Beschaffung von Wärmeenergie aus erneuerbaren Energien; Energieliefer-Contracting, Nah-/Fernwärmenetz; Energieliefer-Contracting; Wärmelieferung und Abrechnung, Betriebsführung sowie Wartung und Instandhaltung der übernommenen / installierten Anlagen (z.B. der Wärmeerzeugungsanlage, des Wärmeverteilernetz, der Übergabestation, der Peripherieanlagen sowie der Energiezentrale)
Auftraggeber: Stadt Waibstadt · Waibstadt
Stadt Waibstadt hat den Auftrag für Strom, Gas und Brennstoffe in Waibstadt am 13.02.2024 vergeben. Wer den Zuschlag bekommen hat, steht nicht in der Bekanntmachung.
Gewinner nicht veröffentlicht
- Summe
- nicht veröffentlicht
- Angebote
- nicht veröffentlicht
- Zuschlag
- 13.02.2024
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 15.02.2024.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Strom, Gas und Brennstoffe: Beschaffung von Wärmeenergie aus erneuerbaren Energien; Energieliefer-Contracting, Nah-/Fernwärmenetz; Energieliefer-Contracting; Wärmelieferung und Abrechnung, Betriebsführung sowie Wartung und Instandhaltung der übernommenen / installierten Anlagen (z.B. der Wärmeerzeugungsanlage, des Wärmeverteilernetz, der Übergabestation, der Peripherieanlagen sowie der Energiezentrale)
- Wo
- Waibstadt, Rhein-Neckar-Kreis, Baden-Württemberg
- Wer kann anbieten
- Der Auftraggeber verhandelt direkt mit ausgewählten Unternehmen.
- Laufzeit
- 120 Monate, bis zu 2 Verlängerungen
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 15.02.2024, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut Bekanntmachung1) Beschreibung des Verfahrens der Ex-ante-Tranzparenzbekanntmachung Bei der hiesigen Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige Ex-ante-Bekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB. Die Stadt Waibstadt ist der Ansicht, dass der Abschluss des Contractingvertrags ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, da Ausschließlichkeitsrechte bestehen. Mit Blick auf vergaberechtliche Rechtsprechung, nach der der Abschluss eines solchen Vertrags unter bestimmten Voraussetzungen als unzulässige Direktvergabe zu bewerten sein kann, ist die Stadt Waibstad der Ansicht, dass diese Voraussetzungen hier nicht vorliegen. Insoweit ist auf die ebenfalls bekannt gemachte Begründung / Erläuterung verwiesen. 2) Beschreibung des Beschaffung Die Stadt Waibstadt ist Eigentümer verschiedener kommunaler Gebäude (Realschule, Sporthalle, Schwimmhalle, etc.) …
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1) Beschreibung des Verfahrens der Ex-ante-Tranzparenzbekanntmachung Bei der hiesigen Bekanntmachung handelt es sich um eine freiwillige Ex-ante-Bekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB. Die Stadt Waibstadt ist der Ansicht, dass der Abschluss des Contractingvertrags ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, da Ausschließlichkeitsrechte bestehen. Mit Blick auf vergaberechtliche Rechtsprechung, nach der der Abschluss eines solchen Vertrags unter bestimmten Voraussetzungen als unzulässige Direktvergabe zu bewerten sein kann, ist die Stadt Waibstad der Ansicht, dass diese Voraussetzungen hier nicht vorliegen. Insoweit ist auf die ebenfalls bekannt gemachte Begründung / Erläuterung verwiesen. 2) Beschreibung des Beschaffung Die Stadt Waibstadt ist Eigentümer verschiedener kommunaler Gebäude (Realschule, Sporthalle, Schwimmhalle, etc.) die sich auf dem Grundstück - Grundbuch von Waibstadt Flst-Nr. 21215- befinden. Versorgungsobjekt ist bzw. sind alle auf jenem Grundstück befindlichen und öffentlichen Gebäude z.B. das Schulzentrum Waibstadt mit Sporthalle und Hallenbad, der städtische Kindergarten (usw.). Die auf dem Grundstück befindlichen Baulichkeiten sind mit Wärme für Raumheizung und Warmwasserbereitung zu versorgen. Für das Versorgungsobjekt besteht ein Jahreswärmebedarf von insgesamt ca. 2.300,15 MWh/a. Die Erzeugung und Lieferung von Wärme ist aus erneuerbaren Energiequellen mit einer Anschlussleistung von max. 1.300 kW bei einer Vorlauftemperatur von 80 °C und einer Rücklauftemperatur von 60 °C auf der Sekundärseite des Wärmetauschers zu erfüllen. Das zentrale Verteilernetz der Heizungs-/Warmwasserleitungen (Kundenanlage) zur Versorgung der auf dem Grundstück befindlichen Baulichkeiten (Eigentum der Stadt Waibstadt) befindet sich in den Kellerräumlichkeiten des Schulgebäudes auf dem vorbenannten Grundstück. Ebendort finden sich weitere Räume (Betriebsräume für die Heizzentrale), welche für die zur Bereitstellung von Nutzenergie erforderlichen Einrichtungen einschließlich Wärmemengenzähler genutzt (angemietet; gesonderter Mietvertrag) werden können, d.h. der Contractor darf zum Betrieb seiner Versorgungseinrichtung die Heizzentralräumlichkeiten des Schulzentrums auf Grundlage eines gesonderten Mietvertrags nutzen. Dort sind auch die Versorgungseinrichtungen für die Redundanz vorzuhalten, die der Contractor ebenfalls errichtet und unterhält. Gem. dem gesondert abzuschließenden Mietvertrag sind auch die Räumlichkeiten der Heizzentrale von Auftragnehmer zu unterhalten. Nach dem Ende der Nutzungsüberlassung sind die Heizzentralräumlichkeiten zurückzugeben. Die Einrichtungen zur Erzeugung von Nutzenergie samt Zubehör werden nur zu einem vorübergehenden Zweck für die Vertragsdauer mit dem Grundstück verbunden und nach Ende der Vertragslaufzeit zu entfernen. Externe Versorgungseinrichtungen, die der Contractor für die Wärmeversorgung benötigt, müssen gesondert genehmigt und vom Contractor errichtet werden. Insoweit ist auf die ebenfalls bekannt gemachte Begründung / Erläuterung verwiesen.
Erfüllungsort
- Ort
- 74915 Waibstadt
- Kreis
- Rhein-Neckar-Kreis
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- NUTS
- DE128
Verlauf
- 31.01.2024 Direktvergabe angekündigt
- 15.02.2024 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Der Auftraggeber hat den Gewinner nicht veröffentlicht.
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