Bestandsführung Non-IT
Auftraggeber: Bundesagentur für Arbeit (BA) · Nürnberg
Bundesagentur für Arbeit (BA) hat einen Auftrag für IT-Dienstleistungen in Nürnberg ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 01.09.2025. Bisher kein Ergebnis gefunden.
Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Bei nationalen Verfahren wird es oft gar nicht oder ohne Bezug zur Ausschreibung veröffentlicht. Auskunft gibt die Vergabestelle.
Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- IT-Dienstleistungen: Bestandsführung Non-IT
- Wo
- Nürnberg, Bayern
- Bis wann
- Angebotsfrist 01.09.2025, 14:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 31.07.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungBeratungsleistung Bestandsführung Non-IT Zur Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen des Inventarmanagements, speziell bezüglich Bestandsführung Non-IT wird eine externe Beratungsleistung benötigt. Der Auftragsgegenstand beinhaltet folgende Teilleistungen (die Reihenfolge dient nicht der Darstellung der Prioritäten). Beratungsleistung Bestandsführung Non-IT: • Bestandsaufnahme in schriftlicher Form, um ein Verständnis über die gelebten Geschäftsprozesse, der damit zusammenhängenden organisatorischen Gegebenheiten sowie der derzeit eingesetzten Softwarelösung zu erlangen. Betrachtung des Inventarisierungs- und Inventurprozesses (Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung, technische Umsetzung) und der angrenzenden Zugangs- und Abgangsprozesse. • Zielbilddefinition der Anforderungen unter Berücksichtigung: o Sowohl der bestehenden Software sowie deren Funktionalitäten und …
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Beratungsleistung Bestandsführung Non-IT Zur Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit im Rahmen des Inventarmanagements, speziell bezüglich Bestandsführung Non-IT wird eine externe Beratungsleistung benötigt. Der Auftragsgegenstand beinhaltet folgende Teilleistungen (die Reihenfolge dient nicht der Darstellung der Prioritäten). Beratungsleistung Bestandsführung Non-IT: • Bestandsaufnahme in schriftlicher Form, um ein Verständnis über die gelebten Geschäftsprozesse, der damit zusammenhängenden organisatorischen Gegebenheiten sowie der derzeit eingesetzten Softwarelösung zu erlangen. Betrachtung des Inventarisierungs- und Inventurprozesses (Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung, technische Umsetzung) und der angrenzenden Zugangs- und Abgangsprozesse. • Zielbilddefinition der Anforderungen unter Berücksichtigung: o Sowohl der bestehenden Software sowie deren Funktionalitäten und Schnittstellen als auch o die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an die Prozesse, die Organisation sowie die Bewertung der Vermögensgegenstände. o Feststellung der für die BA gültigen rechtlichen Gegebenheiten Erstellung eines rechtskonformen Konzeptes für die Inventarisierung/Inventur Non-IT. Dabei soll die Rechtskonformität der internen Weisungen und Vorgaben (werden zur Verfügung gestellt) mit der VVReVuS und der BHO geprüft und wenn notwendig, hergestellt werden. Zudem soll über alle Standorte ein hoher Standardisierungsgrad erreicht werden, damit individuelle Gestaltungen und Handhabungen die Berichtsfähigkeit nicht einschränken. Vereinfachungen sollen, soweit rechtlich zulässig, in Anspruch genommen werden. Die Leistung soll im Umfang von 1.000 Beraterstunden (pro Beratertag können maximal 10 Stunden abgerechnet werden), für einen Zeitraum von zwei Jahren, erbracht werden. Die BA geht davon aus, dass ca. 30 % der Leistungserbringung in den Räumen des Auftraggebers (vor allem in Nürnberg aber auch bundesweit) und ca. 70% beim Auftragnehmer (AN) erbracht werden sollen. Im Ausnahmefall kann dies auch als werkvertragliche Leistung (z. B. Konzeptionen, gutachterliche Äußerungen) abgerufen werden. Dieses Kontingent stellt eine Obergrenze dar und kann durch den Auftraggeber (AG) sukzessive abgerufen werden. Es besteht keine Abnahmeverpflichtung für den Auftraggeber. Der AG ist berechtigt, mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des 1. Vertragsjahres zu kündigen. Dieser Vertrag tritt mit Zuschlagserteilung in Kraft. Der Leistungszeitraum beträgt 24 Monate und beginnt mit der schriftlichen Bestätigung des Auftraggebers, dass die Leistungen aus diesem Vertrag über die elektronischen Bestellsysteme (Katalog) abrufbar sind und endet gleichzeitig wie die Vertragslaufzeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine optionale Verlängerung der Vertragslaufzeit ist nicht vorgesehen. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufwand.
Erfüllungsort
Verlauf
- 31.07.2025 Ausschreibung veröffentlicht
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