusern vorgesehenen Flächen sollen nach weiteren politischen Maßgaben der Kreisstadt St. Wendel an bauwillige Bewerber zur erstmaligen Schaffung von Wohneigentum veräußert werden. Hierzu soll, soweit zulässig, ein Höchstpreis/m² vereinbart werden. Zwei bereits definierte Baugrundstücke sollen nach Erschließung an die Kreisstadt zur Erfüllung einer älteren vertraglichen Verpflichtung übertragen werden. Auch diese Bau- und Veräußerungsleistungen (als Dienstleistungen im Vergaberechtssinn) sollen an den Erschließungsträger/Investor vergeben werden. Eine Bauverpflichtung des Erschließungsträgers/Investors wird Bestandteil des Zuschlags. Es ist das Ziel, dass mit der Baumaßnahme unverzüglich begonnen wird. Sofern der Erschließungsträger/Investor keine entsprechende eigene Kompetenzen hat, ist er zur Zusammenarbeit mit einem qualifizierten Architekturbüro zwingend verpflichtet.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Landkreis St. Wendel
- Bundesland
- Saarland
- NUTS
- DEC06
Verlauf
- 04.02.2022 Ausschreibung veröffentlicht
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