BfEE 2023 / 04 Qualifikationsprüfung Energieberatung
Auftraggeber: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) · Eschborn
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat den Auftrag für Ingenieur- und Planungsleistungen im Main-Taunus-Kreis am 14.06.2023 vergeben. Wer den Zuschlag bekommen hat, steht nicht in der Bekanntmachung.
Gewinner nicht veröffentlicht
- Summe
- nicht veröffentlicht
- Angebote
- nicht veröffentlicht
- Zuschlag
- 14.06.2023
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 19.06.2023.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Ingenieur- und Planungsleistungen: BfEE 2023 / 04 Qualifikationsprüfung Energieberatung
- Wo
- Main-Taunus-Kreis, Hessen
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit
- 36 Monate
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 19.06.2023, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungUm den sehr unterschiedlichen und komplexen Anforderungen an eine Energieberatung gerecht zu werden, benötigen die Energieberaterinnen und Energieberater eine fachlich hohe Qualifikation. Mit der Qualifikationsprüfung Energieberatung werden die notwendigen Kompetenzen zur Durchführung einer Energieberatung für Wohn- und Nichtwohngebäude vermittelt. Die Qualifikationsprüfung Energieberatung kann sowohl für den Bereich Wohngebäude als auch darauf aufbauend für den Bereich der Nichtwohngebäude absolviert werden. Voraussetzung ist das Absolvieren einer vorherigen Weiterbildung. Im Wohngebäudebereich umfasst diese 200 Unterrichtseinheiten (UE) und im Nichtwohngebäudebereich (zusätzliche) 80 UE. Inhaltlich besteht die Weiterbildung jeweils aus drei Bereichen: Bautechnik, Anlagentechnik sowie Rechtliches, Bilanzierung, Beratung. Nach Abschluss der Weiterbildung können die Prüflinge die …
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Um den sehr unterschiedlichen und komplexen Anforderungen an eine Energieberatung gerecht zu werden, benötigen die Energieberaterinnen und Energieberater eine fachlich hohe Qualifikation. Mit der Qualifikationsprüfung Energieberatung werden die notwendigen Kompetenzen zur Durchführung einer Energieberatung für Wohn- und Nichtwohngebäude vermittelt. Die Qualifikationsprüfung Energieberatung kann sowohl für den Bereich Wohngebäude als auch darauf aufbauend für den Bereich der Nichtwohngebäude absolviert werden. Voraussetzung ist das Absolvieren einer vorherigen Weiterbildung. Im Wohngebäudebereich umfasst diese 200 Unterrichtseinheiten (UE) und im Nichtwohngebäudebereich (zusätzliche) 80 UE. Inhaltlich besteht die Weiterbildung jeweils aus drei Bereichen: Bautechnik, Anlagentechnik sowie Rechtliches, Bilanzierung, Beratung. Nach Abschluss der Weiterbildung können die Prüflinge die Qualifikationsprüfung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA, im Folgenden Auftraggeber (AG)) absolvieren. Die Qualifikationsprüfung besteht aus drei Prüfabschnitten - einer schriftlichen Prüfung, der Erstellung eines Beratungsberichts sowie einer mündlichen Prüfung. Alle drei Abschnitte müssen bestanden werden, danach gilt die Qualifikationsprüfung als erfolgreich absolviert. Zukünftig wird die Qualifikationsprüfung dreimal im Jahr zentral durch das BAFA angeboten werden. Externe Weiterbildungsträger sollen dabei die Kursteilnehmer in den notwendigen Fachinhalten auf die zentralen Prüfungen vorbereiten. Einzuordnen ist die Qualifikationsprüfung auf dem Niveau eines Abschlusses als Meister / Techniker oder im Rahmen eines Studiums mit Bachelor-Abschluss (Niveau 6 des deutschen Qualifikationsrahmens). Dies beschreibt Kompetenzen zur Planung, Bearbeitung und Auswertung von umfassenden fachlichen Aufgaben- und Problemstellungen sowie zur eigenverant- wortlichen Steuerung von Prozessen in Teilbereichen eines wissenschaftlichen Faches oder in einem beruflichen Tätigkeitsfeld, wobei die Anforderungsstruktur durch Komplexität und häufige Veränderungen gekennzeichnet ist. Die aktuellen und zukünftigen Prüfungsbestandteile sollen diesem hohen Anforderungsniveau gerecht werden. Ziel dieses Auftrags ist es, den bestehenden Fragenpool hinsichtlich der Aktualität zu analysieren, mögliche Unstimmigkeiten zu identifizieren, zu optimieren und neue Fragen zu generieren. Die Übungsfragen (aktuell 830 Stück im Bestand) und die reinen Prüfungsfragen (aktuell 170 Stück im Bestand) sowie die neu zu erstellenden Klausuren soll dabei die Änderungen und die Weiterentwicklung von bspw. gesetzlichen Regelungen, Normen, Förderprogrammen und Richtlinien sowie technischen Produkten und Lösungen berücksichtigen. Mit der anstehenden Neukonzeption des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zur Erreichung eines klimaneutralen Gebäudebestandes wird bspw. eine weitere umfassende Änderung und Anpassung der bestehenden Übungs- und Prüfungsfragen erforderlich sein. Im Rahmen dieses Leistungsabrufs sollen diese Entwicklungen berücksichtigt werden. Im Rahmen des Auftrags sollen zudem Klausuren auf Basis von zum Teil neu zu erstellender Prüfungsfragen ausgearbeitet werden und durch eine Formelsammlung ergänzt werden. Zusätzlich sind in einem weiteren Arbeitspaket Musterberatungsobjekte durch den AN auszuarbeiten. Zudem ist durch den AN im Rahmen von AP2 und AP3 eine fortlaufende Aktualisierung von Übungsfragen, Klausuren und Musterberatungsobjekten sicherzustellen. Dies beinhaltet es auch, überholte Fragen durch neue zu ersetzen. Des Weiteren soll der Auftragnehmer (im Folgenden AN) die Bereitstellung der Übungsfragen an die Weiterbildungsträger über ein geeignetes Bereitstellungsformat sicherstellen.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Main-Taunus-Kreis
- Bundesland
- Hessen
- NUTS
- DE71A
Verlauf
- 30.04.2023 Ausschreibung veröffentlicht
- 19.06.2023 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Der Auftraggeber hat den Gewinner nicht veröffentlicht.
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