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Abgelaufen Öffentliche Ausschreibung (national) · veröffentlicht am 26.09.2025

Containerlieferung

Auftraggeber: Stadtverwaltung Genthin · Genthin

Stadtverwaltung Genthin hat einen Auftrag für „Containerlieferung“ im Landkreis Jerichower Land ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 23.10.2025. Bisher kein Ergebnis gefunden.

Die Angebotsfrist endete am 23.10.2025, 10:00 Uhr. Frist abgelaufen

Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.

Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Containerlieferung
Wo
Landkreis Jerichower Land, Sachsen-Anhalt
Bis wann
Angebotsfrist 23.10.2025, 10:00 Uhr
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 26.09.2025, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Gemäß dem Abfallgesetz LSA in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Februar 2010 (GVBl. LSA S. 44) sowie dem Kreislaufwirtschaftsgesetz vom 01.06.2012, zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 9 G v. 20.07.2017 I 2808, sind nicht vermiedene Abfälle einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zuzuführen. Die Eintragung der vom Bieter verwendeten Verwertungs/Entsorgungsanlage in die dafür vorgesehene Zeile ist aus diesem Grund zwingend vorgeschrieben. Die Entsorgung/Verwertung hat entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen. Für die Verwertung des kompostierbaren Materials wird seitens des Auftraggebers ausschließlich die stoffliche Verwertung vorgeschrieben. Weiterhin ist zu beachten, dass in jeder Position für den Regelfall eine Containergröße sowie eine geschätzte Abfallmenge vorgegeben sind, diese können jedoch ggf. im Bedarfsfalle auch abweichen, so dass grundsätzlich beim …

Ganze Beschreibung lesen

Gemäß dem Abfallgesetz LSA in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Februar 2010 (GVBl. LSA S. 44) sowie dem Kreislaufwirtschaftsgesetz vom 01.06.2012, zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 9 G v. 20.07.2017 I 2808, sind nicht vermiedene Abfälle einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zuzuführen. Die Eintragung der vom Bieter verwendeten Verwertungs/Entsorgungsanlage in die dafür vorgesehene Zeile ist aus diesem Grund zwingend vorgeschrieben. Die Entsorgung/Verwertung hat entsprechend den gesetzlichen Vorschriften zu erfolgen. Für die Verwertung des kompostierbaren Materials wird seitens des Auftraggebers ausschließlich die stoffliche Verwertung vorgeschrieben. Weiterhin ist zu beachten, dass in jeder Position für den Regelfall eine Containergröße sowie eine geschätzte Abfallmenge vorgegeben sind, diese können jedoch ggf. im Bedarfsfalle auch abweichen, so dass grundsätzlich beim Einzelpreis der Preis je m³ anzugeben ist. Die Abrechnung erfolgt nach der tatsächlich im Container enthaltenen Abfallmenge nach m³. Nach Anforderung durch den AG sind die Container innerhalb von 2 Werktagen zu leeren bzw. zu tauschen. Die beschriebene Leistung wird für die Dauer vom 01.01.2026 bis 31.12.2027 vergeben mit einer zweimaligen Option der Verlängerung um jeweils 1 Kalenderjahr. Für diesen Zeitraum gelten die angegebenen Preise als verbindlich. Mengenmehrungen oder -minderungen berechtigen nicht zu Preisänderungen. Eine konkrete Mengenangabe lässt sich im Vorfeld nicht ermitteln. Die im LV angegebenen Mengenangaben basieren auf Erfahrungswerten der vergangenen Jahre. Die angegebenen Mengen sind auf 2 Jahre hochgerechnet.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Landkreis Jerichower Land (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
Bundesland
Sachsen-Anhalt

Verlauf

  1. 26.09.2025 Ausschreibung veröffentlicht
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Vergabeunterlagen auf evergabe-online.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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