Durchführung von Personenbeförderungsleistungen des ÖPNV in dem Landkreis Mainz-Bingen
Auftraggeber: Landkreis Mainz-Bingen · Ingelheim am Rhein
Landkreis Mainz-Bingen hat einen Auftrag für Personenbeförderung im Landkreis Mainz-Bingen ausgeschrieben. Teilnahmeanträge waren bis 06.01.2022 möglich. Bisher kein Ergebnis gefunden.
Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Auskunft gibt die Vergabestelle.
Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Personenbeförderung: Durchführung von Personenbeförderungsleistungen des ÖPNV in dem Landkreis Mainz-Bingen
- Wo
- Landkreis Mainz-Bingen, Rheinland-Pfalz
- Bis wann
- Teilnahmeantrag bis 06.01.2022, 12:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab.
- Laufzeit
- 7 Monate
- Lose
- 3 Lose, einzeln anzubieten laut Bekanntmachung
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 10.12.2021, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDie Landkreise Mainz-Bingen und Alzey-Worms (gemeinsam: "die Aufgabenträger") beabsichtigen, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) zur Durchführung von Personenbeförderungsleistungen im straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ab Betriebsaufnahme am 1.4.2022 bis mindestens zum 16.10.2022 (24 Uhr) einschließlich der in Ziffer II. 2. 7 beschriebenen Verlängerungsoptionen zu vergeben. Die Vergabe erfolgt in drei Losen. Der ÖDA wird ein Recht der Aufgabenträger vorsehen, dass Teile der Leistungen bis zum Ende des Vertrags durch die KRN Kommunalverkehr Rhein-Nahe GmbH als Subunternehmer oder auf andere Art und Weise erbracht werden. Einzelheiten, insbesondere zur betrieblichen Ausgestaltung, der vertraglichen Umsetzung und den wirtschaftlichen Auswirkungen, sollen in den Erörterungsgesprächen mit den Bietern während des Vergabeverfahrens besprochen werden. Die …
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Die Landkreise Mainz-Bingen und Alzey-Worms (gemeinsam: "die Aufgabenträger") beabsichtigen, einen öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) zur Durchführung von Personenbeförderungsleistungen im straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ab Betriebsaufnahme am 1.4.2022 bis mindestens zum 16.10.2022 (24 Uhr) einschließlich der in Ziffer II. 2. 7 beschriebenen Verlängerungsoptionen zu vergeben. Die Vergabe erfolgt in drei Losen. Der ÖDA wird ein Recht der Aufgabenträger vorsehen, dass Teile der Leistungen bis zum Ende des Vertrags durch die KRN Kommunalverkehr Rhein-Nahe GmbH als Subunternehmer oder auf andere Art und Weise erbracht werden. Einzelheiten, insbesondere zur betrieblichen Ausgestaltung, der vertraglichen Umsetzung und den wirtschaftlichen Auswirkungen, sollen in den Erörterungsgesprächen mit den Bietern während des Vergabeverfahrens besprochen werden. Die vergabegegenständlichen Fahrpläne sind für alle Lose auf der Homepage des Rhein-Nahe Nahverkehrsverbundes unter: https://www.rnn.info/fahrplan/linienfahrpläne veröffentlicht. Während der Laufzeit des ÖDA können sich in allen Losen Änderungen des Inhalts, des Umfangs, der definierten Qualität und der sonstigen Bedienstandards ergeben, z. B. infolge einer veränderten Verkehrsnachfrage, veränderter finanzieller Rahmenbedingungen oder infolge der Fortschreibung des Nahverkehrsplans. In derartigen Fällen können die Aufgabenträger im entsprechenden Los eine entsprechende Anpassung des ÖDA (Mehr- und Minderleistung, Leistungsänderung) verlangen. Die Modalitäten der Anpassung regelt der ÖDA. Die Anforderungen an die zu erbringenden Verkehrsleistungen sind im Nahverkehrsplan des RNN und des Landkreises Mainz-Bingen niedergelegt. Die Nahverkehrspläne sind unter https://www.rnn.info/ueber- den-rnn/aufgabentraeger abrufbar. Des Weiteren finden die Tarifangebote, Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des RNN inklusive aller Übergangstarife Anwendung. Diese können unter https:// www.rnn.info/downloads#tarifinformationen abgerufen werden. Das gesamte Fahrkartensortiment des RNN mit Gültigkeit bis zu 1 Monat ist in allen Bussen zu vertreiben. Alle Fahrzeuge sind mit Entwertern auszustatten. Tariflich sind bei in den RNN ein- und ausbrechenden Linien mindestens die heute bestehenden Regelungen fortzuführen. Änderungen der Fahrpläne sind mit den Aufgabenträgern abzustimmen. Zur Sicherstellung der Schülerbeförderung können Leistungsänderungen, z. B. auch aufgrund der Staffelung der Schulzeiten erforderlich werden, die vom Verkehrsunternehmen zwingend umzusetzen sind. Dies kann auch zusätzliche Fahrten oder Verstärkerfahrten beinhalten. Fahrplandaten sind dem RNN zum Zwecke der Veröffentlichung in Fahrplanmedien und Internet mindestens 8 Wochen vor Fahrplanwechsel zur Verfügung zu stellen. Die Fahrzeuge sind mit einem RNN-Logo sowie mit einer Zielanzeige und Liniennummer (außen vorne und seitlich) zu kennzeichnen. Im Fahrzeug ist eine Ansage zur Information über die nächste Haltestelle vorzusehen. Auf den Fahrten, auf denen nach Kennzeichnung im aktuellen Fahrplan Niederflurbusse eingesetzt werden, sind auch weiterhin Niederflurbusse einzusetzen. Der Betreiber hat dem Unternehmerverband Unternehmensgesellschaft Verkehrsverbünde Rheinland-Pfalz mbH (UVRP) beizutreten oder einen entsprechenden Kooperationsvertrag mit der UVRP zu schließen. Alternativ kann ein Kooperationsvertrag mit der RNN GmbH geschlossen werden. Hierbei sind die Anlagen zu beachten. Diese Anlagen sowie weitere Informationen zur Vorinformationen sind unter https://www.rnn.info/ueber-den-rnn/ vergabeverfahren abrufbar.
3 Lose
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Bundesland
- Rheinland-Pfalz
- NUTS
- DEB3J
Verlauf
- 10.12.2021 Ausschreibung veröffentlicht
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