Betreuung der Wolfshotline, Begutachtung von Nutztierschäden mit vermutetem Wolfshintergrund und Bergung tot aufgefundener Wölfe im Land Brandenburg
Auftraggeber: Landesamt für Umwelt (LfU) · Potsdam
Landesamt für Umwelt (LfU) hat den Auftrag für Umweltdienste in Potsdam am 29.12.2021 vergeben, Zuschlag an Einzelunternehmen aus Dahme/Mark. Zuschlagssumme nach den Angaben der Bekanntmachung: 110.340 €. Eingegangen: 3–4 Angebote je Los.
Einzelunternehmen aus Dahme/Mark
- Summe
- 110.340 €
- Angebote
- 3–4 je Los
- Zuschlag
- 29.12.2021
Quelle: Bekanntmachung auf TED (© Europäische Union), veröffentlicht am 03.01.2022.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Umweltdienste: Betreuung der Wolfshotline, Begutachtung von Nutztierschäden mit vermutetem Wolfshintergrund und Bergung tot aufgefundener Wölfe im Land Brandenburg
- Wo
- Potsdam, Brandenburg
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit
- 12 Monate
- Lose
- 5 Lose, einzeln anzubieten laut Bekanntmachung
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 03.01.2022, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDer Wolf ist gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie eine Art von gemeinschaftlichem Interesse. Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet den Erhaltungszustand des Wolfes zu überwachen und den günstigen Erhaltungszustand der Art zu gewährleisten bzw. herbeizuführen. Zur Überwachung des Erhaltungszustands der Population wird im Land Brandenburg ein umfassendes Monitoring durchgeführt. Um Konflikte, die mit der Wiederausbreitung des Wolfes verbunden sind, zu reduzieren, hat das Land Brandenburg ein Wolfsmanagement entwickelt, das zur Grundlage hat, den Wolfsbestand zu überwachen, Herdenschutzmaßnahmen für Weidetiere zu fördern und durch Wölfe verursachte Schäden an Nutztierbeständen auszugleichen. Diese Grundlagen werden flankiert durch die BbgWolfV, in der weitergehende Managementmaßnahmen geregelt sind. Um Konflikte, die mit der Anwesenheit der Tierart Wolf zusammenhängen, frühzeitig zu …
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Der Wolf ist gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie eine Art von gemeinschaftlichem Interesse. Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet den Erhaltungszustand des Wolfes zu überwachen und den günstigen Erhaltungszustand der Art zu gewährleisten bzw. herbeizuführen. Zur Überwachung des Erhaltungszustands der Population wird im Land Brandenburg ein umfassendes Monitoring durchgeführt. Um Konflikte, die mit der Wiederausbreitung des Wolfes verbunden sind, zu reduzieren, hat das Land Brandenburg ein Wolfsmanagement entwickelt, das zur Grundlage hat, den Wolfsbestand zu überwachen, Herdenschutzmaßnahmen für Weidetiere zu fördern und durch Wölfe verursachte Schäden an Nutztierbeständen auszugleichen. Diese Grundlagen werden flankiert durch die BbgWolfV, in der weitergehende Managementmaßnahmen geregelt sind. Um Konflikte, die mit der Anwesenheit der Tierart Wolf zusammenhängen, frühzeitig zu erkennen und untersuchen zu können, gibt es im Land Brandenburg eine telefonische Hotline, über die Meldungen von Nutztierschäden, tot aufgefundenen, verletzten, hilflosen oder auffälligen Wölfen gemeldet werden können. Diese muss täglich besetzt sein. Zur Betreuung der Wolfshotline gehören: - Entgegennahme von Meldungen aus der Bevölkerung - Kurzfristige Kontaktaufnahme mit Betroffenen - Erste Einschätzung des Geschehens - Erstellung eines Vorabfrageprotokolls - Übergabe an zuständigen Auftragnehmer Im Land Brandenburg werden vom Wolf verursachte Schäden an Nutztieren, die nach den aktuell im Land Brandenburg geltenden Herdenschutzstandards geschützt waren, finanziell ausgeglichen. Zur Ermittlung der Ursache eines Nutztierschadens ist es erforderlich, das Rissgeschehen und die Herdenschutzmaßnahmen innerhalb eines Tages zu untersuchen und den Wolf als möglichen oder sicheren Verursacher zu ermitteln oder auszuschließen. Das angefertigte Gutachten ist außerdem Grundlage für Maßnahmen gem. § 4 BbgWolfV. Zur Feststellung der Ursache eines Nutztierschadens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit gehören: - Kurzfristige Kontaktaufnahme mit Betroffenen - Begutachtung des Vorfalls vor Ort nach wissenschaftlichen Standards - Überprüfung der Herdenschutzmaßnahmen - Standardisierte Dokumentation in Schrift und Bild Um ein umfassendes Monitoring zu gewährleisten, das auch zur Aufgabe hat, Gefährdungsursachen festzustellen und den Gesundheitszustand der Population zu überwachen, werden in Brandenburg tot aufgefundene Wölfe geborgen und wissenschaftlich untersucht. Hierzu gehören: - Kurzfristige Kontaktaufnahme mit dem Melder - Bergung des Kadavers und Transport zum IZW - Standardisierte Dokumentation in Schrift und Bild
5 Lose
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Potsdam
- Bundesland
- Brandenburg
- NUTS
- DE404
Verlauf
- 05.11.2021 Ausschreibung veröffentlicht
- 03.01.2022 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat Einzelunternehmen aus Dahme/Mark erhalten, Summe 110.340 €.
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