Bereitstellung und Betrieb einer Vertrauensstelle zur Pseudonymisierung patientenidentifizierender Daten sowie Übernahme der Funktion einer Datenannahmestelle.
Auftraggeber: Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) Berlin · Berlin
Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA) Berlin hat den Auftrag für IT-Dienstleistungen in Berlin am 14.05.2018 vergeben. Wer den Zuschlag bekommen hat, steht nicht in der Bekanntmachung.
Gewinner nicht veröffentlicht
- Summe
- nicht veröffentlicht
- Angebote
- nicht veröffentlicht
- Zuschlag
- 14.05.2018
Quelle: Bekanntmachung auf TED (© Europäische Union), veröffentlicht am 29.05.2018.
Angaben in Kürze
Aus den Feldern, ohne KI- Was
- IT-Dienstleistungen: Bereitstellung und Betrieb einer Vertrauensstelle zur Pseudonymisierung patientenidentifizierender Daten sowie Übernahme der Funktion einer Datenannahmestelle.
- Wo
- Berlin
- Wer kann anbieten
- Zuerst Teilnahmeantrag, danach geben nur ausgewählte Bewerber ein Angebot ab.
- Laufzeit
- 01.07.2018 bis 31.12.2024
Automatisch aus den Feldern der Bekanntmachung vom 29.05.2018, ohne KI. Die Branche ordnen wir selbst zu. Maßgeblich ist die Bekanntmachung. Original lesen ↗ · Fehler melden
Leistungsumfang
Beschreibung laut BekanntmachungDer Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bereitstellung, der Betrieb und die kontinuierliche Weiterentwicklung einer Vertrauensstelle zur Pseudonymisierung patienten- bzw. versichertenidentifizierender Daten bei datengestützten Qualitätssicherungsverfahren des G-BA und im Rahmen der Programmbewertung von organisierten Krebsfrüherkennungsprogrammen unter vollständiger Gewährleistung der datenschutzrechtlichen Vorgaben des § 299 SGB V sowie die Übernahme der Funktionen einer Datenannahmestelle für selektivvertraglich erbrachte Leistungen gemäß Teil 1 § 9 Abs. 1 der Qesü-RL und einer Datenannahmestelle für die nach § 299 Abs. 1a SGB V sowie den Richtlinien des G-BA zu erhebenden Sozialdaten bei den …
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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist das oberste Beschlussgremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen in Deutschland. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Bereitstellung, der Betrieb und die kontinuierliche Weiterentwicklung einer Vertrauensstelle zur Pseudonymisierung patienten- bzw. versichertenidentifizierender Daten bei datengestützten Qualitätssicherungsverfahren des G-BA und im Rahmen der Programmbewertung von organisierten Krebsfrüherkennungsprogrammen unter vollständiger Gewährleistung der datenschutzrechtlichen Vorgaben des § 299 SGB V sowie die Übernahme der Funktionen einer Datenannahmestelle für selektivvertraglich erbrachte Leistungen gemäß Teil 1 § 9 Abs. 1 der Qesü-RL und einer Datenannahmestelle für die nach § 299 Abs. 1a SGB V sowie den Richtlinien des G-BA zu erhebenden Sozialdaten bei den Krankenkassen, die datenschutzkonform umzusetzen ist. Zudem ist die Übernahme der Funktion einer Datenannahmestelle für Daten der klinischen und epidemiologischen Krebsregister im Rahmen von noch zu erstellenden Richtlinien des G-BA zur Programmbewertung von organisierten Krebsfrüherkennungsprogrammen Gegenstand des Auftrags. Der Betrieb einer Vertrauensstelle i. S. d. § 299 SGB V war bereits Gegenstand einer früheren Ausschreibung und Beauftragung (seit 2011), der aktuelle Vertrag endet zum 31.12.2018.
Erfüllungsort
- Ort
- nicht angegeben
- Kreis
- Berlin
- Bundesland
- Berlin
- NUTS
- DE300
Verlauf
- 31.10.2017 Ausschreibung veröffentlicht
- 29.05.2018 Ergebnis veröffentlicht
Häufige Fragen
Wer hat den Auftrag bekommen?
Der Auftraggeber hat den Gewinner nicht veröffentlicht.
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