Betreibung einer Gemeinschaftsunterkunft zur Unterbringung un Betreuung von Asylbewerbern und Flüchtlingen in Angermünde / Gemeinschaftsunterkunft Angermünde
Auftraggeber: Landkreis Uckermark, Rechtsamt · Prenzlau
Landkreis Uckermark, Rechtsamt hat den Auftrag für Gesundheits- und Sozialdienste in Angermünde am 01.12.2021 vergeben, Zuschlag an Angermünder Bildungswerk e.V. Zuschlagssumme nach den Angaben der Bekanntmachung: 1.831.042,08 €. Eingegangen: 1 Angebot.
Angermünder Bildungswerk e.V. Angermünde
- Summe
- 1.831.042,08 €
- Angebote
- 1 Nur 1 Angebot
- Zuschlag
- 01.12.2021
Quelle: Bekanntmachung auf TED (© Europäische Union), veröffentlicht am 13.12.2021.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Gesundheits- und Sozialdienste: Betreibung einer Gemeinschaftsunterkunft zur Unterbringung un Betreuung von Asylbewerbern und Flüchtlingen in Angermünde / Gemeinschaftsunterkunft Angermünde
- Wo
- Angermünde, Landkreis Uckermark, Brandenburg
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit
- 01.01.2021 bis 31.12.2022
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 13.12.2021, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDer Landkreis Uckermark ist gemäß den §§ 1 ff. des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg (Landesaufnahmegesetz - LAufnG) sowie für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) zuständig. Als zuständige Sozialbehörde hat er die ihm zugewiesenen Personen eine Unterkunft als Sachleistung zur Verfügung zu stellen. Hierfür stellt der Auftragnehmer dem Landkreis Uckermark einen Wohnverbund zur Verfügung. Gemeinschaftsunterkünfte dienen der Aufnahme und vorübergehenden Unterbringung von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Landkreis Uckermark. Auch der dauerhafte Verbleib in einen Wohnverbund muss möglich sein. Die Gemeinschaftsunterkünfte bieten die Möglichkeit der Inanspruchnahme regelmäßiger sozialer Betreuung. Der Aufenthalt in …
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Der Landkreis Uckermark ist gemäß den §§ 1 ff. des Gesetzes über die Aufnahme von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Land Brandenburg (Landesaufnahmegesetz - LAufnG) sowie für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) zuständig. Als zuständige Sozialbehörde hat er die ihm zugewiesenen Personen eine Unterkunft als Sachleistung zur Verfügung zu stellen. Hierfür stellt der Auftragnehmer dem Landkreis Uckermark einen Wohnverbund zur Verfügung. Gemeinschaftsunterkünfte dienen der Aufnahme und vorübergehenden Unterbringung von Flüchtlingen, spätausgesiedelten und weiteren aus dem Ausland zugewanderten Personen im Landkreis Uckermark. Auch der dauerhafte Verbleib in einen Wohnverbund muss möglich sein. Die Gemeinschaftsunterkünfte bieten die Möglichkeit der Inanspruchnahme regelmäßiger sozialer Betreuung. Der Aufenthalt in den Gemeinschaftsunterkünften dient der Erstorientierung sowie persönlichen Stabilisierung und unterstützt die Eingliederung am neuen Wohnort. Die Gemeinschaftsunterkunft ist gleichzeitig Clearingeinrichtung zur Vorberei-tung der Asylbewerber auf eine dezentrale Unterbringungsform. Zudem können erste Integrationsschritte im Rahmen der sozialen Betreuung initiiert, begleitet und ergebnisorientiert nachgehalten werden. Daneben bietet der Wohnverbund eine zentralisierte Anlaufstelle für Ehrenamts- bzw. Willkommensinitiativen im Rahmen ihrer gemeinwohlorientierten und integrationsspezifischen Bestrebungen. Bei der Betreibung von Gemeinschaftsunterkünften sind Sicherheitsaspekte ebenso zu berücksichtigen wie religiöse, ethnische und kulturelle Prägung der betroffenen Ausländer bzw. Asylsuchenden. Die Unterbringung soll so erfolgen, dass Konflikte möglichst vermieden werden. Ferner sollen die Asylsuchenden ihre religiöse, ethnische und kulturelle Identität wahren können.
Erfüllungsort
- Ort
- 16278 Angermünde
- Kreis
- Landkreis Uckermark
- Bundesland
- Brandenburg
- NUTS
- DE40I
Verlauf
- 30.08.2021 Ausschreibung veröffentlicht
- 13.12.2021 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat Angermünder Bildungswerk e.V. erhalten, Summe 1.831.042,08 €.
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