Beurteilung von Interessensbekundungen im Rahmen von ESF Plus Programmen in der ESF Plus Förderperiode 2021-2027
Auftraggeber: Bundesministerium für Arbeit und Soziales · Bonn
Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Auftrag für Dienstleistungen in Bonn am 17.12.2021 vergeben, Zuschlag an Stiftung SPI Sozialpädagogisches Institut Berlin Walter May. Eingegangen: 1 Angebot.
Stiftung SPI Sozialpädagogisches Institut Berlin Walter May Berlin
- Summe
- nicht plausibel
- Angebote
- 1 Nur 1 Angebot
- Zuschlag
- 17.12.2021
Quelle: Bekanntmachung auf TED (© Europäische Union), veröffentlicht am 22.12.2021.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Beurteilung von Interessensbekundungen im Rahmen von ESF Plus Programmen in der ESF Plus Förderperiode 2021-2027
- Wo
- Bonn, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten
- Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab.
- Laufzeit
- 30.12.2021 bis 31.12.2025
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 22.12.2021, ohne KI. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDas Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beabsichtigt, einen externen Dienstleister mit der Beurteilung von Interessensbekundungen für fünf Förderprogramme im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) in der Förderperiode 2021-2027 zu beauftragen. Die Verordnung (EU) 2021/1057 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF +) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1296/2013 ist am 1. Juli 2021 in Kraft getreten. Weitere Informationen zum ESF Plus in Deutschland finden Sie unter https://www.esf.de/portal/DE/ESF-2021-2027/foerderperiode-2021-2027.html. Die Förderprogramme beschäftigen sich unter anderem mit der Förderung von Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration von Personen mit besonderen Schwierigkeiten beim Zugang zu Arbeit und Ausbildung, zur Verbesserung der Lebenssituation sowie der …
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Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beabsichtigt, einen externen Dienstleister mit der Beurteilung von Interessensbekundungen für fünf Förderprogramme im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) in der Förderperiode 2021-2027 zu beauftragen. Die Verordnung (EU) 2021/1057 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Juni 2021 zur Einrichtung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF +) und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1296/2013 ist am 1. Juli 2021 in Kraft getreten. Weitere Informationen zum ESF Plus in Deutschland finden Sie unter https://www.esf.de/portal/DE/ESF-2021-2027/foerderperiode-2021-2027.html. Die Förderprogramme beschäftigen sich unter anderem mit der Förderung von Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration von Personen mit besonderen Schwierigkeiten beim Zugang zu Arbeit und Ausbildung, zur Verbesserung der Lebenssituation sowie der gesellschaftlichen Teilhabe verschiedener Zielgruppen und der Förderung transnationaler Mobilitätsmaßnahmen. Zielgruppen sind u. a. Familien die von sozialer Ausgrenzung und Armut bedroht sind, wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Personen, neuzugewanderte EU-Bürger/innen, Geflüchtete und benachteiligte Jugendliche. Die Veröffentlichung von drei Förderprogramme erfolgt zeitnah nach Annahme des ESF Plus Programms durch die Europäische Kommission, mit der Ende 2021/ Anfang 2022 gerechnet wird. Zwei weitere Programme sollen im Oktober 2022 veröffentlich werden. Für alle Programme sind mehrere Förderrunden vorgesehen. In einem zweistufigen Verfahren wird es in der ersten Stufe für interessierte Träger die Möglichkeit geben, nach den Förderaufrufen Interessensbekundungen einzureichen. In der zweiten werden die ausgewählten Teilnehmenden des Interessensbekundungsverfahren aufgefordert einen förmlichen Antrag zu stellen. Die abschließende zuwendungsrechtliche Antragsprüfung erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS). Da davon auszugehen ist, dass bei einigen Programmen mehr Interessensbekundungen eingereicht werden, als Fördermittel verfügbar sind (Überhang), ist die Beurteilung der Förderwürdigkeit der Interessensbekundungen sowie die Qualität der Auswahl von großer Bedeutung. Die Bewertung und Auswahl der Interessensbekundungen durch das BMAS soll daher unter Einbeziehung eines externen unabhängigen Dienstleisters erfolgen. Der zu vergebende Auftrag umfasst die Erst- und Zweitbegutachtung der beim BMAS eingegangenen Interessensbekundungen im „Vier-Augen-Prinzip“ auf der Grundlage eines vom BMAS vorgegebenen transparenten Beurteilungssystems (Punktesystem) einschließlich einer formalen Eingangsprüfung inkl. der Ausarbeitung schriftlicher Begründungen für die Punktevergabe zu jedem Auswahlkriterium und insbesondere zu den Interessensbekundungen, die als nicht förderwürdig oder als weniger förderwürdig eingestuft werden. Bei erheblichen Abweichungen zwischen Erst- und Zweitgutachten sind ggfs. Drittgutachten zu erstellen. Ein Leitfaden für die Beurteilung von Interessensbekundungen für die jeweiligen Programme wird dem Auftragnehmer vom BMAS zur Verfügung gestellt. Vorgesehen sind ebenfalls Workshops zur Einführung der Gutachter/innen in das Verfahren, die Programmthematik und jeweiligen Auswahlkriterien, sowie Abstimmungs- und Qualitätssicherungsprozesse. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Bonn
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- NUTS
- DEA22
Verlauf
- 30.07.2021 Ausschreibung veröffentlicht
- 22.12.2021 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat Stiftung SPI Sozialpädagogisches Institut Berlin Walter May erhalten.
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