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Abgelaufen Öffentliche Ausschreibung (national) · veröffentlicht am 27.02.2023

Durchführung einer Abfrage unter Antidiskriminierungsberatungsstellen zum Beratungsaufkommen und zu Erkenntnissen aus der Beratungstätigkeit

Auftraggeber: Antidiskriminierungsstelle des Bundes · Berlin

Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat einen Auftrag für „Durchführung einer Abfrage unter Antidiskriminierungsberatungsstellen zum Beratungsaufkommen und zu Erkenntnissen aus der Beratungstätigkeit“ in Berlin ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 06.04.2023. Bisher kein Ergebnis gefunden.

Die Angebotsfrist endete am 06.04.2023, 10:00 Uhr. Frist abgelaufen

Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.

Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Durchführung einer Abfrage unter Antidiskriminierungsberatungsstellen zum Beratungsaufkommen und zu Erkenntnissen aus der Beratungstätigkeit
Wo
Berlin
Bis wann
Angebotsfrist 06.04.2023, 10:00 Uhr
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 27.02.2023, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Gemäß § 27 IV AGG legen die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und die in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages alle vier Jahre Berichte über Benachteiligungen aus den in § 1 AGG genannten Gründen vor und geben Empfehlungen zur Beseitigung und Vermeidung dieser Benachteiligungen. Diese Berichte basieren u. a. auf einer Auswertung der Beratungsanfragen und Eingaben an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der anderen Beauftragten im jeweiligen Berichtszeitraum. Personen, die Diskriminierung erleben, wenden sich aber nicht nur an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes oder an die Beauftragten der Bundesregierung bzw. des Deutschen Bundestages. Es gibt in Deutschland auch andere staatliche sowie unabhängige zivilgesellschaftliche Anlauf- und Beratungsstellen, die Unterstützung und Beratung im Falle von …

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Gemäß § 27 IV AGG legen die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und die in ihrem Zuständigkeitsbereich betroffenen Beauftragten der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages alle vier Jahre Berichte über Benachteiligungen aus den in § 1 AGG genannten Gründen vor und geben Empfehlungen zur Beseitigung und Vermeidung dieser Benachteiligungen. Diese Berichte basieren u. a. auf einer Auswertung der Beratungsanfragen und Eingaben an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der anderen Beauftragten im jeweiligen Berichtszeitraum. Personen, die Diskriminierung erleben, wenden sich aber nicht nur an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes oder an die Beauftragten der Bundesregierung bzw. des Deutschen Bundestages. Es gibt in Deutschland auch andere staatliche sowie unabhängige zivilgesellschaftliche Anlauf- und Beratungsstellen, die Unterstützung und Beratung im Falle von Diskriminierung anbieten. Um auch deren Beratungsanfragen zu berücksichtigen und damit ein möglichst umfassendes Bild des Beschwerdeaufkommens zu zeichnen, hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes bereits für die beiden zurückliegenden Berichte Abfragen unter anderen Antidiskriminierungsberatungsstellen durchgeführt. So wurde für den letzten Bericht an den Deutschen Bundestag aus 2021 eine Online-Umfrage unter Organisationen realisiert, die Einzelfallberatung bei Diskriminierung anbieten. Von 135 eingeladenen Stellen haben sich 76 an der Befragung beteiligt. Die Ergebnisse dieser Abfrage zu Beratungsaufkommen und Fallkonstellationen von Antidiskriminierungsberatungsstellen bundesweit wurden im Bericht ausführlich dargestellt. Auch im nächsten, mittlerweile Fünften Gemeinsam Bericht der Antidiskriminierungsstelle des Bundes und der zuständigen Beauftragten soll die wichtige Arbeit von Landesantidiskriminierungsstellen, kommunalen und zivilgesellschaftlichen Beratungsstellen berücksichtigt und strukturelle Entwicklungen in der Beratungslandschaft nachgezeichnet werden. Zudem wurden im Oktober 2022 die Ergebnisse der Studie Mindeststandards für die Dokumentation von Antidiskriminierungsberatung veröffentlicht, die im Auftrag der Antidiskriminierungsstelle des Bundes erstellt wurde. Im Dialog mit Antidiskriminierungsberatungsstellen wurden darin Mindeststandards zur Dokumentation von Beschwerden und Beratungsanfragen im Bereich der Antidiskriminierungsberatung entwickelt. Die Mindeststandards sollen Antidiskriminierungsberatungsstellen beim Aufbau und der Weiterentwicklung ihrer Dokumentationssysteme unterstützen, durch stärkere Harmonisierung aber auch eine Grundlage für die Zusammenführung von Daten aus der Antidiskriminierungsberatung über verschiedene Stellen hinweg schaffen. Das hier ausgeschriebene Projekt zur Durchführung einer Abfrage unter Antidiskriminierungsberatungsstellen soll die Erkenntnisse der Studie zu Mindeststandards aufgreifen. Zudem kann auf den Vorarbeiten der Expertise Gut Beraten! Auf dem Weg zu einer flächendeckenden Antidiskriminierungsberatung in Deutschland, die ebenfalls 2022 von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes veröffentlicht wurde, aufgebaut werden - insbesondere was die Definition von Antidiskriminierungsberatungsstellen anbelangt. Und schließlich fördert die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ab März 2023 innovative und modellhafte Maßnahmen, die einen Beitrag zum flächendeckenden Ausbau des Netzwerks zivilgesellschaftlicher Beratungsstellen gegen Diskriminierung leisten. Bereits im Förderaufruf wurde angekündigt, dass die Antidiskriminierungsstelle des Bundes Erkenntnisse und Erfahrungen der Zivilgesellschaft aus dem Fördervorhaben in ihrem Bericht an den Deutschen Bundestag berücksichtigen wird. Sofern im Rahmen der geförderten Projekte Antidiskriminierungsberatung angeboten wird, werden die Zuwendungsempfänger und Zuwendungsempfängerinnen daher verpflichtet, an einer Abfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes zur statistischen Erfassung von Beratungsdaten teilzunehmen.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Berlin (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
Bundesland
Berlin

Verlauf

  1. 27.02.2023 Ausschreibung veröffentlicht
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Vergabeunterlagen auf evergabe-online.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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