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Abgelaufen Öffentliche Ausschreibung (national) · veröffentlicht am 17.08.2023

Bodenschutz in der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU - Umsetzung in Deutschland

Auftraggeber: Umweltbundesamt, Referat Z 1.5, Zentrale Vergabestelle · Dessau-Roßlau

Umweltbundesamt, Referat Z 1.5, Zentrale Vergabestelle hat einen Auftrag für „Bodenschutz in der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU - Umsetzung in Deutschland“ in Dessau-Roßlau ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 25.09.2023. Bisher kein Ergebnis gefunden.

Die Angebotsfrist endete am 25.09.2023, 14:00 Uhr. Frist abgelaufen

Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.

Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.

Angaben in Kürze

Aus den Feldern, ohne KI
Was
Bodenschutz in der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU - Umsetzung in Deutschland
Wo
Dessau-Roßlau, Sachsen-Anhalt
Bis wann
Angebotsfrist 25.09.2023, 14:00 Uhr
Wer kann anbieten
Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.

Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 17.08.2023, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden

Leistungsumfang

Beschreibung laut Bekanntmachung

Boden ist eine begrenzte Ressource. Der wachsende Flächenverbrauch und ein zunehmender Verlust von qualitativ hochwertigen Böden stellen eine Bedrohung für die Intaktheit der Ökosysteme und die Sicherheit unserer Ernährung dar. Versiegelungen und Bo-dendegradation führen zu einer Verknappung dieser Ressource und schädlichen Bodenveränderungen, verhindern die Grundwasserneubildung und wirken sich negativ auf die Artenvielfalt in Böden aus. Auch der Klimawandel beeinflusst durch steigende Temperaturen und veränderte Niederschlagsmengen die Qualität der Böden. Bodenschutz ist daher ein wichtiges Umweltziel für Deutschland. Allerdings ist Bodenschutz im nationalen Recht nicht stark verankert. Das bisherige Bodenschutzrecht ist in Bezug auf den vorsorgenden Bodenschutz nahezu wirkungslos: Es fehlen klare Zielsetzungen und es fehlen Indikatoren für die Bodengesundheit, um solche Ziele zu …

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Boden ist eine begrenzte Ressource. Der wachsende Flächenverbrauch und ein zunehmender Verlust von qualitativ hochwertigen Böden stellen eine Bedrohung für die Intaktheit der Ökosysteme und die Sicherheit unserer Ernährung dar. Versiegelungen und Bo-dendegradation führen zu einer Verknappung dieser Ressource und schädlichen Bodenveränderungen, verhindern die Grundwasserneubildung und wirken sich negativ auf die Artenvielfalt in Böden aus. Auch der Klimawandel beeinflusst durch steigende Temperaturen und veränderte Niederschlagsmengen die Qualität der Böden. Bodenschutz ist daher ein wichtiges Umweltziel für Deutschland. Allerdings ist Bodenschutz im nationalen Recht nicht stark verankert. Das bisherige Bodenschutzrecht ist in Bezug auf den vorsorgenden Bodenschutz nahezu wirkungslos: Es fehlen klare Zielsetzungen und es fehlen Indikatoren für die Bodengesundheit, um solche Ziele zu überprüfen. Es gibt keine umfassenden Datengrundlagen wie ein verlässliches Monitoring, eine Trend-Berichterstattung oder Datenlieferung an die Europäische Bodenbeobachtungsstelle (EUSO) und auch der Vollzug bestehender Regelungen ist nicht ausreichend. Neben dem rechtlichen Rahmen bietet auch die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union (EU) Möglichkeiten, Maßnahmen für den Bodenschutz umzusetzen. Sie kann daher ein Instrument sein, um Bodenschutz in Deutschland zu stärken. In diesem Vorhaben soll daher näher untersucht werden, wie stark der Bodenschutz in der GAP ab 2023 in Deutschland bereits verankert ist und welche Möglichkeiten es für einen verbesserten Bodenschutz in der GAP gibt. Ziel des Sachverständigengutachtens ist es für Deutschland (1.) darzustellen und zu bewerten, durch welche Maßnahmen und wie stark der Bodenschutz in der aktuellen GAP verankert ist, (2.) zu schätzen, welcher Anteil der GAP-Mittel zum Bodenschutz beiträgt und wie effizient die Mittel für den Bodenschutz eingesetzt werden und (3.) Vorschläge zu unterbreiten, wie der Bodenschutz in der GAP gestärkt werden könnte. Grundlage für diese Arbeiten ist der Strategieplan von Deutschland für die GAP nach 2023 sowie die europäischen und nationalen gesetzlichen Regelwerke zur GAP. Dabei sollen insbesondere die Elemente der „Grünen Architektur“ - Konditionalität, Ökoregelungen der ersten Säule und Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) der zweiten Säule - hinsichtlich ihres Beitrages für den Bodenschutz analysiert und bewertet werden. Berücksichtigt werden sollen dabei Maßnahmen, die die Funktionen des Bodens sichern oder wiederherstellen. Dies kann z.B. die Vermeidung von Erosion und Bodenverdichtung, die Förderung von Bodenbiodiversität, die Sicherung und Verbesserung des Humusgehaltes oder des Bodenkohlenstoffgehaltes betreffen. Die Ergebnisse dienen dem Umweltbundesamt (UBA) und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) als Unterstützung bei der Bewertung der GAP und werden vom UBA in politische Prozesse eingespeist (z.B. zur Überarbeitung des Bundesbodenschutzgesetz, der von der EU-Kommission vor-geschlagen Soil Monitoring and Resilience-Richtlinie oder der GAP). Die näheren fachlichen Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Erfüllungsort

Ort
nicht angegeben
Kreis
Dessau-Roßlau (Sitz des Auftraggebers, kein Ort in der Bekanntmachung)
Bundesland
Sachsen-Anhalt

Verlauf

  1. 17.08.2023 Ausschreibung veröffentlicht
Quellen Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de ↗ Vergabeunterlagen auf evergabe-online.de ↗ Daten: Bekanntmachungsservice, Lizenz CC0. Namen und persönliche Kontaktdaten von Ansprechpersonen entfernen wir automatisch. Ist uns etwas entgangen? Fehler melden

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