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Zuschlag erteilt Offenes Verfahren (EU-weit) · veröffentlicht am 18.02.2022

Errichtung der passiven Infrastruktur für ein Glasfasernetz in dem Teilgebiet des Ortenaukreises unter Inanspruchnahme von Fördermitteln

Auftraggeber: Breitband Ortenau GmbH & Co. KG · Offenburg

Breitband Ortenau GmbH & Co. KG hat den Auftrag für Kanal- und Leitungsbau in Gemeinde Friesenheim am 30.05.2022 vergeben, Zuschlag an Baum Hoch-, Tief- und Straßenbau GmbH. Zuschlagssumme nach den Angaben der Bekanntmachung: 1.295.536,51 €. Eingegangen: 4–5 Angebote je Los.

Summe
1.295.536,51 €
Angebote
4–5 je Los
Zuschlag
30.05.2022

Quelle: Bekanntmachung auf TED (© Europäische Union), veröffentlicht am 10.06.2022.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Kanal- und Leitungsbau: Errichtung der passiven Infrastruktur für ein Glasfasernetz in dem Teilgebiet des Ortenaukreises unter Inanspruchnahme von Fördermitteln
Wo
Gemeinde Friesenheim, Ortenaukreis, Baden-Württemberg
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Laufzeit
8 Monate
Lose
3 Lose, einzeln anzubieten laut Bekanntmachung

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 10.06.2022, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG (nachfolgend "Auftraggeber") beabsichtigt im Ortenaukreis, u.a. in der Gemeinde Friesenheim, ein passives Glasfasernetz zu errichten. Das Vorhaben umfasst die Erschließung der unterversorgten Gebäude mittels FttB-Technologie. Das Vorhaben wird unter anderem aus Mitteln des Bundesförderprogramms gemäß der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.201 finanziert. Aus diesem Grund sind die nachfolgend aufgeführten Regelungen bzw. Vorgaben des Fördermittelgebers auf Grundlage der vorläufigen Zuwendungsbescheide des Bundes vom 24.08.2020 und 24.08.2020 sowie 03.08.2020 (Anlagen 1, 1a, 1b) samt Nebenbestimmungen und Anlagen von dem Auftragnehmer im Übrigen zwingend einzuhalten: - Vorläufige Zuwendungsbescheide des Bundes vom 24.08.2020 und 24.08.2020 sowie 03.08.2020 - Richtlinie für die …

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Die Breitband Ortenau GmbH & Co. KG (nachfolgend "Auftraggeber") beabsichtigt im Ortenaukreis, u.a. in der Gemeinde Friesenheim, ein passives Glasfasernetz zu errichten. Das Vorhaben umfasst die Erschließung der unterversorgten Gebäude mittels FttB-Technologie. Das Vorhaben wird unter anderem aus Mitteln des Bundesförderprogramms gemäß der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" vom 22.10.201 finanziert. Aus diesem Grund sind die nachfolgend aufgeführten Regelungen bzw. Vorgaben des Fördermittelgebers auf Grundlage der vorläufigen Zuwendungsbescheide des Bundes vom 24.08.2020 und 24.08.2020 sowie 03.08.2020 (Anlagen 1, 1a, 1b) samt Nebenbestimmungen und Anlagen von dem Auftragnehmer im Übrigen zwingend einzuhalten: - Vorläufige Zuwendungsbescheide des Bundes vom 24.08.2020 und 24.08.2020 sowie 03.08.2020 - Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22.10.2015 (Förderrichtlinie des Bundes) in der Fassung vom 28.11.2019 - Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung des Aufbaus einer flächendeckenden Next Generation Access (NGA-)Breitbandversorgung vom 15.06.2015 (NGA-Rahmenregelung) - Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-Gk, Stand 13.06.2019) - Besondere Nebenbestimmungen für die auf Grundlage der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" durchgeführten Antrags- und Bewilligungsverfahren, die Umsetzung von Projekten und dazu gewährte Zuwendungen des Bundes (BNBest-Breitband, Stand: 10.07.2019) - GIS-Nebenbestimmungen, Version 1.1 vom 02.10.2019 (GIS-NBest BW) - Einheitliches Materialkonzept und Vorgaben für die Dimensionierung passiver Infrastruktur im Rahmen des geförderten Breitbandausbaus, Version 4.1 vom 02.04.2019 - Merkblatt zur Dokumentation der technischen Anlagen und des Baus, Version 2.0 vom 01.08.2018 - Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P, Stand: 13.06.2019) - Dokument "Merkblatt Mittelanforderung - Infrastrukturmaßnahmen" (Stand: September 2018) - Dokument "Hinweisblatt für Informations- und Kommunikationsmaßnahmen" (Version 2.0 vom 02.07.2019) Ergänzend wird hierzu auch auf Ziff. 4.1. der Baubeschreibung hingewiesen (s. Anlage 19) sowie auf die vorl. Zuwendungsbescheide des Bundes nebst Anlagen (s. Anlagen 1, 1a, 1b). Gegenstand dieser Ausschreibung sind 3 Gebietslose.

3 Lose

LosBezeichnung laut BekanntmachungZuschlag
1 Friesenheim Gewerbegebiet, Industriegebiet 1 + 2 Baum Hoch-, Tief- und Straßenbau GmbH
2 Friesenheim Gewerbegebiet, Am Bahnhof Baum Hoch-, Tief- und Straßenbau GmbH
3 Friesenheim Schulen Baum Hoch-, Tief- und Straßenbau GmbH

Erfüllungsort

Ort
Gemeinde Friesenheim
NUTS
DE134

Verlauf

  1. 18.02.2022 Ausschreibung veröffentlicht
  2. 10.06.2022 Ergebnis veröffentlicht

Häufige Fragen

Wer hat den Auftrag bekommen?

Den Zuschlag hat Baum Hoch-, Tief- und Straßenbau GmbH erhalten, Summe 1.295.536,51 €.

Quellen Bekanntmachung auf TED ↗ Daten: TED – Tenders Electronic Daily, © Europäische Union, Weiterverwendung mit Quellenangabe. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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