Einrichtung und Betrieb einer Fachstelle Teilhabeberatung zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB®) ab 2022
Auftraggeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales · Bonn
Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Auftrag für Dienstleistungen in Berlin am 24.11.2021 vergeben, Zuschlag an gsub – Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH. Eingegangen: 1 Angebot.
gsub – Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH Berlin
- Summe
- nicht plausibel
- Angebote
- 1 Nur 1 Angebot
- Zuschlag
- 24.11.2021
Quelle: Bekanntmachung auf TED (© Europäische Union), veröffentlicht am 21.12.2021.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Einrichtung und Betrieb einer Fachstelle Teilhabeberatung zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB®) ab 2022
- Wo
- Berlin
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit
- 60 Monate
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 21.12.2021, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDas Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beabsichtigt, einen Dienstleister zur externen Unterstützung und Qualitätssicherung der knapp 500 EUTB® Beratungsangebote zu beauftragen. Das BMAS regelt die Ausgestaltung und Umsetzung der EUTB® ab 2023 in der Rechtsverordnung zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTBV) Der zu vergebende Auftrag umfasst die Einrichtung und Betrieb einer übergreifenden Infrastruktur, um die vom Bund bezuschussten Beratungsangebote der EUTB® aufgabenbezogen zu unterstützen. Darunter fällt die fachliche Begleitung, Unterstützung, Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit, bundeseinheitliche Qualitätssicherung und Vernetzung der EUTB®-Beratungsangebote. Zugleich soll der zukünftige Dienstleister Impulse für die Weiterentwicklung der Teilhabeberatung insgesamt setzen. Der Auftragnehmer schreibt in Abstimmung mit dem BMAS die …
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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beabsichtigt, einen Dienstleister zur externen Unterstützung und Qualitätssicherung der knapp 500 EUTB® Beratungsangebote zu beauftragen. Das BMAS regelt die Ausgestaltung und Umsetzung der EUTB® ab 2023 in der Rechtsverordnung zur Weiterführung der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTBV) Der zu vergebende Auftrag umfasst die Einrichtung und Betrieb einer übergreifenden Infrastruktur, um die vom Bund bezuschussten Beratungsangebote der EUTB® aufgabenbezogen zu unterstützen. Darunter fällt die fachliche Begleitung, Unterstützung, Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit, bundeseinheitliche Qualitätssicherung und Vernetzung der EUTB®-Beratungsangebote. Zugleich soll der zukünftige Dienstleister Impulse für die Weiterentwicklung der Teilhabeberatung insgesamt setzen. Der Auftragnehmer schreibt in Abstimmung mit dem BMAS die bisher erarbeiteten Qualitätsstandards, die von den Zuschussempfängern zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen und gleichwertigen Beratung eingehalten werden müssen, fort. Er entwickelt ein Rückmeldemanagement für Ratsuchende, mit dem er das Beratungsgeschehen der Träger erfasst und steuert. Neben der Fortschreibung des Datenschutzkonzepts hält der Auftragnehmer zu den Themen „Datenschutzberatung/-unterstützung“ sowie sozialrechtlichen Fragestellungen entsprechendes Fachwissen vor. Als zentrale Instanz hat der Auftragnehmer ein Aus-, Fort- und Weiterbildungsprogramm zu konzipieren und anzubieten sowie Austauschplattformen, Wissensmanagement und ein „Back Office“ einzurichten. Dies umfasst auch die Entwicklung entsprechender digitaler Konzepte, um dem Anspruch eines modernen Dienstleisters Rechnung zu tragen und die Erreichbarkeit der Angebote in der Breite zu erhöhen. Der Auftragnehmer fungiert vor allem als fachliche Anlaufstelle für die Beraterinnen und Berater und steht diesen insbesondere mit seinem sozialrechtlichen und medizinischen Fachwissen unterstützend zur Verfügung. Er hält die Auslastung der Beratungsprozesse und vorhandenen Ressourcen zur Qualitätssicherung und Nachjustierung bei den Angeboten und sich fest. Ein unabdingbarer Bestandteil des Auftrags ist die vierteljährliche Erstellung eines Medienmonitorings. Parallel zur Arbeit des Auftragnehmers wird eine nach § 32 SGB IX zuständige Stelle die Bewilligung und damit verbundene Administration der Träger der EUTB® übernehmen. Der Auftragnehmer muss zwingend mit der zuständigen Stelle für die Administration zusammenarbeiten, damit die EUTB® erfolgreich weitergeführt werden kann. Bitte beachten Sie die beigefügten Vergabeunterlagen.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Berlin
- Bundesland
- Berlin
- NUTS
- DE300
Verlauf
- 06.09.2021 Ausschreibung veröffentlicht
- 21.12.2021 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat gsub – Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH erhalten.
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