Errichtung und Betrieb von öffentlich zugänglicher HPC-Schnellladeinfrastruktur auf unbewirtschafteten Rastanlagen an d. Bundesautobahnen i.d. Bundesrepublik Deutschland (Deutschlandnetz–Autobahnlose
Auftraggeber: Bundesrepublik Deutschland vertreten durch Die Autobahn GmbH des Bundes · Berlin
Bundesrepublik Deutschland hat den Auftrag für Dienstleistungen in Berlin am 09.02.2024 vergeben, Zuschlag an Fastned Deutschland GmbH & Co. KG und 7 weitere. Eingegangen: 2–4 Angebote je Los.
Fastned Deutschland GmbH & Co. KG Köln
E.ON Drive Infrastructure GmbH Essen
Drees & Sommer SE Stuttgart
enercity AG Hannover
Holsteiner Kabel- und Leitungsbau Willi Pohl GmbH & Co. KG Hohenwestedt
Q1 Energie AG Osnabrück
SWN Stadtwerke Neumünster GmbH Neumünster
TotalEnergies Marketing Deutschland GmbH Berlin
- Summe
- nicht veröffentlicht
- Angebote
- 2–4 je Los
- Zuschlag
- 09.02.2024
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 14.03.2024.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Errichtung und Betrieb von öffentlich zugänglicher HPC-Schnellladeinfrastruktur auf unbewirtschafteten Rastanlagen an d. Bundesautobahnen i.d. Bundesrepublik Deutschland (Deutschlandnetz–Autobahnlose
- Wo
- Berlin
- Wer kann anbieten
- Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab.
- Laufzeit
- 96 Monate, bis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 6 Lose, einzeln anzubieten laut Bekanntmachung
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Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDie Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, vergibt Aufträge zur Errichtung und zum Betrieb von HPC-Schnellladepunkten auf unbewirtschafteten Rastanlagen an den Bundesautobahnen auf Basis des Gesetzes zur Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge (Schnellladegesetz - SchnellLG). Der Bund hat die Bereitstellung einer flächendeckenden und bedarfsgerechten HPC-Ladeinfrastruktur gemäß § 3 Abs. 1 SchnellLG zu gewährleisten. Dafür wählt er im Rahmen dieses Vergabeverfahrens Auftragnehmer aus, die die Errichtung und Unterhaltung sowie den Betrieb von HPC-Ladeinfrastruktur an den Bundesautobahnen in der Bundesrepublik Deutschland übernehmen (§§ 3 Abs. 5, 5 Abs. 1 SchnellLG). Die Auftragsvergabe erfolgt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb. Die zu vergebene Leistung ist in sechs Lose …
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Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, vergibt Aufträge zur Errichtung und zum Betrieb von HPC-Schnellladepunkten auf unbewirtschafteten Rastanlagen an den Bundesautobahnen auf Basis des Gesetzes zur Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge (Schnellladegesetz - SchnellLG). Der Bund hat die Bereitstellung einer flächendeckenden und bedarfsgerechten HPC-Ladeinfrastruktur gemäß § 3 Abs. 1 SchnellLG zu gewährleisten. Dafür wählt er im Rahmen dieses Vergabeverfahrens Auftragnehmer aus, die die Errichtung und Unterhaltung sowie den Betrieb von HPC-Ladeinfrastruktur an den Bundesautobahnen in der Bundesrepublik Deutschland übernehmen (§§ 3 Abs. 5, 5 Abs. 1 SchnellLG). Die Auftragsvergabe erfolgt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb. Die zu vergebene Leistung ist in sechs Lose aufgeteilt und betrifft die Errichtung und den Betrieb von insgesamt 200 HPC-Standorten mit jeweils mehreren Ladeeinrichtungen, deren Ladepunkte zur Abgabe einer Maximalleistung von mind. 300 kW geeignet sind und die unter Berücksichtigung mehrerer gleichzeitiger Ladevorgänge eine Ladeleistung von mind. 200 kW gewährleisten. Die wesentlichen Eckpunkte der zu vergebenden Aufträge sind in einem vorläufigen Vertragsentwurf integriert (siehe die unter dem Link in Ziffer I.3) abzurufenden Vergabeunterlagen). Es wird darauf hingewiesen, dass die im Vertragsentwurf vorgesehene Preisobergrenze mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe im Einklang mit den entsprechenden Regelungen in der gesonderten Ausschreibung für den urbanen, suburbanen und ländlichen Raum in der Bundesrepublik Deutschland ("Deutschlandnetz – Regionallose") angepasst wird. Teilnahmeanträge und Angebote sind möglich für alle Lose. Der Auftraggeber macht jedoch u.a. aus Gründen der mittel- und langfristigen Sicherstellung einer wirtschaftlichen Beschaffung im Wettbewerb von der Möglichkeit der Zuschlagslimitierung (§ 30 Abs. 1 S. 2 VgV) Gebrauch und legt daher fest, dass ein Bieter grundsätzlich nur für ein (1) Los den Zuschlag auf ein Angebot erhalten kann, siehe Ziff. II.1.6). Dies gilt unabhängig davon, ob er allein, als Mitglied einer Bietergemeinschaft, als Unterauftragnehmer mit maßgeblichem Einfluss auf die Leistungserbringung oder in einer Kombination dieser Möglichkeiten ein Angebot abgibt. Die weiteren Einzelheiten sind den unter dem Link in Ziffer I.3) elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
6 Lose
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Berlin
- Bundesland
- Berlin
- NUTS
- DE300
Verlauf
- 14.03.2024 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat Fastned Deutschland GmbH & Co. KG und 7 weitere erhalten.