Dienstleistung Prüfung von Verwendungsnachweisen für Zuwendungen auf der Grundlage von §§ 23 und 44 LHO Berlin.
Auftraggeber: Senatsverwaltung fuer Integration · Berlin
Senatsverwaltung fuer Integration hat den Auftrag für Dienstleistungen am 15.08.2017 vergeben. Wer den Zuschlag bekommen hat, steht nicht in der Bekanntmachung.
Gewinner nicht veröffentlicht
- Summe
- nicht veröffentlicht
- Angebote
- nicht veröffentlicht
- Zuschlag
- 15.08.2017
Quelle: Bekanntmachung auf TED (© Europäische Union), veröffentlicht am 23.08.2017.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Dienstleistung Prüfung von Verwendungsnachweisen für Zuwendungen auf der Grundlage von §§ 23 und 44 LHO Berlin.
- Wo
- nicht angegeben
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 23.08.2017, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungGegenstand der Leistung ist die Prüfung von Verwendungsnachweisen für Zuwendungen auf der Grundlage der §§ 23 und 44 LHO. Gegenstand der Leistungen sind Verwendungsnachweise von Zuwendungen, die ausschließlich auf Grundlage des Berliner Haushaltrechts und ausschließlich aus Mitteln des Berliner Landeshaushalts finanziert wurden. Es handelt sich um Zuwendungen im Sinne von §§ 23 und 44 LHO, die im Rahmen der arbeitsmarkt- und berufsbildungspolitischen Förderungen als Projektförderungen im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung durch hoheitliche Bewilligungsbescheide ausgereicht wurden.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- NUTS
- DE
Verlauf
- 23.08.2017 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Der Auftraggeber hat den Gewinner nicht veröffentlicht.