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Zuschlag erteilt Offenes Verfahren (EU-weit) · veröffentlicht am 02.05.2024

Digitalisierung sowie Vernichtung von Akten im Feststellungsverfahren nach dem SGB IX (Schwerbehindertenrecht) in RLP

Auftraggeber: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung RLP · Mainz

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung RLP hat den Auftrag für Dienstleistungen in Mainz am 10.07.2024 vergeben. Wer den Zuschlag bekommen hat, steht nicht in der Bekanntmachung. Eingegangen: 1–2 Angebote je Los.

Zuschlag an

Gewinner nicht veröffentlicht

Summe
nicht veröffentlicht
Angebote
1–2 je Los
Zuschlag
10.07.2024

Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 11.07.2024.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Digitalisierung sowie Vernichtung von Akten im Feststellungsverfahren nach dem SGB IX (Schwerbehindertenrecht) in RLP
Wo
Mainz, Rheinland-Pfalz
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Lose
2 Lose, einzeln anzubieten laut Bekanntmachung

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 11.07.2024, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Für die elektronische Aktenführung, welche die Digitalisierung der laufenden Akten im Feststellungsverfahren nach dem SGB IX (Schwerbehindertenrecht) zum Gegenstand hat, benötigt der Auftraggeber (AG) ein Gesamtdienstleistungspaket. Die Papierakten sollen partienweise an den vier Standorten des AG abgeholt und anschließend nach Leistungsvorgaben beim Auftragnehmer (AN) verarbeitet werden. Die Daten der gescannten Dokumente sind regelmäßig vom AN bereitzustellen, damit sie zeitnah in das Dokumentenmanagementsystem des AG übernommen werden können. Nach der Verarbeitung und Übernahme der digitalisierten Akten in das Dokumentenmanagementsystem müssen die Papierakten beim AN für einen Zeitraum von einem Monat datenschutzkonform aufbewahrt und anschließend vernichtet werden. Der Zeitraum beginnt mit dem Tag der digitalen Bereitstellung der Akten an den AG. Die Freigabe zur Vernichtung wird …

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Für die elektronische Aktenführung, welche die Digitalisierung der laufenden Akten im Feststellungsverfahren nach dem SGB IX (Schwerbehindertenrecht) zum Gegenstand hat, benötigt der Auftraggeber (AG) ein Gesamtdienstleistungspaket. Die Papierakten sollen partienweise an den vier Standorten des AG abgeholt und anschließend nach Leistungsvorgaben beim Auftragnehmer (AN) verarbeitet werden. Die Daten der gescannten Dokumente sind regelmäßig vom AN bereitzustellen, damit sie zeitnah in das Dokumentenmanagementsystem des AG übernommen werden können. Nach der Verarbeitung und Übernahme der digitalisierten Akten in das Dokumentenmanagementsystem müssen die Papierakten beim AN für einen Zeitraum von einem Monat datenschutzkonform aufbewahrt und anschließend vernichtet werden. Der Zeitraum beginnt mit dem Tag der digitalen Bereitstellung der Akten an den AG. Die Freigabe zur Vernichtung wird vom AG in Textform erteilt. In Los 1 sollen insgesamt rund 6,3 Millionen Blatt aus etwa 45.000 Akten digitalisiert werden. Bei einer Blattzahl der Akte bis 150 wird die Akte komplett übermittelt und gescannt; bei einer Blattzahl über 150 trifft der AG vor Übermittlung an den AN eine Auswahl der einzuscannenden Unterlagen und übermittelt diese entheftet in einem Briefumschlag je Akte. Eine Rückführung der Akten bzw. Aktenteile an den AG ist nicht erforderlich. Gegenstand von Los 2 sind die derzeit nicht laufenden Archivakten, die bei Eingang eines Neufeststellungsantrags o.Ä. reaktiviert und zu laufenden Verfahren werden. Landesweit fallen monatlich ca. 4.000 entsprechende Verfahren an. Die Papierakten sollen im Turnus von 14 Kalendertagen an den vier Standorten des AG abgeholt und anschließend nach Leistungsvorgaben beim Auftragnehmer (AN) verarbeitet werden. Die Daten der gescannten Dokumente sind regelmäßig vom AN bereitzustellen, damit sie zeitnah in das Dokumentenmanagementsystem des AG übernommen werden können. Nach der Verarbeitung und Übernahme der digitalisierten Akten in das Dokumentenmanagementsystem müssen die Papierakten beim AN für einen Zeitraum von einem Monat datenschutzkonform aufbewahrt und anschließend vernichtet werden. Der Zeitraum beginnt mit dem Tag der digitalen Bereitstellung der Akten an den AG. Die Freigabe zur Vernichtung wird vom AG in Textform erteilt. Insgesamt sollen monatlich rund 560.000 Blatt digitalisiert werden. Bei einer Blattzahl der Akte bis 150 wird die Akte komplett übermittelt und gescannt; bei einer Blattzahl über 150 trifft der AG vor Übermittlung an den AN eine Auswahl der einzuscannenden Unterlagen und übermittelt diese entheftet in einem Briefumschlag je Akte. Eine Rückführung der Akten bzw. Aktenteile an den AG ist nicht erforderlich.

2 Lose

LosBezeichnung laut BekanntmachungZuschlag
1 Digitalisierung der laufenden Akten nicht veröffentlicht
2 Digitalisierung der derzeit nicht laufenden Akten nicht veröffentlicht

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Mainz
Bundesland
Rheinland-Pfalz
NUTS
DEB35

Verlauf

  1. 02.05.2024 Ausschreibung veröffentlicht
  2. 11.07.2024 Ergebnis veröffentlicht

Häufige Fragen

Wer hat den Auftrag bekommen?

Der Auftraggeber hat den Gewinner nicht veröffentlicht.

Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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