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Abgelaufen Öffentliche Ausschreibung (national) · veröffentlicht am 08.10.2024

Entsorgung von Öl- und Benzinabscheiderinhalte in Frankfurt/Oder und Walsrode - VOEK 456-24

Auftraggeber: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben · Bonn

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat einen Auftrag für Abfall und Entsorgung in Bonn ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 18.11.2024. Bisher kein Ergebnis gefunden.

Die Angebotsfrist endete am 18.11.2024, 09:00 Uhr. Frist abgelaufen

Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.

Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Abfall und Entsorgung: Entsorgung von Öl- und Benzinabscheiderinhalte in Frankfurt/Oder und Walsrode - VOEK 456-24
Wo
Bonn, Nordrhein-Westfalen
Bis wann
Angebotsfrist 18.11.2024, 09:00 Uhr
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 09.10.2024, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Auftragsgegenstand ist die regelmäßige Entleerung und fachgerechte Reinigung der Leichtflüssigkeitsabscheider sowie die ordnungsgemäße Entsorgung der bei der Entleerung und Reinigung anfallenden Leichtflüssigkeiten und Rückstände(umgangsprachlich Öl- und Benzinabscheiderinhalte), die teilweise dem Gefahrgutrecht unterliegen, mittels einem nach ADR zugelassenen Saugfahrzeug für die dienstlichen Nutzer in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Im Folgenden wird grundsätzlich der Begriff „Abfälle“ verwendet, wenn die Anforderungen für alle hier ausgeschriebenen Abfälle gelten. Bei den Abfällen handelt es sich allgemein um gefährliche gewerbliche Siedlungsabfälle, die an verschiedenen Herkunftsstellen/Anfallstellen (bspw. Werkstätten, etc.) innerhalb der Liegenschaft anfallen. Konkret sind das Sandfangsrückstände / Schlämme aus Einlaufschächten sowie Ölhaltiges Wasser …

