Beschäftigungsbegleitendes Coaching § 16i SGB II
Auftraggeber: Stadt Essen, Zentrales Vergabemanagement · Essen
Stadt Essen, Zentrales Vergabemanagement hat den Auftrag für Schulung und Weiterbildung in Essen vergeben (Bekanntmachung vom 15.12.2023). Wer den Zuschlag bekommen hat, steht nicht in der Bekanntmachung. Eingegangen: 7 Angebote.
Gewinner nicht veröffentlicht
- Summe
- nicht veröffentlicht
- Angebote
- 7
- Zuschlag
- 15.12.2023
Quelle: Bekanntmachung auf oeffentlichevergabe.de (CC0), veröffentlicht am 15.12.2023.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- Schulung und Weiterbildung: Beschäftigungsbegleitendes Coaching § 16i SGB II
- Wo
- Essen, Nordrhein-Westfalen
- Wer kann anbieten
- Jedes Unternehmen, das die Anforderungen der Vergabeunterlagen erfüllt.
- Laufzeit
- 01.04.2024 bis 31.03.2025, bis zu 1 Verlängerung
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 15.12.2023, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDurch das Teilhabechancengesetz sollen für arbeitsmarktferne und langzeitarbeitslose Menschen sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse (ohne Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversicherung) nach §16i SGB II am allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt gefördert werden. Das JobCenter Essen fördert die Zielgruppe gem. § 16i SGB II im Rahmen von Zuschüssen zum Arbeitsentgelt an Arbeitgeber. Die Maßnahme zielt grundsätzlich auf - die Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses - die Steigerung des Leistungsvermögens und der Beschäftigungsfähigkeit - die Stabilisierung der sozialen Situation unter Berücksichtigung des sozialen Umfelds - Verbesserung der Deutschkenntnisse - die Vermeidung von vorzeitigen Abbrüchen und - die Unterstützung und Begleitung der Übergänge in eine nicht geförderte Beschäftigung ab. Die Maßnahme stellt gleichermaßen auf die ganzheitliche …
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Durch das Teilhabechancengesetz sollen für arbeitsmarktferne und langzeitarbeitslose Menschen sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse (ohne Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversicherung) nach §16i SGB II am allgemeinen und sozialen Arbeitsmarkt gefördert werden. Das JobCenter Essen fördert die Zielgruppe gem. § 16i SGB II im Rahmen von Zuschüssen zum Arbeitsentgelt an Arbeitgeber. Die Maßnahme zielt grundsätzlich auf - die Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses - die Steigerung des Leistungsvermögens und der Beschäftigungsfähigkeit - die Stabilisierung der sozialen Situation unter Berücksichtigung des sozialen Umfelds - Verbesserung der Deutschkenntnisse - die Vermeidung von vorzeitigen Abbrüchen und - die Unterstützung und Begleitung der Übergänge in eine nicht geförderte Beschäftigung ab. Die Maßnahme stellt gleichermaßen auf die ganzheitliche Unterstützung der Teilnehmenden als auch auf die Belange der Arbeitgeber ab. Voraussetzung für eine erfolgreiche Durchführung ist eine enge Zusammenarbeit des Auftragnehmers mit dem Teilnehmenden, dem Arbeitgeber und dem Bedarfsträger unter Berücksichtigung der betrieblichen Abläufe. Die Betreuung erfolgt in der Regel im Rahmen von persönlichen Einzelgesprächen. Bei den vorherigen 16i Beschäftigungsaufnahmen, gab es eine vermehrte Anzahl an Kunden, die in ihren Beschäftigungsverhältnissen ausschließlich in ihrer Muttersprache kommunizieren, da sie trotz vollständig abgeschlossener Sprachförderkette weiterhin über wenig bis kaum ausreichende Deutschkenntnisse verfügen. Dabei sind die Arbeitgeber in der Regel so aufgestellt, dass ein Anleiter oder zum Teil auch der Firmeninhaber selber die jeweilige Muttersprache des beschäftigten Kunden spricht und die Arbeitsanweisungen für ihn übersetzt. Aus diesem Grund muss eine anteilige Sprachmittlung als ein fester Bestandteil in das Coaching mit aufgenommen werden. Die zu übersetzenden Sprachen sind dabei Arabisch, Dari, Farsi, Englisch, Türkisch, Kurdisch, Bulgarisch, Rumänisch und Spanisch. Die berufliche Integration soll hierdurch für diese Teilnehmenden besonders gefördert werden. Eine Abstimmung zwischen dem Coach und dem Sprachmittler muss durch den Auftragnehmer erfolgen. Kapazität: 100 Teilnehmende. Dauer: Die Maßnahme beginnt am 01.04.2024 und endet am 31.03.2025. Im ersten Monat der Zuweisung des Teilnehmenden müssen verpflichtend mindestens zwei persönliche Kontakte stattfinden, hiervon hat mindestens ein Termin vor Ort beim Arbeitgeber bzw. am Arbeitsplatz stattzufinden. Ab dem zweiten Monat der Teilnahme erfolgt die Beschäftigungsbegleitung bedarfsabhängig und wird zwischen Auftragnehmer und Teilnehmenden individuell vereinbart. Hierbei wird teilnehmerunabhängig von durchschnittlich zwei Kontakten pro Monat ausgegangen. Der Auftragnehmer hat darüber hinaus für Kontaktaufnahmen jeglicher Art zur Verfügung zu stehen. Mindestens ein telefonischer Kontakt pro Monat ist jedoch verpflichtend für alle Teilnehmenden.
Erfüllungsort
- Ort
- Essen
- Kreis
- Essen
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- NUTS
- DEA13
Verlauf
- 15.12.2023 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Der Auftraggeber hat den Gewinner nicht veröffentlicht.
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