Ergänzender, geförderter Glasfaserausbau in der Großen Kreisstadt Aue-Bad Schlema
Auftraggeber: Große Kreisstadt Aue-Bad Schlema · Aue-Bad Schlema
Große Kreisstadt Aue-Bad Schlema hat einen Auftrag für Dienstleistungen im Erzgebirgskreis ausgeschrieben. Teilnahmeanträge waren bis 15.06.2022 möglich. Bisher kein Ergebnis gefunden.
Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Auskunft gibt die Vergabestelle.
Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Ergänzender, geförderter Glasfaserausbau in der Großen Kreisstadt Aue-Bad Schlema
- Wo
- Erzgebirgskreis, Sachsen
- Bis wann
- Teilnahmeantrag bis 15.06.2022, 13:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab.
- Laufzeit
- 01.05.2023 bis 31.12.2024
- Lose
- 2 Lose, einzeln anzubieten laut Bekanntmachung
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 13.05.2022, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDie Stadt Aue-Bad Schlema beabsichtigt die Förderung des Ausbaus von nachhaltigen sowie zukunfts-und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (sog. NGA-Netze im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung vom 15.November 2018; im Folgenden: „Förderrichtlinie des Bundes“) mit schnellen Internetanschlüssen für Teile des Stadtgebietes der Stadt Aue-Bad Schlema. Ziel ist die Schließung der sogenannten Wirtschaftlichkeitslücke im Sinne von Ziffer 3.1 der Förderrichtlinie des Bundes. Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete, die als sog. weißer NGA-Fleck eingestuft werden, in denen also eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten 3 Jahre auch nicht zu erwarten ist. Der Konzessionsgeber verfolgt die Zielstellung gemäß den …
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Die Stadt Aue-Bad Schlema beabsichtigt die Förderung des Ausbaus von nachhaltigen sowie zukunfts-und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (sog. NGA-Netze im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung vom 15.November 2018; im Folgenden: „Förderrichtlinie des Bundes“) mit schnellen Internetanschlüssen für Teile des Stadtgebietes der Stadt Aue-Bad Schlema. Ziel ist die Schließung der sogenannten Wirtschaftlichkeitslücke im Sinne von Ziffer 3.1 der Förderrichtlinie des Bundes. Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete, die als sog. weißer NGA-Fleck eingestuft werden, in denen also eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten 3 Jahre auch nicht zu erwarten ist. Der Konzessionsgeber verfolgt die Zielstellung gemäß den Fördermittelbedingungen, eine flächendeckende NGA-Breitbandversorgung im gesamten Ausbaugebiet zu erreichen. Das Ziel ist die Herstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Breitbandinternetanschlüssen und entsprechenden Diensten mit Datenübertragungsraten von mindestens 1 Gbit/s im Downstream und 1 Gbit/s im Down- und Upstream für alle Anschlussnehmer in den Ausbaugebieten. Mit der Fertigstellung des NGA-Netzes müssen alle im Erschließungsgebiet vorhandenen Anschlussnehmer (insbesondere Haushalte, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Bildungseinrichtungen etc.) zuverlässig an das NGA-Netz angeschlossen sein und zuverlässig mit mindestens 1 Gbit/s Downstream und mindestens 1 Gbit/s im Upstream versorgt werden.
2 Lose
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Erzgebirgskreis
- Bundesland
- Sachsen
- NUTS
- DED42
Verlauf
- 13.05.2022 Ausschreibung veröffentlicht