Ganze Beschreibung lesen

Auftragsgegenstand ist die regelmäßige Entleerung und fachgerechte Reinigung der Leichtflüssigkeitsabscheider sowie die ordnungsgemäße Entsorgung der bei der Entleerung und Reinigung anfallenden Leichtflüssigkeiten und Rückstände(umgangsprachlich Öl- und Benzinabscheiderinhalte), die teilweise dem Gefahrgutrecht unterliegen, mittels einem nach ADR zugelassenen Saugfahrzeug für die dienstlichen Nutzer in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. Im Folgenden wird grundsätzlich der Begriff „Abfälle“ verwendet, wenn die Anforderungen für alle hier ausgeschriebenen Abfälle gelten. Bei den Abfällen handelt es sich allgemein um gefährliche gewerbliche Siedlungsabfälle, die an verschiedenen Herkunftsstellen/Anfallstellen (bspw. Werkstätten, etc.) innerhalb der Liegenschaft anfallen. Konkret sind das Sandfangsrückstände / Schlämme aus Einlaufschächten sowie Ölhaltiges Wasser aus Öl-/ Benzinabscheidern. -- Die Jahresmengen unterliegen, entsprechend der Nutzung und der Anzahl der betriebenen Herkunftsstellen sowie deren Auslastung, Veränderungen. Die durchschnittlichen, geschätzten jährlichen Mengen betragen - in der Liegenschaft des Loses 1 (Frankfurt/Oder): ca. 8 m³ - in der Liegenschaft des Loses 2 (Walsrode): ca. 6m³, welche keine Mindestabnahmemengen darstellen. -- RV-Umfang: Es wird aufgrund der Erfahrung in der Vergangenheit angenommen, dass i.d.R. eine Entleerung/ Reinigung p.a. erfolgt. Eine zusätzliche 2. Reinigung während der Vertragslaufzeit ist möglich und erfolgt nach Bedarf. Ein Anspruch auf eine Mindestanzahl an Entleerungen pro Vertragsjahr ist nicht gegeben. -- Die Leistung umfasst die Reinigung und Entsorgung gem. DIN 1999-100 (Leistungen nicht abschließend): - Öffnen der Leichtflüssigkeitsabscheideranlage (Domdeckel etc.), - Kontrollmessung der Schlammschichtdicke vor der Absaugung/Kontrollmessung der Ölschichtdicke im Ölabscheider / Koaleszenzabscheider vor der Absaugung, - Feststellung der Entsorgungsbedürftigkeit, - Komplettabsaugung des Schlammfangs und des Koaleszenzabscheiders als Komplettentleerung, - Soweit zulässig und technisch möglich, ist ein Einstieg in den Schlammfang und den Abscheider vorzunehmen (nach erfolgter CO-Messung durch das Personal der Auftragnehmerin), - Sichtkontrolle der entsprechenden Anlagenteile auf erkennbare Mängel (soweit dies im Rahmen der Entleerung / Reinigung möglich ist), - Gründliche Reinigung des Abscheiders mit Hochdruckpumpe und Entfernung der Verkrustungen und Ablagerungen entsprechend der Vorgaben der Hersteller (z.B. hier: Mall Umweltsysteme bzw. Dywidag), - Gründliche Reinigung und Entfernung der Verkrustungen und Ablagerungen der Hauptzulaufleitungen sowie der Ablaufleitungen bis Übergabeschacht zum Hauptkanal mittels Hochdruckpumpe, - Füllen der Abscheideranlage mit Wasser nach der Entleerung (Einstellung Nullwasserstand), - Funktionsprüfung nach dem Absaugen (Schwimmer, Melde- und Warnanlage) und Dokumentation des Ergebnisses auf dem Auftragszettel, - Ordnungsgemäßes Verschließen der Abscheideranlage und der Schachtabdeckungen, - Finale Entsorgung der abgesaugten Inhalte (Schlamm und Leichtflüssigkeiten) in einer zugelassenen Anlage mittels Sammelentsorgungsnachweis, - die Beförderung im Sinne des § 2 (2) GGBefG in eine zulässige Entsorgungsanlage, - die Übernahme und die Erfüllung der gefahrgutrechtlichen Pflichten gem. GGVSEB, - die Nachweisdokumentation und Darlegung der vorgesehenen Entsorgungswege durch Vorlage der Entsorgungsnachweise (SEN / EN) und den Nachweis über die fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung durch Vorlage der Begleit- und Übernahmescheine bzw. anderer bestätigter Verbleibsnachweise entsprechend der NachweisV sowie für die gefahrgutrechtliche Dokumentation von Transporten, - die Bereitstellung einer jährlichen Abfallbilanz (Mengenstatistik) und Führung des Betriebstagebuchs gem. § 5 EfbV. -- Gemäß § 13 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) haben die Träger öffentlicher Aufgaben bei ihren Entscheidungen den Klimaschutz angemessen zu berücksichtigen. In Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) fordert die AG, dass das Abfallgut - analog dem Grundgedanken einer Kreislaufwirtschaft - vorrangig stofflich (Recycling) oder thermisch verwertet wird. Die Beseitigung einzelner Abfallgüter muss ein Sonderfall sein. Darüber hinaus müssen die auf dem Gelände der AG eingesetzten Nutzfahrzeuge der Auftragnehmerin (AN) die Abgasnorm Euro VI erfüllen. -- Die AN übernimmt dabei die Pflichten des Beförderers, des Absenders, des Verladers, des Verpackers, des Befüllers sowie sonstige Pflichten gem. § 26 der Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahn und auf Binnengewässern (GGVSEB). -- Die Abfalldeklaration umfasst auch die Prüfung Gefahrgut/kein Gefahrgut sowie alle daraus resultierenden gefahrgutrechtlichen Pflichten gem. GGVSEB durch die AN. Zusätzlich hat die AN Einzelanfragen bezüglich der Abfalldeklaration per E-Mail durch die benannten Ansprechpersonen zu beantworten. -- Die hier ausgeschriebenen Abfälle gehen in den Besitz und das Eigentum der AN über und sind einer fach- und umweltgerechten Entsorgung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) zuzuführen. Die AN benennt das Entsorgungsverfahren. -- Soweit die übernommenen Abfälle nicht stofflich aufgearbeitet oder thermisch verwertet werden können, verpflichtet sich die AN zur umweltverträglichen Beseitigung der Abfälle gemäß der jeweils geltenden Gesetze und Verordnungen. -- Für gefährliche Abfälle zur Beseitigung, die einer länderspezifischen Andienungspflicht bei einer zentralen Einrichtung unterliegen, bevollmächtigt und beauftragt die AG die AN, diese Abfälle bei der zentralen Einrichtung anzudienen, die Entsorgungsbestätigungen / Zuweisungen entgegenzunehmen sowie alle Erklärungen gegenüber der zentralen Einrichtung abzugeben, die zur Abwicklung des Entsorgungsverfahrens notwendig sind. Neben der verwaltungsseitigen Abwicklung übernimmt die AN finanzielle Abwicklung der Andienung. -- Gebühren und Auslagen, die bei der Andienung von Abfällen von der zentralen Einrichtung für ihre Tätigkeit erhoben werden, wird die AN nach Fälligkeit an die zentrale Einrichtung zahlen und der AG ohne Aufschlag weiterberechnen. Alle Gebühren sind auf der Rechnung separat (keine Verrechnung) von den Entsorgungspositionen auszuweisen. Im Fall der Entsorgung außerhalb des Bundeslandes der Abfallerzeugerin trägt die AN die Nachweisgebühren des Abfallerzeugers. -- Die AN ist gegenüber der AG für die Einhaltung der Sicherheit durch das von ihr eingesetzte eigene bzw. bei ggf. beauftragten Unterauftragnehmern beschäftigte Personal verantwortlich und haftet für die Einhaltung der Arbeitssicherheitsvorschriften, die mit ihrer Tätigkeit zusammenhängen. Die AN ist dafür verantwortlich, dass eingesetzte Unterauftragnehmerinnen alle für die mit der Durchführung der Dienstleistung erforderlichen Kriterien erfüllen bzw. Genehmigungen vorliegen. -- Behördliche, private Genehmigungen oder Erlaubnisse (z. B. Stellgenehmigung, Sondernutzungserlaubnis für öffentliche Flächen, Wegerechte etc.), soweit erforderlich für die zu erbringende Leistung, erfolgen eigenständig und auf eigene Kosten rechtzeitig vor Auftragsausführung durch die beauftragende Stelle der AG. -- Die angebotenen Preise sind Festpreise, entstehen zusätzliche Kosten aufgrund von unvorhersehbaren Änderungen gesetzlicher Vorschriften, behördlicher Auflagen und/oder Gebühren sowie sonstige Abgaben, ist die AN berechtigt, die Mehrkosten, sofern diese verursachungsgerecht und nachvollziehbar belegt werden können, entsprechende Konditionsanpassung zu verlangen. Bei außergewöhnlichen, nicht vorhersehbare Dieselkostensteigerungen ist auf Antrag eine Preisprüfung möglich, die auf Basis der Dieselpreisentwicklung nach BGL (Bundesverband Güterverkehr und Logistik und Entsorgung) erstmalig nach 2 Jahren geltend gemacht werden kann.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Bonn (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)

Verlauf

  1. 08.10.2024 Ausschreibung veröffentlicht
  2. 09.10.2024 Bekanntmachung geändert · Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Vergabeunterlagen auf evergabe-online.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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