Beschaffung und Implementierung CAFM
Auftraggeber: WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH · Berlin
WBM Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH hat den Auftrag für IT-Dienstleistungen in Berlin am 23.06.2023 vergeben, Zuschlag an Neumann und Partner Informationssysteme GmbH. Eingegangen: 2 Angebote.
Neumann und Partner Informationssysteme GmbH Meerane
- Summe
- nicht plausibel
- Angebote
- 2
- Zuschlag
- 23.06.2023
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 04.06.2025.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- IT-Dienstleistungen: Beschaffung und Implementierung CAFM
- Wo
- Berlin
- Wer kann anbieten
- Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab.
- Laufzeit
- 01.07.2023 bis 30.06.2028
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 04.06.2025, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDie WBM (Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH) ist mit einem Bestand von mehr als 33.000 Mietwohnungen und Gewerbeflächen von rund 296.000 Quadratmetern der größte innerstädtische Immobiliendienstleister Berlins, mit einer Bestandskonzentration in den zentralen Stadtteilen Mitte und Friedrichshain. Die WBM beabsichtigt die Beschaffung einer zentralen Software für die Prozessunterstützung im Facility Management (CAFM) inkl. Wartung über 60 Monate sowie Schulungen. Für die WBM ist es die Erstbeschaffung eines CAFM-Systems. Die Einführung der neuen CAFM-Software gliedert sich in verschiedene Ausbaustufen über mehrere Jahre hinweg. Ziel ist es in den Ausbaustufen diverse Module (z. B Instandhaltungsmanagement, Energiecontrolling) und Schnittstellen (z. B. DMS enaio, Wodis) zu implementieren und für die Nutzenden in den einzelnen Bereichen zur Verfügung zu stellen.
Erfüllungsort
- Ort
- 10178 Berlin
- Kreis
- Berlin
- Bundesland
- Berlin
- NUTS
- DE300
Verlauf
- 28.05.2025 Ergebnis veröffentlicht
- 04.06.2025 Vertragsänderung veröffentlicht · Die Beauftragung des Nachtrages 3 ist zwingend erforderlich, da die angebotene Leistung zur Herstellung der beauftragten Leistungen erforderlich ist. Die gesetzlichen Anforderungen des § 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB werden durch den vorliegenden Sachverhalt erfüllt. Ein Wechsel des…
Lange Begründungen sind hier gekürzt. Vollständig: Textfassung dieser Seite
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Den Zuschlag hat Neumann und Partner Informationssysteme GmbH erhalten.
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