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Zuschlag erteilt Offenes Verfahren (EU-weit) · veröffentlicht am 13.10.2020

Durchführung von Lebenslagenberatungsleistungen nach § 16 a Nr. 3 SGB II

Auftraggeber: Finanzbehörde Hamburg · Hamburg

Finanzbehörde Hamburg hat den Auftrag für Gesundheits- und Sozialdienste in Hamburg am 18.01.2021 vergeben, Zuschlag an AQtivus gGmbH und 2 weitere. Zuschlagssumme nach den Angaben der Bekanntmachung: 3.000.000 €. Eingegangen: 2–3 Angebote je Los.

Summe
3.000.000 €
Angebote
2–3 je Los
Zuschlag
18.01.2021

Quelle: Bekanntmachung auf TED (© Europäische Union), veröffentlicht am 12.04.2021.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Gesundheits- und Sozialdienste: Durchführung von Lebenslagenberatungsleistungen nach § 16 a Nr. 3 SGB II
Wo
Hamburg
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Laufzeit
01.03.2021 bis 31.12.2023
Lose
3 Lose, einzeln anzubieten laut Bekanntmachung

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 12.04.2021, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Die FHH – Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt die Beauftragung von Dritten mit der Durchführung von psychosozialer Betreuung nach § 16 a Nr. 3 SGB II, im Nachfolgenden Lebenslagenberatung genannt. Bei den Angeboten der Lebenslagenberatung handelt es sich um kommunale Eingliederungsleistungen gemäß § 16 a Nr. 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II). Die kommunalen Eingliederungsleistungen – zu denen neben der psychosozialen Betreuung auch die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen, die Schuldnerberatung und die Suchtberatung zählen – haben zum Ziel, zur Verwirklichung einer ganzheitlichen und umfassenden Betreuung und Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit beizutragen. Die psychosoziale Beratung und Betreuung soll verhindern, dass die …

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Die FHH – Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) – als Auftraggeber (AG) beabsichtigt die Beauftragung von Dritten mit der Durchführung von psychosozialer Betreuung nach § 16 a Nr. 3 SGB II, im Nachfolgenden Lebenslagenberatung genannt. Bei den Angeboten der Lebenslagenberatung handelt es sich um kommunale Eingliederungsleistungen gemäß § 16 a Nr. 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II). Die kommunalen Eingliederungsleistungen – zu denen neben der psychosozialen Betreuung auch die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen, die Schuldnerberatung und die Suchtberatung zählen – haben zum Ziel, zur Verwirklichung einer ganzheitlichen und umfassenden Betreuung und Unterstützung bei der Eingliederung in Arbeit beizutragen. Die psychosoziale Beratung und Betreuung soll verhindern, dass die Eingliederung von SGB II-Leistungsempfänger*innen an Schwierigkeiten scheitert, die in der allgemeinen Lebensführung ihren Grund haben. Sie bereitet insoweit die Aufnahme einer Beschäftigung oder weiterführender arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen vor. Die Lebenslagenberatung zielt auf die Bearbeitung, die Unterstützung, die Bewältigung und den Abbau von psychosozialen Problemlagen, die die Vermittlung in Arbeit behindern und die nicht auf einem diagnostizierten Krankheitsbild beruhen. Die Grenzen der psychosozialen Betreuung zum psychiatrischen und medizinischen Bereich auf der einen Seite und zur sozialpädagogischen und sozialen Arbeit auf der anderen Seite sind fließend. Daneben umfasst die Lebenslagenberatung alle koordinierten Maßnahmen im Rahmen einer professionellen Beratung der einzelnen Person, die zur psychischen und sozialen Stabilisierung dienen. Die Bewältigung der komplexen Problemlage, der Abbau oder die Verringerung von Vermittlungshemmnissen sind wichtige Voraussetzungen, um das mit der Beratung verknüpfte Ziel einer Wiederherstellung der Vermittlungsfähigkeit direkt in den Arbeitsmarkt oder zumindest einer Befähigung zur Teilnahme an weiterführenden Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung zu erreichen. Die AG überträgt dem AN die Durchführung der Lebenslagenberatung im Sinne des § 16 a Nr. 3 SGB II .V.m. § 1 SGB I.

3 Lose

LosBezeichnung laut BekanntmachungZuschlag
1 Psychosoziale Beratung im Süden Hamburgs (südlich der Elbe, dort in den Bezirken Harburg oder Mitte) AQtivus gGmbH
2 Psychosoziale Beratung für die Zielgruppe im Nordosten Hamburgs (Bezirke Wandsbek oder Nord) Jugendbildung Hamburg gGmbH
3 Psychosoziale Beratung für die Zielgruppe mit zusätzlichen Leistungsanforderungen der Beratung bei psychischen Krisensituationen Solidarische Psychosoziale Hilfe Hamburg e.V.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Hamburg
Bundesland
Hamburg
NUTS
DE600

Verlauf

  1. 13.10.2020 Ausschreibung veröffentlicht
  2. 12.04.2021 Ergebnis veröffentlicht

Häufige Fragen

Wer hat den Auftrag bekommen?

Den Zuschlag hat AQtivus gGmbH und 2 weitere erhalten, Summe 3.000.000 €.

Quellen Bekanntmachung auf TED ↗ Daten: TED – Tenders Electronic Daily, © Europäische Union, Weiterverwendung mit Quellenangabe. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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