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Zuschlag erteilt Offenes Verfahren (EU-weit) · veröffentlicht am 05.03.2024

Errichtung der passiven Infrastruktur für ein Glasfasernetz in dem Teilgebiet des Ortenaukreises unter Inanspruchnahme von Fördermittel

Auftraggeber: Breitband Ortenau GmbH & Co. KG · Offenburg

Breitband Ortenau GmbH & Co. KG hat den Auftrag für Kanal- und Leitungsbau im Ortenaukreis am 04.03.2024 vergeben, Zuschlag an STRABAG GmbH. Eingegangen: 6 Angebote je Los.

Zuschlag an

STRABAG GmbH Freudenstadt

Summe
nicht veröffentlicht
Angebote
6 je Los
Zuschlag
04.03.2024

Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 05.03.2024.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Kanal- und Leitungsbau: Errichtung der passiven Infrastruktur für ein Glasfasernetz in dem Teilgebiet des Ortenaukreises unter Inanspruchnahme von Fördermittel
Wo
Ortenaukreis, Baden-Württemberg
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Lose
2 Lose, einzeln anzubieten laut Bekanntmachung

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 05.03.2024, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG (nachfolgend "Auftraggeberin") beabsichtigt im Ortenaukreis, u.a. in den Gemeinden Wolfach und Oberwolfach, ein passives Glasfasernetz zu errichten. Das Vorhaben umfasst die Erschließung der unterversorgten Gebäude mittels FttB-Technologie. Das Vorhaben wird unter anderem aus Mitteln des Bundesförderprogramms gemäß der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015 finanziert. Aus diesem Grund sind die nachfolgend aufgeführten Regelungen bzw. Vorgaben des Fördermittelgebers des Bundes auf Grundlage der vorläufigen Zuwendungsbescheide des Bundes jeweils vom 27.07.2020 und vom 24.08.2020 (Anlagen 1-1a) samt Nebenbestimmungen und Anlagen von dem Auftragnehmer im Übrigen zwingend einzuhalten: - Vorläufige Zuwendungsbescheide des Bundes jeweils vom 27.07.2020 und vom 24.08.2020; - Richtlinie …

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Die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG (nachfolgend "Auftraggeberin") beabsichtigt im Ortenaukreis, u.a. in den Gemeinden Wolfach und Oberwolfach, ein passives Glasfasernetz zu errichten. Das Vorhaben umfasst die Erschließung der unterversorgten Gebäude mittels FttB-Technologie. Das Vorhaben wird unter anderem aus Mitteln des Bundesförderprogramms gemäß der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.2015 finanziert. Aus diesem Grund sind die nachfolgend aufgeführten Regelungen bzw. Vorgaben des Fördermittelgebers des Bundes auf Grundlage der vorläufigen Zuwendungsbescheide des Bundes jeweils vom 27.07.2020 und vom 24.08.2020 (Anlagen 1-1a) samt Nebenbestimmungen und Anlagen von dem Auftragnehmer im Übrigen zwingend einzuhalten: - Vorläufige Zuwendungsbescheide des Bundes jeweils vom 27.07.2020 und vom 24.08.2020; - Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 (Förderrichtlinie des Bundes) in der Fassung vom 28.11.2019; - Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA-)Breitbandversorgung vom 15.06.2015 (NGA-Rahmenregelung); - Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk, Stand 13.06.2019); - Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren; - die Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes (BNBest-Breitband, Stand: 10.07.2019); - GIS-Nebenbestimmungen, Version 1.1 vom 02.10.2019 (GIS-NBest BW); - Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus, Version 4.1 vom 02.04.2019; - Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus, Version 2.0 vom 01.08.2018; - Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P, Stand: 13.06.2019); - Dokument "Merkblatt Mittelanforderung - Infrastrukturmaßnahmen" (Stand: September 2018); - Dokument "Hinweisblatt für Informations- und Kommunikationsmaßnahmen" (Version 2.0 vom 02.07.2019). Ergänzend wird hierzu auch auf die Baubeschreibung hingewiesen (s. Anlage 19) sowie auf die vorl. Zuwendungsbescheide des Bundes nebst Anlagen (s. Anlagen 1-1a).

2 Lose

LosBezeichnung laut BekanntmachungZuschlag
1 Gemeinde Wolfach STRABAG GmbH
2 Gemeinde Oberwolfach STRABAG GmbH

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
NUTS
DE134

Verlauf

  1. 05.03.2024 Ergebnis veröffentlicht

Häufige Fragen

Wer hat den Auftrag bekommen?

Den Zuschlag hat STRABAG GmbH erhalten.

Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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