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Abgelaufen Öffentliche Ausschreibung (national) · veröffentlicht am 13.03.2023

Diskriminierungsrisiken und Diskriminierungsschutz im Bereich polizeiliches Handeln - Wissensstand und Forschungsbedarfe für die Antidiskriminierungsforschung

Auftraggeber: Antidiskriminierungsstelle des Bundes · Berlin

Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat einen Auftrag für „Diskriminierungsrisiken und Diskriminierungsschutz im Bereich polizeiliches Handeln - Wissensstand und Forschungsbedarfe für die Antidiskriminierungsforschung“ in Berlin ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 20.04.2023. Bisher kein Ergebnis gefunden.

Die Angebotsfrist endete am 20.04.2023, 10:00 Uhr. Frist abgelaufen

Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.

Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Diskriminierungsrisiken und Diskriminierungsschutz im Bereich polizeiliches Handeln - Wissensstand und Forschungsbedarfe für die Antidiskriminierungsforschung
Wo
Berlin
Bis wann
Angebotsfrist 20.04.2023, 10:00 Uhr
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 13.03.2023, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Staatlichen Behörden, die einseitig gegenüber Bürger*innen handeln können, kommt eine besondere Verantwortung im Hinblick auf eine diskriminierungsfreie Ausübung ihrer hoheitlichen Aufgaben und Befugnisse zu. Das gilt im besonderen Maße für das polizeiliche Handeln, das u. a. Maßnahmen der Gefahrenabwehr umfasst und der Gewährleistung von Sicherheit und eines friedlichen Zusammenlebens dient. Die Polizeien des Bundes und der Länder sind - wie alle staatlichen Behörden - an die verfassungsrechtlichen Diskriminierungsverbote (z. B. Art. 3 Abs. 3 GG) und an den allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG gebunden. Gleichwohl ist polizeiliches Handeln immer wieder Gegenstand von Diskriminierungsbeschwerden. Obwohl das AGG keinen Schutz vor Benachteiligungen durch staatliche Stellen bietet, hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes im Zeitraum August 2007 bis Dezember 2022 …

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Staatlichen Behörden, die einseitig gegenüber Bürger*innen handeln können, kommt eine besondere Verantwortung im Hinblick auf eine diskriminierungsfreie Ausübung ihrer hoheitlichen Aufgaben und Befugnisse zu. Das gilt im besonderen Maße für das polizeiliche Handeln, das u. a. Maßnahmen der Gefahrenabwehr umfasst und der Gewährleistung von Sicherheit und eines friedlichen Zusammenlebens dient. Die Polizeien des Bundes und der Länder sind - wie alle staatlichen Behörden - an die verfassungsrechtlichen Diskriminierungsverbote (z. B. Art. 3 Abs. 3 GG) und an den allgemeinen Gleichheitssatz aus Art. 3 Abs. 1 GG gebunden. Gleichwohl ist polizeiliches Handeln immer wieder Gegenstand von Diskriminierungsbeschwerden. Obwohl das AGG keinen Schutz vor Benachteiligungen durch staatliche Stellen bietet, hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes im Zeitraum August 2007 bis Dezember 2022 Beratungsanfragen von 1.190 Personen erhalten, weil sie Diskriminierung durch die Polizei bzw. von Gefahrenabwehrbehörden erlebt haben. Diskriminierungsrisiken betreffen dabei unterschiedliche Diskriminierungsmerkmale. Neben einer Häufung von Diskriminierungsbeschwerden aufgrund der ethnischen Herkunft bzw. rassistischer Diskriminierung, betrafen die Anfragen insbesondere Diskriminierungserfahrungen anhand von Behinderung und zu geringeren Anteilen Diskriminierungserfahrungen hinsichtlich der Religion und Weltanschauung, des Geschlecht, des Alters oder der sexuellen Identität (vgl. auch Gemeinsamer Bericht 2021, S. 184 ff.). In welchen Formen und Konstellationen sich Benachteiligungen im Bereich polizeilichen Handels zeigen und welche Gruppen besonders betroffen sind, ist bisher im Hinblick auf alle AGG-Merkmale nicht systematisch untersucht worden. Bisherige Untersuchen haben sich zumeist auf Auswirkungen von Migration und Diversität auf die Organisation Polizei oder Rassismus und Diskriminierungserfahrungen im Kontext polizeilicher Gewaltausübung fokussiert (vgl. u. a. Stiftung Mercator, 2021 m.w.N.). Mit der hier ausgeschriebenen Expertise möchte die Antidiskriminierungsstelle des Bundes den sozial- und rechtswissenschaftlichen Wissensstand zu Diskriminierungsrisiken und Diskriminierungsschutz im Lebensbereich polizeiliches Handeln systematisch aufbereiten und zentrale Forschungslücken und Forschungsbedarfe für die Antidiskriminierungsforschung ermitteln. Polizeiliches Fehlverhalten bei der Gewaltausübung soll hingegen nicht Gegenstand der Expertise sein, auch wenn Diskriminierungserfahrungen auch im Kontext polizeilicher Gewaltausübung auftreten. Die Polizei als staatliche Organisation steht insgesamt vor der Herausforderung, ihr Handeln stärker als in der Vergangenheit an der Vielfalt der Gesellschaft auszurichten. Diskriminierungen entstehen nicht allein auf individueller Ebene. Auch interne Regeln, Gewohnheiten und Abläufe einer Institution können Diskriminierungsrisiken beinhalten. Darüber hinaus kann die Organisationskultur Einfluss auf das Ausmaß von Diskriminierung haben. Die Expertise soll deshalb gezielt auch vorhandene Wissensbestände zu Diskriminierungsrisiken, Arbeitsroutinen, Vorgaben an die Polizeiarbeit und Kontrollpraxis berücksichtigen und damit den Forschungsstand zu institutioneller und struktureller Diskriminierung im Bereich polizeilichen Handelns umfassen.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Berlin (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
Bundesland
Berlin

Verlauf

  1. 13.03.2023 Ausschreibung veröffentlicht
  2. 13.03.2023 Bekanntmachung geändert · Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Vergabeunterlagen auf evergabe-online.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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