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Abgelaufen Öffentliche Ausschreibung (national) · veröffentlicht am 23.09.2025

Ermittlung der Kosten für Unterkunft und Heizung in der Landeshauptstadt Magdeburg (30-ZV-0146/25)

Auftraggeber: Landeshauptstadt Magdeburg, Die Oberbürgermeisterin, Zentrale Vergabestelle · Magdeburg

Landeshauptstadt Magdeburg, Die Oberbürgermeisterin, Zentrale… hat einen Auftrag für Software in Magdeburg ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 21.10.2025. Bisher kein Ergebnis gefunden.

Die Angebotsfrist endete am 21.10.2025, 08:00 Uhr. Frist abgelaufen

Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.

Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Software: Ermittlung der Kosten für Unterkunft und Heizung in der Landeshauptstadt Magdeburg (30-ZV-0146/25)
Wo
Magdeburg, Sachsen-Anhalt
Bis wann
Angebotsfrist 21.10.2025, 08:00 Uhr
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 30.09.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Ermittlung der Kosten für Unterkunft und Heizung in der Landeshauptstadt Magdeburg Mietlwerterhebung einschließlich Fortschreibung und webbasierter Datenbank für Angebotsmieten Ermittlung der abstrakt-angemessenen Richtwerte für Unterkunft und Heizung in der Landeshauptstadt Magdeburg für die Rechtskreise: Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII) und Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Diese setzen sich wie folgt zusammen: - Kosten der Grundmiete - kalte Betriebskosten - Kosten für Heizung und Warmwasser jedoch sollte die Höhe der Kosten "angemessen" sein (eine "angemessene" Höhe ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen, weshalb diese durch ein "schlüssiges Konzept" bestimmt werden soll). Die Angemessenheit der Bedarfe für die Unterkunft und Heizung unterliegt der richterlichen Kontrolle, weshalb folgende Punkte im Prüfschema berücksichtigt werden müssen: - die …

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Ermittlung der Kosten für Unterkunft und Heizung in der Landeshauptstadt Magdeburg Mietlwerterhebung einschließlich Fortschreibung und webbasierter Datenbank für Angebotsmieten Ermittlung der abstrakt-angemessenen Richtwerte für Unterkunft und Heizung in der Landeshauptstadt Magdeburg für die Rechtskreise: Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II), Sozialhilfe (SGB XII) und Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Diese setzen sich wie folgt zusammen: - Kosten der Grundmiete - kalte Betriebskosten - Kosten für Heizung und Warmwasser jedoch sollte die Höhe der Kosten "angemessen" sein (eine "angemessene" Höhe ist vom Gesetzgeber nicht vorgesehen, weshalb diese durch ein "schlüssiges Konzept" bestimmt werden soll). Die Angemessenheit der Bedarfe für die Unterkunft und Heizung unterliegt der richterlichen Kontrolle, weshalb folgende Punkte im Prüfschema berücksichtigt werden müssen: - die Datenerhebung darf ausschließlich in dem genau eingegrenzten und über den gesamten Vergleichsraum erfolgen (keine Ghettobildung) - es bedarf einer nachvollziehbaren Definition des Gegenstandes der Beobachtung, z. B. welche Art von Wohnungen werden betrachtet- Differenzierung nach Standard der Wohnungen, Brutto- und Nettomiete (Vergleichbarkeit), Differenzierung nach Wohnungsgröße - Angaben über den Beobachtungszeitraum - Festlegung der Art und Weise der Datenerhebung (Erkenntnisquellen, z. B. Mietspiegel) - Repräsentativität des Umfangs der eingezogenen Daten - Validität der Datenerhebung - Einhaltung anerkannter mathematisch-statistischer Grundsätze der Datenauswertung - Angaben über die gezogenen Schlüsse (z. B. Spannoberwert oder Kappungsgrenze) Hinsichtlich der Vorgehensweise hat das Bundessozialgericht ausgehend von der bisherigen Rechtsprechung und unter Einbeziehung der Rechtsentwicklung festgestellt, dass die Ermittlung der Angemessenheitsrichtwerte in einem mehrstufigen Verfahren erfolgen soll: „(1) Bestimmung der (abstrakt) angemessenen Wohnungsgröße für die leistungsberechtigte(n) Person(en), (2) Bestimmung des angemessenen Wohnungsstandards, (3) Ermittlung der aufzuwendenden Nettokaltmiete für eine nach Größe und Wohnungsstandard angemessene Wohnung in dem maßgeblichen örtlichen Vergleichsraum nach einem schlüssigen Konzept, (4) Einbeziehung der angemessenen kalten Betriebskosten.“

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Magdeburg (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
Bundesland
Sachsen-Anhalt

Verlauf

  1. 23.09.2025 Ausschreibung veröffentlicht
  2. 24.09.2025 Bekanntmachung geändert · Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
  3. 30.09.2025 Bekanntmachung geändert · Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Vergabeunterlagen auf evergabe-online.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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