Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft An den Seefichten 20 in Frankfurt (Oder) für Asylbewerber und geduldete Ausländer und wohnungslose Menschen sowie als Erstaufnahmeeinrichtung für Spätaussiedler und ausländische Flüchtlinge in der Stadt Frankfurt (Oder) einschließlich Beratung und Betreuung.
Auftraggeber: Stadt Frankfurt (Oder), Dezernat II, Abt. Vergabe und Haushalt – Vergabestelle · Frankfurt (Oder)
Stadt Frankfurt (Oder), Dezernat II, Abt. Vergabe und Haushalt… hat den Auftrag für Gesundheits- und Sozialdienste am 18.09.2017 vergeben, Zuschlag an IB Berlin-Brandenburg gGmbH, Betrieb Brandenburg Südost. Eingegangen: 3 Angebote.
IB Berlin-Brandenburg gGmbH, Betrieb Brandenburg Südost Frankfurt (Oder)
- Summe
- nicht veröffentlicht
- Angebote
- 3
- Zuschlag
- 18.09.2017
Quelle: Bekanntmachung auf TED (© Europäische Union), veröffentlicht am 11.10.2017.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Gesundheits- und Sozialdienste: Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft An den Seefichten 20 in Frankfurt (Oder) für Asylbewerber und geduldete Ausländer und wohnungslose Menschen sowie als Erstaufnahmeeinrichtung für Spätaussiedler und ausländische Flüchtlinge in der Stadt Frankfurt (Oder) einschließlich Beratung und Betreuung.
- Wo
- Brandenburg
- Wer kann anbieten
- Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 11.10.2017, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungAusgangslage: Der Standort der Gemeinschaftsunterkunft befindet sich in 15234 Frankfurt (Oder), An den Seefichten 20 und verfügt auf einem separaten Gelände über drei baugleiche Gebäude mit drei Vollgeschossen. Eigentümer der Liegenschaft ist die Stadt Frankfurt (Oder). Die Nutzung der Liegenschaft durch einen Betreiber wird im Rahmen eines Mietvertrages gesondert geregelt. Die Ausstattung der Gemeinschaftsunterkunft entspricht den Anforderungen der Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften nach der Erstattungsverordnung zum Landesaufnahmegesetz (LAufnG) im Land Brandenburg in der gegenwärtig gültigen Fassung. Die Mindestanforderungen an die Einrichtung für obdachlose Menschen orientieren sich an den Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. Kapazitäten und derzeitige Auslastung Für die Unterbringung der ausländischen Flüchtlinge stehen …
Ganze Beschreibung lesen
Ausgangslage: Der Standort der Gemeinschaftsunterkunft befindet sich in 15234 Frankfurt (Oder), An den Seefichten 20 und verfügt auf einem separaten Gelände über drei baugleiche Gebäude mit drei Vollgeschossen. Eigentümer der Liegenschaft ist die Stadt Frankfurt (Oder). Die Nutzung der Liegenschaft durch einen Betreiber wird im Rahmen eines Mietvertrages gesondert geregelt. Die Ausstattung der Gemeinschaftsunterkunft entspricht den Anforderungen der Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften nach der Erstattungsverordnung zum Landesaufnahmegesetz (LAufnG) im Land Brandenburg in der gegenwärtig gültigen Fassung. Die Mindestanforderungen an die Einrichtung für obdachlose Menschen orientieren sich an den Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. Kapazitäten und derzeitige Auslastung Für die Unterbringung der ausländischen Flüchtlinge stehen 186 Plätze und für die Unterbringung von wohnungslosen Menschen 37 Plätze zur Verfügung. Die Plätze für die Unterbringung von wohnungslosen Menschen unterteilt sich in vier Plätze Nachtasyl und 33 Plätze Clearing, Übergangswohnen und Beheimatung. Anlassbezogen, insbesondere zum Zwecke des Kälteschutzes ist die Kapazität des Nachtasyls auf acht Plätze zu erhöhen. Aufgaben Sicherstellung der Unterbringung und Betreuung der Personenkreise: Gemäß §§ 1, 13 Gesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz – OBG) sind Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Aufgrund dieser Rechtsgrundlage erfolgt durch die Fachberatungsstelle für Hilfen in Wohnungsnotfällen des Amtes für Jugend und Soziales die Einweisung in die Obdachlosenunterkunft. Die Unterbringung wohnungsloser Menschen im Rahmen der Gefahrenabwehr erfolgt als pflichtige Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis. Gemäß § 1 Absatz 1 des LAufnG sind die Aufnahme und die vorläufige Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) hoheitliche Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden. Die Aufnahmeverpflichtung erstreckt sich auf alle Personenkreise gemäß § 2 LAufnG. Solange eine Versorgung außerhalb der Gemeinschaftsunterkunft, i. d. R. mit Wohnraum nicht möglich ist, sind die Personen gemäß § 2 LAufnG in Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung vorübergehend aufzunehmen (§ 4 Absatz 1 LAufnG). Die Stadt Frankfurt (Oder) ist verpflichtet, die hierfür erforderlichen Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung (Übergangswohnheime und Übergangswohnungen) zu errichten und zu unterhalten und die Betreuung des in § 2 LAufnG näher genannten Personenkreises zu gewährleisten (§ 4 Absatz 2 LAufnG). Gemäß § 1 Absatz 3 LAufnG wirken die Landkreise, kreisfreien Städte sowie die Ämter und amtsfreien Gemeinden für den Personenkreis des § 2 Nr. 1 und 2 LAufnG im Benehmen mit den anderen Trägern von Eingliederungsmaßnahmen und – hilfen zugleich im Rahmen ihrer Selbstverwaltungsaufgaben auf eine zügige Versorgung mit Wohnraum und sonstige Eingliederung hin. Gemäß § 4 Absatz 3 LAufnG können die Landkreise und kreisfreien Städte mit der Betreibung von Übergangswohnheimen und der Betreuung und sozialen Beratung der Personen nach § 2 LAufnG auch Dritte beauftragen. Um einen nahtlosen Übergang der Betreibung sowie die Aufgabenerfüllung zu gewährleisten, werden nachfolgende Aufgaben für den Zeitraum 1. Oktober 2017 bis 30. September 2020 zur Vergabe ausgeschrieben:
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Bundesland
- Brandenburg
- NUTS
- DE411
Verlauf
- 17.05.2017 Ausschreibung veröffentlicht
- 11.10.2017 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat IB Berlin-Brandenburg gGmbH, Betrieb Brandenburg Südost erhalten.
Ähnliche offene Ausschreibungen
Weitere Zuschläge: Gesundheits- und Sozialdienste in Brandenburg
- Mobility ServicesFlughafen Berlin Brandenburg GmbH · Zuschlag 01.06.2026 an AAS Aviation & Airport Services GmbH · 2 Angebote je Los
- Vorläufige Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten in der Gemeinschaftsunterkunft Groß Glienicker Heide 9-11, 14476 Potsdam (Los 1) und im Wohnungsverbund Gluckstr. 64/66, 14480 Potsdam (Los 2)Landeshauptstadt Potsdam · Zuschlag 24.02.2026 an Living Quarter GmbH und Internationaler Bund (IB) IB Berlin-Brandenburg gGmbH · 7–10 Angebote je Los
- Sicherheitstechnische und Betriebsärztliche BetreuungLandkreis Elbe-Elster · Zuschlag 19.01.2026 an Einzelunternehmen aus Cottbus · 4 Angebote
- Telemedizinisches Versorgungsprogramm für Versicherte der AOK Nordost mit HerzinsuffizienzAOK Nordost - Die Gesundheitskasse KdöR · Zuschlag 05.12.2025 an Thieme TeleCare GmbH · 8 Angebote
- Arbeitsmedizinische Betreuung der Beschäftigten der Stadt EberswaldeStadt Eberswalde · Zuschlag 02.12.2025 an Einzelunternehmen aus Cottbus · 8 Angebote
- Vorläufige Unterbringung und Betreuung von Geflüchteten in der Gemeinschaftsunterkunft Dortustraße 45 A, 14467 Potsdam (LOS 1) und im Wohnungsverbund Grotrianstraße 13, 14480 Potsdam (LOS 2)Landeshauptstadt Potsdam · Zuschlag 14.11.2025 an Internationaler Bund (IB) IB Berlin-Brandenburg gGmbH · 8 Angebote je Los