BV Trier
Auftraggeber: Bundesagentur für Arbeit (BA) · Nürnberg
Bundesagentur für Arbeit (BA) hat einen Auftrag für Gesundheits- und Sozialdienste in Nürnberg ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 09.09.2024. Bisher kein Ergebnis gefunden.
Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.
Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Gesundheits- und Sozialdienste: BV Trier
- Wo
- Nürnberg, Bayern
- Bis wann
- Angebotsfrist 09.09.2024, 14:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 31.07.2024, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungBetriebsärztliche Versorgung für IS Trier nach Kündigung (13-22-00087 für Lose 4; 5 und 9) 01/25 - 10/28 Ab dem 01.01.2025 muss für den Internen Service Trier mit - den Jobcentern Bernkastel-Wittlich und Bitburg-Prüm - dem Jobcenter Cochem-Zell die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.01.2025; die Leistung endet zum 31.10.2028. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Während der …
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Betriebsärztliche Versorgung für IS Trier nach Kündigung (13-22-00087 für Lose 4; 5 und 9) 01/25 - 10/28 Ab dem 01.01.2025 muss für den Internen Service Trier mit - den Jobcentern Bernkastel-Wittlich und Bitburg-Prüm - dem Jobcenter Cochem-Zell die betriebsärztliche Versorgung sichergestellt werden. Das Vertragsverhältnis beginnt am Tag der Zuschlagserteilung. Frühester Leistungsbeginn ist ab 01.01.2025; die Leistung endet zum 31.10.2028. Grundsätzlich wird angestrebt den Zuschlag mit einer Vorlaufzeit von ca. 4 Wochen zum Leistungsbeginn zu erteilen. Der Zeitraum zwischen Zuschlagserteilung bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn dient den erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen zwischen den Vertragsparteien. Kann die o. g. Vorlaufzeit nicht eingehalten werden, müssen die erforderlichen Terminabstimmungen und Vorbereitungen unverzüglich erfolgen. Während der Gesamtvertragslaufzeit kann es, beispielsweise bei Umzügen, zum Wegfall bzw. zur späteren Wiederaufstockung einzelner im Leistungsumfang enthaltener Geschäftsstellen der Agenturen für Arbeit und Geschäftsstellen der Jobcenter kommen. Die in der Leistungsbeschreibung enthaltenen Angaben gelten für alle Lose. Los 1: Jobcenter Bernkastel-Wittlich inkl. Gst. Los 2: Jobcenter Bitburg-Prüm inkl. Gst. Los 3: Jobcenter Cochem-Zell Zu beachten ist, dass pro Los für die betriebsärztliche Versorgung eine Betriebsärztin/ein Betriebsarzt mit der erforderlichen Fachkunde als ständige Ansprechpartnerin/ständiger Ansprechpartner zur Verfügung stehen muss, für Krankheits- und Urlaubszeiten muss eine fachkundige Vertretung (vgl. Kapitel I.3) benannt werden. Bei Angebotsabgabe auf mehrere Lose ist eine Mehrfachnennung der Betriebsärztin/des Betriebsarztes sowie deren/dessen Vertretung uneingeschränkt möglich. Der Zuschlag kann auf mehrere oder alle bebotenen Lose erfolgen. Auch in diesen Fällen muss unter Berücksichtigung der bereits bestehenden anderweitigen vertraglichen Verpflichtungen des Bieters/der Bieterin eine ordnungsgemäße Vertragserfüllung realistisch möglich sein. Als Betriebsärztinnen/Betriebsärzte dürfen nur Personen bestellt werden, die berechtigt sind, den ärztlichen Beruf auszuüben und über die zur Erfüllung der ihnen übertragenen Aufgaben erforderliche arbeitsmedizinische Fachkunde verfügen. Wird ein überbetrieblicher arbeitsmedizinischer Dienst zur Bereitstellung einer Betriebsärztin/eines Betriebsarztes verpflichtet, darf dieser nur eine Betriebsärztin/einen Betriebsarzt einsetzen, der die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt. Mit Abgabe des Angebots bestätigt der Auftragnehmer, dass der eingesetzte Arzt/die eingesetzte Ärztin eine gültige Approbationsurkunde besitzt. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung.
Erfüllungsort
Verlauf
- 31.07.2024 Ausschreibung veröffentlicht
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