Beschaffung Hilfeleistungslöschfahrzeug - HLF 20 - Gemeinde Brunn/ FFw Brunn
Auftraggeber: Amt Neverin · Neverin
Amt Neverin hat einen Auftrag für Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung ausgeschrieben. Die Angebotsfrist endete am 09.01.2023. Bisher kein Ergebnis gefunden.
Wir haben bisher kein Ergebnis zu diesem Verfahren gefunden. Auskunft gibt die Vergabestelle.
Wer folgt, bekommt morgens eine E-Mail, sobald ein Ergebnis oder eine Änderung veröffentlicht ist.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Feuerwehrfahrzeuge und -ausrüstung: Beschaffung Hilfeleistungslöschfahrzeug - HLF 20 - Gemeinde Brunn/ FFw Brunn
- Wo
- nicht angegeben
- Bis wann
- Angebotsfrist 09.01.2023, 10:00 Uhr
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit
- 01.02.2023 bis 31.03.2024
- Lose
- 2 Lose, einzeln anzubieten laut Bekanntmachung
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 14.11.2022, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungVorgesehen ist die Beschaffung eines Hilfeleistungslöschfahrzeuges - HLF 20 - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von höchstens 16.000 kg. Entsprechend dem Gesamtgewicht aus Los 1, Los 2 und Los 3 (Beladung, wird zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben), wird die tatsächliche Gesamtmasse gebildet. Die Gemeinde Brunn behält sich das Recht vor, einzelne Positionen zu streichen falls die zulässige Gesamtmasse überschritten wird. Angebote ohne Gewichtsaufstellung können nicht gewertet werden. Bieter, die nur ein oder zwei Lose abgeben, müssen eine Gewichtsbilanz über das jeweilige Los dem Angebot beifügen. Das Einsatzgebiet des Fahrzeuges umfasst Landes-, Kreis-, Gemeindestraße, unbefestigtes Gelände im Gebiet der Gemeinde Brunn, mit den Ortsteilen Brunn, Roggenhagen, Ganzkow und Dahlen sowie der Autobahn BAB 20. Gemäß § 2 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern …
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Vorgesehen ist die Beschaffung eines Hilfeleistungslöschfahrzeuges - HLF 20 - mit einem zulässigen Gesamtgewicht von höchstens 16.000 kg. Entsprechend dem Gesamtgewicht aus Los 1, Los 2 und Los 3 (Beladung, wird zu einem späteren Zeitpunkt ausgeschrieben), wird die tatsächliche Gesamtmasse gebildet. Die Gemeinde Brunn behält sich das Recht vor, einzelne Positionen zu streichen falls die zulässige Gesamtmasse überschritten wird. Angebote ohne Gewichtsaufstellung können nicht gewertet werden. Bieter, die nur ein oder zwei Lose abgeben, müssen eine Gewichtsbilanz über das jeweilige Los dem Angebot beifügen. Das Einsatzgebiet des Fahrzeuges umfasst Landes-, Kreis-, Gemeindestraße, unbefestigtes Gelände im Gebiet der Gemeinde Brunn, mit den Ortsteilen Brunn, Roggenhagen, Ganzkow und Dahlen sowie der Autobahn BAB 20. Gemäß § 2 Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (BrSchG M-V) hat die Gemeinde den abwehrenden Brandschutz und die Technische Hilfeleistung in ihrem Gemeindegebiet sicherzustellen. Darüber hinaus für die Sicherstellung des überörtlichen Brandschutzes und der überörtlichen Technischen Hilfeleistung auf der BAB A20 sorge zu tragen. Dazu gehört eine leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen. Das HLF 20 wird entsprechend der Brandschutzbedarfsplanung der Gemeinde Brunn als Ersatzbeschaffung benötigt.
2 Lose
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- NUTS
- DE
Verlauf
- 14.11.2022 Ausschreibung veröffentlicht