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Zuschlag erteilt Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU-weit) · veröffentlicht am 14.03.2024

Errichtung und Betrieb von öffentlich zugänglicher HPC-Schnellladeinfrastruktur auf unbewirtschafteten Rastanlagen an d. Bundesautobahnen i.d. Bundesrepublik Deutschland (Deutschlandnetz–Autobahnlose

Auftraggeber: Bundesrepublik Deutschland vertreten durch Die Autobahn GmbH des Bundes · Berlin

Bundesrepublik Deutschland hat den Auftrag für Dienstleistungen in Berlin am 09.02.2024 vergeben, Zuschlag an Fastned Deutschland GmbH & Co. KG und 7 weitere. Eingegangen: 2–4 Angebote je Los.

Summe
nicht veröffentlicht
Angebote
2–4 je Los
Zuschlag
09.02.2024

Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 14.03.2024.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Errichtung und Betrieb von öffentlich zugänglicher HPC-Schnellladeinfrastruktur auf unbewirtschafteten Rastanlagen an d. Bundesautobahnen i.d. Bundesrepublik Deutschland (Deutschlandnetz–Autobahnlose
Wo
Berlin
Wer kann anbieten
Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab.
Laufzeit
96 Monate, bis zu 1 Verlängerung
Lose
6 Lose, einzeln anzubieten laut Bekanntmachung

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 14.03.2024, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, vergibt Aufträge zur Errichtung und zum Betrieb von HPC-Schnellladepunkten auf unbewirtschafteten Rastanlagen an den Bundesautobahnen auf Basis des Gesetzes zur Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge (Schnellladegesetz - SchnellLG). Der Bund hat die Bereitstellung einer flächendeckenden und bedarfsgerechten HPC-Ladeinfrastruktur gemäß § 3 Abs. 1 SchnellLG zu gewährleisten. Dafür wählt er im Rahmen dieses Vergabeverfahrens Auftragnehmer aus, die die Errichtung und Unterhaltung sowie den Betrieb von HPC-Ladeinfrastruktur an den Bundesautobahnen in der Bundesrepublik Deutschland übernehmen (§§ 3 Abs. 5, 5 Abs. 1 SchnellLG). Die Auftragsvergabe erfolgt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb. Die zu vergebene Leistung ist in sechs Lose …

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Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Autobahn GmbH des Bundes, vergibt Aufträge zur Errichtung und zum Betrieb von HPC-Schnellladepunkten auf unbewirtschafteten Rastanlagen an den Bundesautobahnen auf Basis des Gesetzes zur Bereitstellung flächendeckender Schnellladeinfrastruktur für reine Batterieelektrofahrzeuge (Schnellladegesetz - SchnellLG). Der Bund hat die Bereitstellung einer flächendeckenden und bedarfsgerechten HPC-Ladeinfrastruktur gemäß § 3 Abs. 1 SchnellLG zu gewährleisten. Dafür wählt er im Rahmen dieses Vergabeverfahrens Auftragnehmer aus, die die Errichtung und Unterhaltung sowie den Betrieb von HPC-Ladeinfrastruktur an den Bundesautobahnen in der Bundesrepublik Deutschland übernehmen (§§ 3 Abs. 5, 5 Abs. 1 SchnellLG). Die Auftragsvergabe erfolgt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb. Die zu vergebene Leistung ist in sechs Lose aufgeteilt und betrifft die Errichtung und den Betrieb von insgesamt 200 HPC-Standorten mit jeweils mehreren Ladeeinrichtungen, deren Ladepunkte zur Abgabe einer Maximalleistung von mind. 300 kW geeignet sind und die unter Berücksichtigung mehrerer gleichzeitiger Ladevorgänge eine Ladeleistung von mind. 200 kW gewährleisten. Die wesentlichen Eckpunkte der zu vergebenden Aufträge sind in einem vorläufigen Vertragsentwurf integriert (siehe die unter dem Link in Ziffer I.3) abzurufenden Vergabeunterlagen). Es wird darauf hingewiesen, dass die im Vertragsentwurf vorgesehene Preisobergrenze mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe im Einklang mit den entsprechenden Regelungen in der gesonderten Ausschreibung für den urbanen, suburbanen und ländlichen Raum in der Bundesrepublik Deutschland ("Deutschlandnetz – Regionallose") angepasst wird. Teilnahmeanträge und Angebote sind möglich für alle Lose. Der Auftraggeber macht jedoch u.a. aus Gründen der mittel- und langfristigen Sicherstellung einer wirtschaftlichen Beschaffung im Wettbewerb von der Möglichkeit der Zuschlagslimitierung (§ 30 Abs. 1 S. 2 VgV) Gebrauch und legt daher fest, dass ein Bieter grundsätzlich nur für ein (1) Los den Zuschlag auf ein Angebot erhalten kann, siehe Ziff. II.1.6). Dies gilt unabhängig davon, ob er allein, als Mitglied einer Bietergemeinschaft, als Unterauftragnehmer mit maßgeblichem Einfluss auf die Leistungserbringung oder in einer Kombination dieser Möglichkeiten ein Angebot abgibt. Die weiteren Einzelheiten sind den unter dem Link in Ziffer I.3) elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.

6 Lose

LosBezeichnung laut BekanntmachungZuschlag
1 Los 1 Fastned Deutschland GmbH & Co. KG
2 Los 2 E.ON Drive Infrastructure GmbH
3 Los 3 Drees & Sommer SE
4 Los 4 Drees & Sommer SE
5 Los 5 Drees & Sommer SE
6 Los 6 TotalEnergies Marketing Deutschland GmbH

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Berlin
Bundesland
Berlin
NUTS
DE300

Verlauf

  1. 14.03.2024 Ergebnis veröffentlicht

Häufige Fragen

Wer hat den Auftrag bekommen?

Den Zuschlag hat Fastned Deutschland GmbH & Co. KG und 7 weitere erhalten.

Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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