Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft An den Seefichten 20 für Asylbe-werber, geduldete Ausländer und wohnungslose Menschen, sowie als Erstaufnahmeeinrichtung für Spätaussiedler und ausländische Flüc
Auftraggeber: Stadt Frankfurt (Oder), Bereich des Oberbürgermeisters, Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle · Frankfurt (Oder)
Stadt Frankfurt (Oder), Bereich des Oberbürgermeisters, Rechtsamt… hat den Auftrag für Gesundheits- und Sozialdienste in Frankfurt (Oder) am 30.09.2020 vergeben, Zuschlag an IB Berlin — Brandenburg GmbH, Region Brandenburg Südost. Zuschlagssumme nach den Angaben der Bekanntmachung: 2.068.856,47 €. Eingegangen: 2 Angebote.
IB Berlin — Brandenburg GmbH, Region Brandenburg Südost Frankfurt (Oder)
- Summe
- 2.068.856,47 €
- Angebote
- 2
- Zuschlag
- 30.09.2020
Quelle: Bekanntmachung auf TED (© Europäische Union), veröffentlicht am 24.11.2020.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Gesundheits- und Sozialdienste: Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft An den Seefichten 20 für Asylbe-werber, geduldete Ausländer und wohnungslose Menschen, sowie als Erstaufnahmeeinrichtung für Spätaussiedler und ausländische Flüc
- Wo
- Frankfurt (Oder), Brandenburg
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit
- 01.10.2020 bis 31.05.2025
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 24.11.2020, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungBetreibung der Gemeinschaftsunterkunft An den Seefichten 20 in Frankfurt (Oder) für Asylbewerber, geduldete Ausländer und wohnungslose Menschen sowie als Erstaufnahmeeinrichtung für Spätaussiedler und ausländische Flüchtlinge in der Stadt Frankfurt (Oder), einschließlich Beratung und Betreuung vom 1.10.2020 bis 31.2.2025 Ausgangslage: Der Standort der Gemeinschaftsunterkunft befindet sich in 15234 Frankfurt (Oder), An den Seefichten 20 und verfügt auf einem separaten Gelände über 3 baugleiche Gebäude mit 3 Vollgeschossen. Eigentümer der Liegenschaft ist die Stadt Frankfurt (Oder). Die Nutzung der Liegenschaft durch einen Betreiber wird im Rahmen eines Mietvertrages gesondert geregelt. Die Ausstattung der Gemeinschaftsunterkunft entspricht den Anforderungen der Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften nach der Erstattungsverordnung zum Landesaufnahmegesetz …
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Betreibung der Gemeinschaftsunterkunft An den Seefichten 20 in Frankfurt (Oder) für Asylbewerber, geduldete Ausländer und wohnungslose Menschen sowie als Erstaufnahmeeinrichtung für Spätaussiedler und ausländische Flüchtlinge in der Stadt Frankfurt (Oder), einschließlich Beratung und Betreuung vom 1.10.2020 bis 31.2.2025 Ausgangslage: Der Standort der Gemeinschaftsunterkunft befindet sich in 15234 Frankfurt (Oder), An den Seefichten 20 und verfügt auf einem separaten Gelände über 3 baugleiche Gebäude mit 3 Vollgeschossen. Eigentümer der Liegenschaft ist die Stadt Frankfurt (Oder). Die Nutzung der Liegenschaft durch einen Betreiber wird im Rahmen eines Mietvertrages gesondert geregelt. Die Ausstattung der Gemeinschaftsunterkunft entspricht den Anforderungen der Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften nach der Erstattungsverordnung zum Landesaufnahmegesetz (LAufnG) im Land Brandenburg in der gegenwärtig gültigen Fassung. Die Mindestanforderungen an die Einrichtung für obdachlose Menschen orientieren sich an den Empfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. Kapazitäten und derzeitige Auslastung Für die Unterbringung der ausländischen Flüchtlinge stehen im Normalbetrieb 210 Plätze und im Bedarfsfall einer Erweiterung 260 Plätze zur Verfügung. Für die Unterbringung von wohnungslosen Menschen sind 37 Plätze, zzgl. 8 Plätze im Nachtasyl vorhanden. Die Kapazität zur vorübergehenden Unterbringung im Nachtasyl ist anlassbezogen, insbesondere zum Zwecke des Kälteschutzes, auf 10 Plätze zu erhöhen. Für die Unterbringung der ausländischen Aufgaben Sicherstellung der Unterbringung und Betreuung der Personenkreise. Gemäß §§ 1, 13 Gesetz über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (Ordnungsbehördengesetz - OBG) sind Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Aufgrund dieser Rechtsgrundlage erfolgt durch die Fachberatungsstelle für Hilfen in Wohnungsnotfällen des Amtes für Jugend und Soziales die Einweisung in die Obdachlosenunterkunft. Die Unterbringung wohnungsloser Menschen im Rahmen der Gefahrenabwehr erfolgt als pflichtige Aufgabe im übertragenen Wirkungskreis. Gemäß § 1 Absatz 1 des LAufnG sind die Aufnahme und die vorläufige Unterbringung von Spätaussiedlern und ausländischen Flüchtlingen sowie die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) hoheitliche Aufgaben, die den Landkreisen und kreisfreien Städten als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden. Die Aufnahmeverpflichtung erstreckt sich auf alle Personenkreise gemäß § 2 LAufnG. Solange eine Versorgung außerhalb der Gemeinschaftsunterkunft, i. d. R. mit Wohnraum nicht möglich ist, sind die Personen gemäß § 2 LAufnG in Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung vorübergehend aufzunehmen (§ 4 Absatz 1 LAufnG). Die Stadt Frankfurt (Oder) ist verpflichtet, die hierfür erforderlichen Einrichtungen der vorläufigen Unterbringung (Übergangswohnheime und Übergangswohnungen) zu errichten und zu unterhalten und die Betreuung des in § 2 LAufnG näher genannten Personenkreises zu gewährleisten (§ 4 Absatz 2 LAufnG). Gemäß § 1 Absatz 3 LAufnG wirken die Landkreise, kreisfreien Städte sowie die Ämter und amtsfreien Gemeinden für den Personenkreis des § 2 Nr. 1 und 2 LAufnG im Benehmen mit den anderen Trägern von Eingliederungsmaßnahmen und - hilfen zugleich im Rahmen ihrer Selbstverwaltungsaufgaben auf eine zügige Versorgung mit Wohnraum und sonstige Eingliederung hin. Gemäß § 4 Absatz 3 LAufnG können die Landkreise und kreisfreien Städte mit der Betreibung von Übergangswohnheimen und der Betreuung und sozialen Beratung der Personen nach § 2 LAufnG auch Dritte beauftragen. Um einen nahtlosen Übergang der Betreibung sowie die Aufgabenerfüllung zu gewährleisten, werden nachfolgende Aufgaben für den Zeitraum 1. Oktober 2020 bis 31. Mai 2025 zur Vergabe ausgeschrieben: Bewirtschaftung und Organisation des Betriebes.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Frankfurt (Oder)
- Bundesland
- Brandenburg
- NUTS
- DE403
Verlauf
- 03.07.2020 Ausschreibung veröffentlicht
- 24.11.2020 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat IB Berlin — Brandenburg GmbH, Region Brandenburg Südost erhalten, Summe 2.068.856,47 €.
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