Ermittlung der Angemessenheitsgrenzen der Bedarfe für Unterkunft i. S. v. § 22 SGB II auf der Grundlage eines schlüssigen Konzepts
Auftraggeber: Landkreis Jerichower Land, Zentrale Vergabestelle · Burg
Landkreis Jerichower Land, Zentrale Vergabestelle hat einen Auftrag für „Ermittlung der Angemessenheitsgrenzen der Bedarfe für Unterkunft i. S. v. § 22 SGB II auf der Grundlage eines schlüssigen Konzepts“ ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 12.03.2026. Bisher kein Ergebnis gefunden.
Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.
Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Ermittlung der Angemessenheitsgrenzen der Bedarfe für Unterkunft i. S. v. § 22 SGB II auf der Grundlage eines schlüssigen Konzepts
- Wo
- nicht angegeben
- Bis wann
- Angebotsfrist 12.03.2026, 13:30 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 13.02.2026, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDer Landkreis Jerichower Land mit rund 89.400 Einwohnern hat die Angemessenheitsgrenzen der Bedarfe für Unterkunft und Heizung für etwa 3.500 Bedarfsgemeinschaften nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB) festzulegen. Ziel der Ausschreibung ist die Erstellung eines schlüssigen Konzepts zur Bestimmung dieser Angemessenheitsgrenzen, das den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung, insbesondere der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, entspricht und einer sozialgerichtlichen Überprüfung standhält. Gegenstand des Auftrags ist die repräsentative, systematische und nachvollziehbare Erhebung, Aufbereitung und Auswertung von Daten des örtlichen Mietwohnungsmarktes im Landkreis Jerichower Land. Das zu erstellende schlüssige Konzept muss sowohl für den Rechtskreis des SGB II als auch des SGB XII geeignet sein. Optional kann dem Auftragnehmer die Fortschreibung …
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Der Landkreis Jerichower Land mit rund 89.400 Einwohnern hat die Angemessenheitsgrenzen der Bedarfe für Unterkunft und Heizung für etwa 3.500 Bedarfsgemeinschaften nach dem Zweiten und Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB) festzulegen. Ziel der Ausschreibung ist die Erstellung eines schlüssigen Konzepts zur Bestimmung dieser Angemessenheitsgrenzen, das den Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung, insbesondere der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, entspricht und einer sozialgerichtlichen Überprüfung standhält. Gegenstand des Auftrags ist die repräsentative, systematische und nachvollziehbare Erhebung, Aufbereitung und Auswertung von Daten des örtlichen Mietwohnungsmarktes im Landkreis Jerichower Land. Das zu erstellende schlüssige Konzept muss sowohl für den Rechtskreis des SGB II als auch des SGB XII geeignet sein. Optional kann dem Auftragnehmer die Fortschreibung des schlüssigen Konzepts übertragen werden. Die Fortschreibung umfasst insbesondere die Aktualisierung der Angemessenheitsrichtwerte auf Grundlage geeigneter Indizes sowie einen erneuten Abgleich mit dem Angebotsmietenmarkt. Die Fortschreibung kann frühestens nach Ablauf von zwei Jahren ab Inkrafttreten des schlüssigen Konzepts erfolgen. Die Beauftragung der Fortschreibung erfolgt ausschließlich durch gesonderten Abruf durch den Auftraggeber und steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel. Ein Anspruch auf Beauftragung der Fortschreibung besteht nicht.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
Verlauf
- 13.02.2026 Ausschreibung veröffentlicht
Zuschläge dieses Auftraggebers
- Leasing von zwei PKW-Neuwagen, Los 1 - ein Kleinwagen, Los 2 - ein Kombi-ModellZuschlag 03.03.2026 an AVG Rosier GmbH