Beweissicherung (Zustandsfeststellung und Immissionen)
Auftraggeber: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche · Hannover
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale… hat einen Auftrag für Ingenieur- und Planungsleistungen in der Region Hannover ausgeschrieben. Teilnahmeanträge waren bis 15.02.2022 möglich. Bisher kein Ergebnis gefunden.
Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Auskunft gibt die Vergabestelle.
Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Ingenieur- und Planungsleistungen: Beweissicherung (Zustandsfeststellung und Immissionen)
- Wo
- Region Hannover, Niedersachsen
- Bis wann
- Teilnahmeantrag bis 15.02.2022, 10:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab.
- Laufzeit
- 90 Monate
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 19.01.2022, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDie Bundesstraßen B 3, B 6 und B 65 verlaufen im Süden Hannovers gemeinsam als "Südschnellweg" (SSW) vom Landwehrkreisel im Westen bis zum Seelhorster Kreuz im Osten. Der SSW hat für den Großraum Hannover eine wesentliche verkehrliche Bedeutung und ist Bestandteil des überregionalen Bundesfernstraßennetzes. Bei dem ca. 3,8 km langen Streckenabschnitt (Landwehrkreisel bis Unterführung der DB-Bahntrasse) handelt es sich um eine 4-streifige Bundesstraße mit Mindestfahrstreifenbreiten und ohne Standstreifen. Insgesamt wird der Straßenquerschnitt den heutigen verkehrlichen Anforderungen nicht mehr gerecht. Der SSW führt im westlichen Planungsbereich durch sensible Bereiche wie die als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesene Auenlandschaft der Leine und bedeutende Erholungsgebiete. Der SSW quert ein rechtlich festgesetztes Überflutungsgebiet der Leine (HQ-100-Gebiet). Im östlichen …
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Die Bundesstraßen B 3, B 6 und B 65 verlaufen im Süden Hannovers gemeinsam als "Südschnellweg" (SSW) vom Landwehrkreisel im Westen bis zum Seelhorster Kreuz im Osten. Der SSW hat für den Großraum Hannover eine wesentliche verkehrliche Bedeutung und ist Bestandteil des überregionalen Bundesfernstraßennetzes. Bei dem ca. 3,8 km langen Streckenabschnitt (Landwehrkreisel bis Unterführung der DB-Bahntrasse) handelt es sich um eine 4-streifige Bundesstraße mit Mindestfahrstreifenbreiten und ohne Standstreifen. Insgesamt wird der Straßenquerschnitt den heutigen verkehrlichen Anforderungen nicht mehr gerecht. Der SSW führt im westlichen Planungsbereich durch sensible Bereiche wie die als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesene Auenlandschaft der Leine und bedeutende Erholungsgebiete. Der SSW quert ein rechtlich festgesetztes Überflutungsgebiet der Leine (HQ-100-Gebiet). Im östlichen Planungsabschnitt verläuft der SSW durch hoch verdichtete Wohn- und Gewerbegebiete. Hieraus erwächst im Projekt die Aufgabe, sämtliches Vorgehen im Kontext der Belange der Vielzahl Betroffener und Beteiligter mit Öffentlichkeitsarbeit zu begleiten. Im östlichen Planungsbereich (westl. der Schützenallee bis Unterführung der DB-Bahntrasse) wird anstelle der bestehenden Hochstraße über der Willmerstraße ein Tunnel mit den Portallagen westlich der Schützenallee und östlich der Hildesheimer Straße errichtet. Die Tunnelbaustelle befindet innerhalb eines dicht besiedelten Bereiches. Nördlich des Südschnellweges befinden sich westlich der Hildesheimer Straße überwiegend eingeschossige Gewerbebauten. Südwestlich der Hildesheimer Straße schließt sich die genannte Denkmalgeschützte und mehrgeschossige Wohnbebauung der Hildesheimer Straße an. Östlich der Hildesheimer Straße befinden sich u. a. ein Schulgebäude und überwiegend Einfamilienhäuser. Aufgrund der Bautätigkeiten, insbesondere der Herstellung von Tunnelsegmenten in offener Bauweise, im innerstädtischen Bereich sowie der denkmalgeschützten Wohnbebauung entlang der Willmerstraße sind die bauzeitlichen Emissionen zu überwachen und hinsichtlich potentieller und tatsächlicher (baulicher) Auswirkungen zu begutachten. Hierbei ist vom zunächst aufzunehmenden Ist-Zustand der Gebäude ein bauzeitliches Monitoring vorzunehmen, welches zum einen die auf die anliegenden Objekte wirkenden Schallimmissionen, als auch die durch die Bautätigkeit resultierenden Erschütterungen und etwaige Folgewirkungen bzw. eintretende bauliche Schäden begutachtet.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Region Hannover
- Bundesland
- Niedersachsen
- NUTS
- DE929
Verlauf
- 19.01.2022 Ausschreibung veröffentlicht
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